Inhalt
- Neues Heizungsgesetz beim Neubau und Bestands
- Warum wurde ein neues Heizungsgesetz beschlossen?
- Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für angehende Bauherren?
- Muss eine bestehende Gas- oder Ölheizung ersetzt werden?
- Ab wann gilt das Heizungsgesetz und welche Fristen gibt es?
- Welche Anreize und Förderungen gibt es zum Tausch der Heizung?
In diesem Artikel werden wir alle relevanten Informationen über das neue Heizungsgesetz klären. Wir werden uns ansehen, welche Verpflichtungen und Ausnahmen es gibt, welche Anreize der Staat für den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen bietet und was das konkret für euch als angehende Bauherren beziehungsweise Eigenheimesitzer bedeutet. Bleibt dran, um alles zu erfahren, was ihr über das neue Heizungsgesetz wissen müsst und wie es unseren Weg in eine nachhaltigere Zukunft ebnet.
Eigentlich gibt es gar kein neues Heizungsgesetz, sondern ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das GEG beruht auf einem Regierungsbeschluss. Diesem zufolge soll der Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundlichere Heizungen vorangetrieben werden.
Damit soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern gemindert werden. Die CDU hat bereits angekündigt, dass sie das Gebäudeenergiegesetz kippt, wenn sie an die Macht kommt. Doch der Klimawandel erzwingt Anpassungen.
Neues Heizungsgesetz beim Neubau und Bestands
Wer 2024 eine Heizung einbaut, ist ab 1. Januar verpflichtet, diese mit mindestens 65 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Wer befürchtet, dass 2024 auch in Bestandsbauten jüngeren Datums sämtliche funktionstüchtigen Heizungen ausgetauscht werden müssen, irrt.
Vorerst werden die GEG-Vorgaben nur bei zukünftigen Neubau-Projekten verpflichtend. Für Bestandsbauten gibt es Übergangsfristen von maximal 13 Jahren. Funktionstüchtige Heizungen müssen also nicht sofort ausgetauscht werden.
Betroffen sind vom GEG fast 75 Prozent aller deutschen Gebäude.
Doch erst wenn Heizungsanlagen in Bestandsbauten irreparabel defekt sind, wird das GEG-Heizungsgesetz angewendet. Derzeit werden etwa 32 Millionen Wohnungen mit konventionellen Gas- oder Öl-Heizungen beheizt.
In diesen Gebäuden muss in den nächsten 21 Jahren ein Heizungs-Austausch stattfinden. Die staatlichen Umbau-Förderprogramme sehen Kosten-Bezuschussungen zwischen 30 und 70 Prozent vor.
Warum wurde ein neues Heizungsgesetz beschlossen?
Dass in Deutschland ein neues Heizungsgesetz verabschiedet wurde, ist dem Klimawandel und unserer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern geschuldet. Spätestens zum 1. Januar 2045 müssen alle Immobilien klimaneutrale Heizungen aufweisen.
Die jetzt verabschiedeten GEG-Regeln werden zunehmend verschärft. Der Staat unterstützt den Heizungs-Austausch mit Förderprogrammen.
Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist der Austausch der klimaschädlichen Öl- und Gasheizungen. Heizwärme, die auf Basis von Holz oder Pellets erzeugt wird, erfüllt derzeit die im GEG erlassene 65-Prozent-Vorgabe. Diese besagt, dass der Wärmebedarf ab 2024 mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden muss.
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für angehende Bauherren?
Wer im kommenden Jahr einen Neubau errichtet, muss ein neues Heizungsgesetz beachten. Dieses besagt, dass der Wärmebedarf eines Neubaus zu mindestens 65 Prozent durch Heizungen gedeckt werden muss, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Damit scheidet der Einbau konventioneller Öl- und Gasheizungen aus. Stattdessen werden Hybridlösungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, Solarheizungen sowie mit Wasserstoff oder Biomethan betriebene Gasheizungen begünstigt.
Neben privaten Neubauten sind auch neu errichtete Gewerbe- und Büroflächen betroffen. Solche Gebäude sollen bis Ende 2024 mit automatisierten Systemen ausgestattet werden. Diese müssen im Rahmen eines komplexen Energie-Managements Wärmeversorgung, Klimaregelung, Belüftungs-, Beleuchtungs- und Verschattungsinstallationen sowie andere Gebäude-Technik umfassen.
Während einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen noch Heizungen genutzt, aufgestellt oder verbaut werden, die die Anforderungen der 65-Prozent-Regel nicht erfüllen und nicht auf erneuerbaren Energieträgern basieren. Nach dem Fristablauf sollen die Kommunen ihren Bürgern durch kommunale Wärmeplanungen eine Grundlage geben, durch die sie eine für sie passende klimaneutrale Heiz-Methode installieren können.
Im GEG wurde eine Beratungspflicht für Bürger eingebaut, die während dieser Übergangszeit eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen wollen. Die Beratung soll auf die steigenden Energiekosten hinweisen, durch die traditionelle Heizmethoden unwirtschaftlich werden.
Muss eine bestehende Gas- oder Ölheizung ersetzt werden?
Ein neues Heizungsgesetz besorgt viele Bürger. Doch das Gebäudeenergiegesetz verlangt nicht, dass funktionstüchtige Heizungen umgehend ersetzt werden müssen. Defekte Öl- und Gasheizungen dürfen selbstverständlich repariert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt lediglich den Einbau effizienter und klimafreundlicher Heizungen in Neubauten, in Bestandsgebäuden mit Sanierungsbedarf an Heizungsanlagen plus eine Umrüstung von Wärmenetzen.
Falls in einem Altbau eine irreparabel defekte Erdgas- oder Ölheizung vorliegt, bleibt den Besitzern laut GEG ein Zeitraum von fünf Jahren, um eine klimafreundlichere Wärmeversorgung einzubauen. In der Übergangszeit dürfte eine gebraucht gekaufte oder angemietete Heizung genutzt werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Die Bundesregierung setzt darauf, dass es binnen fünf Jahren überall kommunale Wärmepläne gibt.
Ab wann gilt das Heizungsgesetz und welche Fristen gibt es?
Nachdem ein neues Heizungsgesetz verabschiedet wurde, müssen unbotmäßige Härten durch Übergangsfristen, Sonderregelungen und stattliche Förderprogramme abgefedert werden. Das Ziel der amtierenden Bundesregierung ist, alle neu eingebauten Heizungen ab Januar 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern zu betreiben.
Beschränkt wird das GEG vorerst auf Neubaugebiete. Ältere Gasheizungen dürften de facto bis Dezember 2044 mit fossilem Erdgas betrieben werden.
Zeitgleich werden die Kommunen in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzubauen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis 2016, alle anderen bis 2018 entwickelt haben.
Damit will die Bundesregierung höhere Planungssicherheit für Verbraucher erreichen. Wenn Heizungen in absehbaren Zeiträumen an kommunale Wärmenetze angeschlossen werden können, dürfen Heizungsanlagen, die nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden, zehn Jahre weiter genutzt werden.
Ohne Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung gilt das GEG nicht. Daher dürften weiterhin Gasheizungen eingebaut werden. Diese müssen jedoch auf Wasserstoff-Einspeisung umgerüstet werden können.
Welche Anreize und Förderungen gibt es zum Tausch der Heizung?
Da ein neues Heizungsgesetz beschlossen wurde, ist der Staat nun in der Pflicht, den Heizungs-Umbau zu fördern. Eine “Grundförderung” von 30 Prozent der real anfallenden Kosten wurde im GEG festgeschrieben.
Bei Haushaltseinkommen, die unterhalb von 40.000 Euro liegen, soll ein dreißigprozentiger “Einkommensbonus” zusätzliche Entlastung liefern. Weitere Kostenentlastungen sind für Menschen geplant, die Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten.
Haushalte, die für ihren Lebensunterhalt maximal 90.000 Euro Netto-Einkommen zur Verfügung haben, sollen beim Einbau klimaneutraler Heizungen mit zinsgünstigen Krediten der staatlichen KfW-Förderbank unterstützt werden.
Wer bis 2028 eine klimaneutrale Heizung einbaut, erhält zusätzlich 20 Prozent Förderung als Anreiz. Eigenheimbesitzer können für ihr Wohngebäude einen entsprechend hohen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” beantragen.
Ab 2028 wird dieser im Zwei-Jahres-Abstand um drei Prozentpunkte reduziert. Mehr als 70 Prozent der Umrüstungskosten können jedoch nicht durch eine Bündelung der gebotenen Fördermöglichkeiten ersetzt werden. Zudem wurden in den Förderprogrammen Obergrenzen für verschiedene Gebäudetypen vereinbart.
Um voreilige Fehlinvestitionen zu vermeiden, sind vor dem Kauf von Öl- oder Gasheizungen verpflichtende Beratungsgespräche vorgesehen. Zusätzlich sind Aufklärungskampagnen zur CO2-Bepreisung und anderen relevanten Themen geplant.
Die Verbraucherzentrale NRW und die Bundesnetzagentur sehen den Wechsel zu klimaneutralen Heizungen wegen der Fördermöglichkeiten als lohnenswert und attraktiv an.
Dass 2023 ein neues Heizungsgesetz erlassen wurde, sollte also keine Panik-Reaktionen in die falsche Richtung nach sich ziehen. Heizen mit Öl und Gas wird schon durch die CO2-Bepreisung in absehbarer Zeit deutlich teurer.
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