Die Mehrwertsteuer beim Hausbau – das ist ab Juli 2020 zu beachten

Finanzierung

Gebaut wird eigentlich immer. Auch die Corona-Krise kann daran nur wenig ändern. Zwar kam es in den vergangenen Wochen zum Stillstand auf manch einer Baustelle, die Branche an sich ist jedoch weiterhin mit vollen Auftragsbüchern gesegnet. Zumal für Interessenten des Eigenheims künftig einige finanzielle Vorteile verlockend sein dürften. 

Durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 werden der Hausbau und alle damit verbundenen Maßnahmen im Preis gesenkt. Wenn ihr euch den Traum vom Eigenheim erfüllen wollt, könnte jetzt also der richtige Zeitpunkt gekommen sein.

Allgemeines zur Mehrwertsteuer-Senkung ab 1. Juli

Den Auswirkungen der Corona-Krise konnte sich hierzulande wohl niemand entziehen. Über Wochen hinweg stand das öffentliche Leben nahezu still. Nur für wenige Gelegenheiten durften die eigenen vier Wände verlassen werden.

Das Treffen mit Freunden und Bekannten war kaum möglich. Ebenso durften Kinos und Restaurants nicht besucht werden. Neben diesen Einschränkungen hatte auch die Wirtschaft zu leiden: Unternehmen und Freiberufler mussten zum Teil ohne Arbeit auskommen – Einnahmen konnten in vielen Fällen nicht generiert werden.

Die Bundesregierung hat daher als Sofortmaßnahme ein Hilfspaket entwickelt, das viele Bürger finanziell entlasten soll. Sogar Steuererleichterungen sind darin enthalten.

Wenn ihr also den Umzug in eine eigene Immobilie plant, dann dürfte für euch die Mehrwertsteuer beim Hausbau relevant sein, denn sie wird von 19 auf 16 Prozent gesenkt. In einem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 lässt sich somit bares Geld sparen.

Betroffen sein könnten von diesen Nachlässen etwa der Architektenvertrag, der Kauf von Baumaterialien, die Lohnkosten für die Bauarbeiter sowie die zu leistenden Versicherungs- und Sozialabgaben.

Schnell ergeben sich auf diese Weise Einsparungen von mehreren eintausend Euro. Das gilt jedoch nur, wenn die in Anspruch genommene Leistung auch tatsächlich bis zum letzten Tag des Jahres 2020 erbracht wurde.

Welche Folgen hat die Senkung der Mehrwertsteuer beim Hausbau?

Wenn ihr euch schon lange den Traum vom Eigenheim erfüllen wollt und ihr bereits über Jahre hinweg fleißig gespart habt, dann könnte euch die Corona-Krise schwer getroffen haben. Vielleicht war damit die Bedrohung eures Arbeitsplatzes oder ein Wechsel in die finanziell wenig lukrative Kurzarbeit verbunden. Seid ihr selbstständig tätig, stand eventuell sogar die berufliche Existenz auf dem Spiel.

Durch die Lockerungen der letzten Wochen soll es nun aber für alle Bürger wieder bergauf gehen. Auch Bauherren werden vom Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren: Jede zur Errichtung der Immobilie erforderliche Leistung wird im Preis reduziert. So zumindest der Plan.

Aber Vorsicht: Die Mehrwertsteuer-Senkung ab 1. Juli bezieht sich nur auf solche Tätigkeiten, die tatsächlich bis zum 31. Dezember 2020 erbracht werden. Nochmal zur Wiederholung: Der Zeitraum der erbrachten Leistung ist entscheidend.

Diese Vorteile bringt die Mehrwertsteuer-Senkung

Nicht alleine der Hausbau fällt ab dem Juli 2020 günstiger aus. Wenn ihr ein schon bestehendes Gebäude sanieren oder restaurieren wollt, dürft ihr ebenso den niedrigen Satz für die Mehrwertsteuer einplanen. Er gilt zudem für die Pflege und die Instandhaltung von Baudenkmälern.

Auch der Kauf von Materialien und Werkzeug wird die Haushaltskasse künftig weniger strapazieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Baumaßnahmen in Eigenregie oder vom Fachpersonal ausgeführt werden. Finanziell können die Bauherren daher mit lukrativen Einsparungen rechnen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer beim Hausbau wird aber nicht alleine die Immobilie an sich betreffen. Sie kann sich daneben auf Kreditverträge, Beratungen und ähnliche Serviceleistungen sowie natürlich auf alle Versicherungs- und Sozialabgaben beziehen, die ihr als Bauherrn zu erbringen habt.

Erfahrungsgemäß lassen sich hier indes nur geringfügige Einsparungen erzielen. Der Großteil der Gesamtkosten wird schließlich für den Bau des Hauses und für den Kauf des Grundstückes anfallen. Besonders lukrativ ist das vor allem dann, wenn zwischen euch und dem Bauunternehmen eine sogenannte Nettopreisvereinbarung vorliegt. Auf alle Waren und Leistungen,die zur Errichtung der Immobilie erforderlich sind, wird nunmehr lediglich ein Steuersatz von 16 Prozent aufgeschlagen.

Die Mehrwertsteuersenkung bringt auch Nachteile mit sich

Doch Vorsicht, gerade die eben genannte Nettopreisvereinbarung ist zwischen privaten Bauherrn und den Bauunternehmen nicht immer üblich. Letztgenannte werben oft mit Bruttoverträgen. Hier wären sie es also, die von der Mehrwertsteuersenkung beim Hausbau profitieren. Immerhin müssten sie von den Gesamteinnahmen nun nicht mehr 19 Prozent an die Staatskasse abführen, sondern würden lediglich 16 Prozent an den Fiskus entrichten. Für euch würde in diesem Falle kaum ein finanzieller Vorteil herausspringen.

Nachteile können sich ebenso immer dort einstellen, wo Leistungen nicht im Zeitrahmen des 1. Juli bis 31. Dezember 2020 erbracht werden. Führt der Architekt etwa die Bauabnahme im Januar 2021 durch, gilt die niedrige Mehrwertsteuer nicht mehr.

Werden die Bauarbeiten im Sommer 2020 begonnen, aber erst im Jahre 2021 beendet, droht sogar eine Nachberechnung: Dann wäre auf die gesamte Leistung der übliche Steuersatz von 19 Prozent zu entrichten.

Wenn ihr dagegen die Arbeiten beschleunigen und somit eine vorzeitige Bauabnahme anstreben wollt, spart ihr vielleicht am Geld, allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Bauleistungen unter dem Zeitdruck nicht qualitativ hochwertig ausgeführt werden. Wollt ihr das wirklich riskieren?

Die Bedeutung des Vertrags- und des Leistungsdatums

Sicherlich werden viele Bauherrn aufgrund der Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli auf den schnellen Abschluss des Bauvertrages abzielen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Sofern es sich dabei nicht um kleinere Tätigkeiten oder Teilleistungen mit eigener Abnahme handelt, werden derlei Arbeiten kaum bis zum Ende des Jahres 2020 fertiggestellt werden können.

Heißt konkret, dass der günstige Steuersatz dann nicht mehr realisiert werden kann. Entscheidend für die Senkung der Mehrwertsteuer beim Hausbau ist nämlich nicht das Datum des unterschriebenen Vertrages – sondern jener Stichtag, an dem die Leistung für sich genommen vollständig erbracht wurde.

Weitergedacht gilt das auch für Materiallieferungen: Bestellt ihr Dachschindeln, Fenster und Wandfarben in der zweiten Hälfte 2020 und wollt ihr dabei die günstigen Mehrwertsteuern nutzen, so können euch Lieferschwierigkeiten einen Strich durch die Rechnung machen.

Werden die Einkäufe erst ab dem Januar 2021 auf die Baustelle geliefert, so ist ein Steuersatz von 19 Prozent zu entrichten. Selbst dann, wenn ihr die Waren und Leistungen bis dahin schon ganz oder teilweise bezahlt habt. Auch hier drohen also teure Nachberechnungen.

Wie also plant ihr den Hausbau? Ergibt sich für euch durch das Konjunkturpaket die Chance, den Traum vom Eigenheim schneller zu erfüllen? Oder beeinflusst die niedrige Mehrwertsteuer eure Planungen überhaupt nicht?

Bildquelle: nattanan23 | pixabay.de

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