Gebäudetyp E: Wird das Fertighaus jetzt günstiger? Das solltet ihr wissen

Baurecht, News

Einfacher planen, auf nicht notwendige Standards verzichten und dadurch günstiger bauen: Genau das soll der sogenannte Gebäudetyp E ermöglichen. Doch handelt es sich dabei um einen neuen Haustyp? Dürft ihr künftig auf wichtige Qualitätsstandards verzichten? Und kann der Gebäudetyp E auch euer Fertighaus günstiger machen? Wir erklären euch, was hinter dem Konzept steckt, wie der aktuelle Gesetzesstand ist und welche Chancen und Risiken sich für euren Hausbau ergeben.

Hohe Baukosten, umfangreiche technische Anforderungen und zahlreiche Normen erschweren vielen Familien den Weg ins eigene Haus. Gleichzeitig werden Gebäude teilweise nach Standards ausgeführt, die zwar allgemein üblich, aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch von allen Bauherren gewünscht sind.

Genau hier setzt der Gebäudetyp E an. Er soll es euch ermöglichen, gemeinsam mit Planern und Bauunternehmen bewusst einfachere Lösungen zu vereinbaren. Dadurch könnten bestimmte Baukosten sinken, ohne dass ihr bei der Sicherheit oder den gesetzlichen Mindestanforderungen Abstriche machen müsst.

Auch für den Fertigbau ist dieser Ansatz interessant. Fertighausanbieter arbeiten bereits heute mit standardisierten Bauteilen, wiederkehrenden Grundrissen und industriell organisierten Abläufen. Ob sich daraus tatsächlich günstigere Fertighäuser ergeben, hängt jedoch von der gesetzlichen Umsetzung, dem jeweiligen Anbieter und euren vertraglichen Vereinbarungen ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

✓ Der Gebäudetyp E ist kein bestimmtes Hausmodell und kein neuer Energiestandard.
✓ Das „E“ steht vor allem für einfaches Bauen; der Begriff wird teilweise auch mit experimentellem Bauen verbunden.
✓ Gesetzliche Vorgaben zu Sicherheit, Brandschutz, Statik und Gesundheitsschutz bleiben bestehen.
✓ Abweichungen sollen vor allem bei nicht zwingend erforderlichen technischen und komfortbezogenen Standards erleichtert werden.
✓ Der Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesjustizministerin seit dem 7. Juli 2026 fertig, aber noch nicht veröffentlicht, beschlossen oder in Kraft getreten.
✓ Im Fertigbau könnten standardisierte und reduzierte Ausstattungsvarianten zusätzliche Einsparungen ermöglichen.

Was ist der Gebäudetyp E?

Der Begriff Gebäudetyp E klingt zunächst so, als würde damit eine bestimmte Bauweise oder Hausform bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich aber weder um einen neuen Haustyp noch um einen eigenen Energiestandard wie das Effizienzhaus 40.

Das „E“ steht vor allem für einfaches Bauen. In der aktuellen Berichterstattung wird der Begriff teilweise auch mit experimentellem Bauen verbunden. Im Mittelpunkt der politischen Pläne steht jedoch ein einfaches, bedarfsgerechtes und rechtssicher vereinbartes Bauen.

Planer, Bauunternehmen und Auftraggeber sollen leichter von bestimmten allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen können, sofern die jeweilige Ausführung weiterhin sicher, funktionstüchtig, gebrauchstauglich und mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.

Der Hintergrund: Im Bauwesen existieren zahlreiche DIN-Normen, technische Regelwerke und etablierte Ausführungsstandards. Einige davon dienen unmittelbar der Sicherheit oder dem Gesundheitsschutz. Andere gehen über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus und betreffen beispielsweise einen besonders hohen Komfort.

Bislang können Abweichungen von allgemein anerkannten Regeln der Technik für Bauunternehmen mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden sein. Selbst wenn ihr eine einfachere Ausführung ausdrücklich wünscht, muss sehr genau geklärt und dokumentiert werden, worauf ihr verzichtet und welche Folgen das haben kann.

Der Gebäudetyp E soll solche Vereinbarungen rechtssicherer und verständlicher machen. Dabei ist kein bundesweit einheitlicher Katalog geplant, der für jedes Haus festlegt, welche Bauteile, Steckdosen oder technischen Lösungen entfallen dürfen. Die Beteiligten sollen vielmehr für das jeweilige Projekt festlegen, welche Standards erforderlich sind und wo eine einfachere Lösung ausreicht.

Wie ist der aktuelle Stand beim Gebäudetyp E?

Wichtig für eure Planung ist: Der Gebäudetyp E ist derzeit noch kein allgemein geltender Baustandard, den ihr bei jedem Fertighausanbieter einfach auswählen könnt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatten Ende 2025 gemeinsame Eckpunkte für das einfache Bauen vorgestellt. Anschließend wurden Verbände, Fachleute, Länder sowie Vertreter aus Planung, Baupraxis, Verbraucher- und Mieterschutz beteiligt.

Am 7. Juli 2026 besuchten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz ein Berliner Wohnungsbauprojekt, das bereits nach dem Prinzip des einfachen Bauens errichtet wurde. Bei diesem Termin erklärte Hubig, der Gesetzentwurf sei fertig. Die Pläne sollten in den darauffolgenden Tagen öffentlich vorgestellt werden.

Zum Stand dieses Beitrags ist der Entwurf jedoch noch nicht offiziell veröffentlicht, vom Bundeskabinett beschlossen oder vom Bundestag verabschiedet worden. Der Gebäudetyp E ist deshalb noch kein geltendes Recht.

Geplant ist vor allem eine Änderung des zivilrechtlichen Bau- und Werkvertragsrechts. Ein sogenannter Gebäudetyp-E-Vertrag soll es ermöglichen, einfachere Baustandards ausdrücklich und rechtssicher zu vereinbaren. Weicht die Ausführung von bestimmten anerkannten Regeln der Technik ab, soll dies künftig nicht automatisch einen Baumangel darstellen.

Vereinbart ihr keinen solchen Vertrag, sollen weiterhin die üblichen Standards gelten. Gerade für private Bauherren bleibt deshalb entscheidend, dass jede Abweichung klar beschrieben und verständlich erläutert wird.

Wichtig für euch

Der Gebäudetyp E ist nicht mit dem Bau-Turbo oder dem Baugesetzbuch-Upgrade zu verwechseln. Diese Vorhaben betreffen vor allem das Planungsrecht und schnellere Genehmigungsverfahren. Beim Gebäudetyp E geht es dagegen hauptsächlich um technische Standards, Vertragsfreiheit und die Frage, wann eine bewusst einfachere Bauausführung als mangelfrei gelten kann.

Warum soll einfacheres Bauen Kosten sparen?

Ein Haus wird nicht allein durch Grundstück, Baumaterial und Arbeitszeit teuer. Auch die große Zahl an technischen Anforderungen, Planungsdetails und erhöhten Ausführungsstandards wirkt sich auf die Kosten aus.

Bauunternehmen führen Leistungen häufig nach einem hohen und rechtlich möglichst sicheren Standard aus. Das reduziert ihr Haftungsrisiko, kann euer Haus aber verteuern – selbst dann, wenn ihr einzelne Komfortmerkmale gar nicht benötigt.

Vereinbart ihr künftig bewusst eine einfachere, aber weiterhin geeignete Lösung, könnten unter anderem folgende Kosten sinken:

  • Planungs- und Abstimmungskosten
  • Materialkosten
  • Kosten für besonders aufwendige Konstruktionen
  • Kosten für erhöhte Komfortstandards
  • Aufwand für individuelle Sonderlösungen
  • möglicherweise auch Bau- und Finanzierungszeiten

Einfacher zu bauen bedeutet allerdings nicht automatisch, die Wohnfläche zu verkleinern oder nur besonders günstige Materialien zu verwenden. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche technische Lösung für die tatsächliche Nutzung eures Hauses ausreicht.

Welche Vorgaben bleiben beim Gebäudetyp E Pflicht?

Der Gebäudetyp E ist kein Freibrief, um auf Sicherheit, Gesundheitsschutz oder gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften zu verzichten.

Auch bei einer vereinfachten Bauweise müssen insbesondere die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählen je nach Bauvorhaben unter anderem:

  • Standsicherheit und Tragfähigkeit
  • Brandschutz
  • Gesundheits- und Umweltschutz
  • die jeweils geltenden energetischen Anforderungen
  • bauordnungsrechtliche Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes
  • Schutz vor Feuchtigkeit und schädlichen Einwirkungen
  • grundlegende Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit

Auch der vereinbarte Zweck eures Hauses muss erfüllt werden. Ein Wohnhaus muss dauerhaft sicher und als Wohngebäude nutzbar sein. Eine Ausführung, die Schäden erwarten lässt oder die vertraglich vereinbarte Nutzung beeinträchtigt, wird nicht allein durch die Bezeichnung Gebäudetyp E zulässig.

Ebenso wenig dürfen funktionale oder gesundheitlich wichtige Anforderungen pauschal als verzichtbarer Komfort behandelt werden. Dazu gehören beispielsweise ein ausreichender Feuchteschutz, eine geeignete Lüftung und eine dauerhaft funktionierende Haustechnik.

Bei welchen Standards könnten Abweichungen möglich sein?

Welche Abweichungen künftig rechtssicher vereinbart werden können, muss für jedes Projekt geprüft werden. Eine pauschale Liste aller verzichtbaren Standards gibt es nicht und ist nach aktuellem Stand auch nicht vorgesehen.

In der politischen und fachlichen Diskussion werden vor allem Anforderungen genannt, die über gesetzlich notwendige Mindeststandards hinausgehen. Denkbar sind beispielsweise vereinfachte Lösungen in folgenden Bereichen:

  • erhöhter Schallschutz oberhalb des erforderlichen Mindestniveaus
  • bestimmte Komfort- und Ausstattungsstandards
  • aufwendige Detailkonstruktionen ohne zwingenden funktionalen Mehrwert
  • technische Ausführungen, für die eine einfachere und dennoch geeignete Lösung existiert
  • zusätzliche Steckdosen oder besondere Ausstattungsreserven
  • ein zusätzlicher Handtuchheizkörper, wenn das Bad bereits über eine Fußbodenheizung verfügt
  • sichtbar belassene Oberflächen oder Installationen

Diese Beispiele sind keine allgemeingültige Liste. Ob eine Abweichung sinnvoll ist, hängt von eurem Haus, dessen Nutzung und euren persönlichen Ansprüchen ab.

Ein reduzierter Schallschutz kann beispielsweise in einem Einfamilienhaus weniger problematisch sein als in einem Mehrfamilienhaus. Zwischen Kinderzimmer, Schlafzimmer und Haustechnikraum kann er trotzdem euren späteren Wohnkomfort deutlich beeinflussen.

Was bedeutet der Gebäudetyp E für das Fertighaus?

Der Gebäudetyp E ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Bauweise beschränkt. Er kann daher sowohl für den Massivbau als auch für den Holzbau, den seriellen Wohnungsbau und das Fertighaus relevant werden.

Gerade der Fertigbau bringt einige Voraussetzungen mit, die gut zum Gedanken des einfachen Bauens passen:

  • standardisierte Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen
  • wiederkehrende und erprobte Grundrisse
  • industrielle Vorfertigung unter kontrollierten Bedingungen
  • klar definierte Ausstattungspakete
  • eingespielte Produktions- und Montageabläufe
  • vergleichsweise kurze Bauzeiten

Fertighausanbieter könnten auf dieser Grundlage gezielt vereinfachte Modellreihen oder Ausstattungspakete entwickeln. Ein solches Fertighaus müsste nicht minderwertig sein. Es könnte vielmehr auf bewährten Konstruktionen beruhen und bewusst auf kostenintensive Sonderwünsche oder überhöhte Komfortstandards verzichten.

Genau hier liegt ein mögliches Einsparpotenzial: Je weniger individuelle Änderungen ein Anbieter planen, berechnen, produzieren und auf der Baustelle koordinieren muss, desto wirtschaftlicher kann das Haus hergestellt werden.

Allerdings handelt es sich hierbei um eine redaktionelle Einordnung. Die Bundesregierung hat bislang weder eine besondere Förderung für Gebäudetyp-E-Fertighäuser angekündigt noch bestätigt, dass Fertighäuser automatisch stärker profitieren als andere Bauweisen.

Standardisierung ist im Fertigbau nichts Neues

Viele Fertighaushersteller bieten schon heute standardisierte Ausbauvarianten, Aktionshäuser oder besonders kompakte Grundrisse an. Deshalb wird der Gebäudetyp E den Fertigbau vermutlich nicht vollständig verändern.

Er könnte den Anbietern aber zusätzliche rechtliche Spielräume eröffnen, um bewährte und einfachere Ausführungen transparenter anzubieten. Voraussetzung ist, dass ihr genau erkennen könnt, worin sich die jeweilige Ausführung vom üblichen Standard unterscheidet.

Nicht jede Standardisierung ist eine Abweichung

Ein standardisiertes Fertighaus ist nicht automatisch ein Gebäude nach dem Gebäudetyp-E-Prinzip. Auch heutige Typenhäuser müssen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und die geltenden technischen Anforderungen erfüllen.

Der Gebäudetyp E wird erst dann relevant, wenn bewusst von einem sonst geschuldeten oder allgemein erwarteten technischen Standard abgewichen wird. Diese Abweichung muss verständlich beschrieben und wirksam vereinbart werden.

Wird ein Fertighaus durch den Gebäudetyp E schlechter?

Nein, eine einfachere Bauweise ist nicht automatisch eine schlechtere Bauweise.

Ein Haus kann funktional, langlebig und sicher sein, obwohl nicht jeder technisch mögliche Komfortstandard umgesetzt wird. Ein Verzicht auf eine besonders aufwendige Ausführung kann sinnvoll sein, wenn eine einfachere Konstruktion euren Anforderungen genauso gut entspricht.

Entscheidend ist, dass ihr die Folgen der jeweiligen Abweichung kennt. Ein geringerer Komfortstandard kann sich beispielsweise bemerkbar machen durch:

  • stärker wahrnehmbare Geräusche zwischen einzelnen Räumen
  • weniger flexible Nutzungsmöglichkeiten
  • eine einfachere Ausstattung
  • höheren Aufwand bei einer späteren Nachrüstung
  • mögliche Unterschiede beim Wiederverkauf

Ihr solltet deshalb nicht nur fragen, wie viel Geld ihr mit einer einfacheren Lösung spart. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche Auswirkungen sie während der gesamten Nutzungsdauer eures Hauses hat.

Wie könnte ein einfaches Fertighaus aussehen?

Ein Fertighaus nach dem Prinzip des einfachen Bauens muss optisch nicht wie ein besonders günstiges oder provisorisches Gebäude wirken. Die Einsparungen können vielmehr in der Planung, Konstruktion und Ausstattung liegen.

Denkbar wäre beispielsweise ein Haus mit:

  • kompaktem, rechteckigem Baukörper
  • einfachem Sattel- oder Pultdach
  • wenigen Vor- und Rücksprüngen
  • standardisierten Fensterformaten
  • übereinander angeordneten Bädern und Leitungswegen
  • reduzierter Zahl individueller Sonderanfertigungen
  • klar definierten Ausstattungsvarianten
  • funktionalen statt besonders aufwendigen Detaillösungen

Viele dieser Maßnahmen könnt ihr bereits heute nutzen, um beim Hausbau Kosten zu sparen. Der Gebäudetyp E soll vor allem zusätzliche Möglichkeiten schaffen, bei technischen Standards rechtssicher und bewusst einfacher zu planen.

Wie viel könnte ein Gebäudetyp-E-Fertighaus sparen?

Eine belastbare pauschale Einsparung lässt sich derzeit nicht nennen. Dafür fehlen sowohl die veröffentlichten Einzelheiten des neuen Gesetzentwurfs als auch ausreichend viele vergleichbare Einfamilien- und Fertighausprojekte.

Wie hoch euer Vorteil ausfällt, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • den konkret vereinbarten Abweichungen
  • der Größe und Architektur des Hauses
  • dem bisherigen Standard des Fertighausanbieters
  • der gewählten Ausstattung
  • der Zahl eurer Sonderwünsche
  • dem erforderlichen Planungs- und Dokumentationsaufwand

Bei einem bereits stark standardisierten Aktionshaus könnten die zusätzlichen Einsparungen überschaubar bleiben. Bei einem individuell geplanten Haus mit zahlreichen erhöhten Komfortstandards könnte das Potenzial größer sein.

Aussagen wie „Mit dem Gebäudetyp E spart ihr automatisch 20 oder 25 Prozent“ solltet ihr kritisch hinterfragen. Solche Werte stammen meist aus einzelnen Modellprojekten oder aus dem mehrgeschossigen Wohnungsbau und lassen sich nicht ohne Weiteres auf euer Einfamilien- oder Fertighaus übertragen.

Entscheidend ist immer ein nachvollziehbarer Vergleich zwischen zwei konkret beschriebenen Ausführungen.

Welche Risiken hat der Gebäudetyp E für private Bauherren?

Mehr Freiheit bei der Bauausführung bringt auch mehr Verantwortung mit sich. Eine vermeintlich kleine Abweichung kann Auswirkungen haben, die ihr bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht vollständig überblickt.

Besondere Risiken bestehen, wenn:

  • Abweichungen nur allgemein oder unverständlich beschrieben werden
  • euch die Auswirkungen auf Komfort und Nutzung nicht erklärt werden
  • mehrere Abweichungen in unterschiedlichen Vertragsunterlagen versteckt sind
  • die vereinbarte Ersparnis nicht transparent ausgewiesen wird
  • unklar bleibt, welcher Standard stattdessen geschuldet ist
  • später Streit darüber entsteht, ob ein Mangel oder eine vereinbarte Abweichung vorliegt

Gerade bei einem schlüsselfertigen Fertighaus umfasst der Vertrag zahlreiche Bauteile und Leistungen. Prüft deshalb nicht nur die Hausbeschreibung auf der Internetseite oder im Katalog, sondern vor allem die Bau- und Leistungsbeschreibung sowie sämtliche Anlagen zum Vertrag.

Darauf solltet ihr im Bauvertrag achten

Abweichungen von üblichen technischen Standards sollten niemals nur mündlich besprochen werden. Sie müssen eindeutig und verständlich im Bauvertrag beziehungsweise in der Bau- und Leistungsbeschreibung festgehalten werden.

Zu jeder Abweichung solltet ihr mindestens folgende Fragen klären:

  1. Was wird anders ausgeführt?
    Die abweichende Konstruktion oder Leistung muss konkret beschrieben sein.
  2. Von welchem Standard wird abgewichen?
    Nur so könnt ihr die normale und die vereinfachte Ausführung vergleichen.
  3. Welche Folgen hat die Abweichung?
    Lasst euch Auswirkungen auf Komfort, Nutzung, Wartung und Lebensdauer erläutern.
  4. Wie hoch ist die Ersparnis?
    Der Preisvorteil sollte nachvollziehbar und nicht nur pauschal im Gesamtpreis enthalten sein.
  5. Welche Gewährleistung gilt?
    Es muss klar sein, welche Eigenschaften weiterhin vertraglich zugesichert werden.
  6. Ist eine spätere Nachrüstung möglich?
    Prüft, welcher Aufwand und welche Kosten entstehen könnten.

Da es beim Gebäudetyp E um bauvertragliche und technische Fragen geht, kann eine unabhängige Prüfung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie einen qualifizierten Bausachverständigen sinnvoll sein. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Abweichungen vereinbart werden sollen.

Für wen könnte sich der Gebäudetyp E lohnen?

Ein einfacheres Fertighaus könnte für euch interessant sein, wenn ihr ein klar begrenztes Budget habt und Funktionalität wichtiger findet als maximale Individualisierung.

Der Ansatz könnte besonders gut zu euch passen, wenn ihr:

  • möglichst wirtschaftlich bauen möchtet
  • mit einem kompakten und bewährten Grundriss zufrieden seid
  • wenige Sonderwünsche habt
  • bewusst auf bestimmte Komfortextras verzichten könnt
  • Preis- und Planungssicherheit gegenüber maximaler Gestaltungsfreiheit bevorzugt

Weniger geeignet ist der Ansatz möglicherweise, wenn ihr besonders hohe Anforderungen an Schallschutz, Individualität, Ausstattung oder spätere Umnutzungen stellt. Auch bei einem Mehrgenerationenhaus, einer Einliegerwohnung oder einer geplanten Vermietung können andere Anforderungen an Komfort und Schallschutz sinnvoll sein.

Checkliste: Gebäudetyp E beim Fertighaus

Bevor ihr euch für ein entsprechend beworbenes Fertighaus entscheidet, solltet ihr folgende Punkte prüfen:

  • Handelt es sich tatsächlich um vereinfachte technische Standards oder nur um ein günstiges Ausstattungspaket?
  • Welche konkreten Abweichungen enthält die Bau- und Leistungsbeschreibung?
  • Welche gesetzlichen und technischen Anforderungen werden weiterhin erfüllt?
  • Welche Auswirkungen haben die Abweichungen auf euren Wohnkomfort?
  • Wird jede Abweichung einzeln und verständlich erläutert?
  • Wie hoch ist die konkrete Ersparnis gegenüber der üblichen Ausführung?
  • Welche Leistungen könnt ihr später nachrüsten?
  • Wer haftet, wenn die vereinfachte Ausführung nicht wie vereinbart funktioniert?
  • Wurde der Vertrag unabhängig technisch und rechtlich geprüft?

Kann der Gebäudetyp E das Fertighaus günstiger machen?

Der Gebäudetyp E kann für den Fertigbau durchaus sinnvoll sein. Standardisierte Bauteile, wiederkehrende Grundrisse und industrielle Produktionsprozesse bieten gute Voraussetzungen, um einfache und wirtschaftliche Häuser anzubieten.

Eine Revolution des Fertighausbaus solltet ihr allerdings nicht erwarten. Viele Hersteller nutzen die Vorteile der Standardisierung bereits heute. Zusätzliche Einsparungen könnten vor allem entstehen, wenn ihr auf einzelne erhöhte Komfortstandards, individuelle Sonderlösungen und unnötig aufwendige Konstruktionen verzichtet.

Ob sich eine solche Lösung für euch lohnt, hängt nicht allein vom Kaufpreis ab. Prüft auch, wie sich die vereinfachte Ausführung auf Wohnkomfort, Nutzungsmöglichkeiten, Nachrüstbarkeit und den langfristigen Wert eures Hauses auswirkt.

Besonders wichtig ist ein transparenter Vertrag. Ihr müsst eindeutig erkennen können, von welchem Standard abgewichen wird, welche Folgen das hat und wie viel Geld ihr dadurch tatsächlich spart.

Der Gebäudetyp E kann somit eine Chance für günstigere Fertighäuser sein. Eine pauschale Spargarantie ist er aber nicht.

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