Inhalt
- Hintergründe zur KfW Neubauförderung
- Zweck der Förderung klimafreundlicher Neubau
- Jeder kann von der Neubauförderung profitieren
- Voraussetzungen für die Förderung klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Förderungen klimafreundlicher Neubau: Das steht euch zu
- Beantragen der Neubauförderung
- Kombinieren anderer Förderprogramme
Der Klimaschutz ist eine der wichtigen und zentralen Herausforderungen der Gegenwart. Durch attraktive Förderprogramme möchte die Bundesregierung eine nachhaltige Energiezukunft vorantreiben und die CO2-Emission deutlich reduzieren. Am 1. März 2023 ist die Förderung klimafreundlicher Neubau durch die staatliche Förderbank KfW gestartet. Wir haben die wichtigsten Infos dazu für euch aufbereitet.
Das klimagerechte Bauen ist mittlerweile ein wichtiges Konzept für den Umweltschutz. Berücksichtigt ist dabei der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes, sodass nicht nur die Auswahl der Materialien, die Energieeffizienz und CO2-Emission beim Bau und Transport eine Rolle spielen, sondern auch das Danach. Dementsprechend liegt das Augenmerk auf der Integration von erneuerbaren Energien, moderner Heiztechnik, stromsparenden Geräten und einer verbesserten Dämmung.
Das ist besonders bei Neubauten und Sanierungen wichtig, die einen hohen finanziellen Wert repräsentieren und über eine lange Lebensdauer verfügen. Durch die klimafreundliche Neubauförderung sollen die Planung, Konzeption und die Baumaßnahmen begünstigt werden, die nachhaltig den Klimaschutz fördern und gleichzeitig die Wohlfühlqualität der Bewohner und die Sicherheit des Gebäudes verbessern.
Hintergründe zur KfW Neubauförderung
Die Neubauförderung durch das KfW-Programm ermöglicht die Nutzung zinsvergüteter Kredite für die Finanzierung des Bauvorhabens oder für den Kauf neuer Häuser oder Wohnungen. Jährlich werden staatlich dafür 750 Millionen Euro bereitgestellt, die aus dem Klima- und Transformationsfonds stammen.
Unterteilt ist das Förderprogramm in eine Ausrichtung der Förderung
- für Neubauten zur Selbstnutzung,
- für Gebäude zur Vermietung
- und für Nichtwohngebäude.
Die klimafreundliche Neubauförderung richtet sich dabei auf alle Immobilien aus, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses erfüllen. Das gilt sowohl für den Bau als auch für den Ersterwerb.
Zweck der Förderung klimafreundlicher Neubau
Die Neubauförderung hat das Ziel, das umweltschonende Bauen voranzutreiben, bei dem auch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und stromsparender Heiztechniken inbegriffen ist. Orientiert wird sich dabei an den Nachhaltigkeitsstandards, durch die der Ausstoß von Treibhausgasen während des Bauens, der Nutzung und des Rückbaus reduziert werden soll.
Angestrebt wird vor allen Dingen, dass der Energiebedarf eines Gebäudes sinkt. Zudem sollen mehr und mehr erneuerbare Energiequellen zum Einsatz kommen. Dazu zählen zum Beispiel die Deckung des Eigenbedarfs durch PV-Anlagen, Solarthermie oder Wärmepumpen. Diese sollen
- zu 100 Prozent klimaneutral funktionieren,
- die Strom- und Wärmeerzeugung vereinfachen,
- eine unabhängige Nutzung garantieren und
- den öffentlichen Strombedarf entlasten.
Jeder kann von der Neubauförderung profitieren
Gegenüber anderen Förderprogrammen gibt es für die Beantragung keine Beschränkungen für bestimmte Personen. Entsprechend kann jeder, der sich für den Bau oder Kauf eines klimaneutralen Gebäudes entscheidet, von den staatlichen Fördermitteln profitieren.
Für den Antrag auf eine Förderung sind private Bauherren, Käufer und Investoren berechtigt, wenn die Gebäude die klimatechnischen Voraussetzungen erfüllen. Sowohl Personen, die bereits gebaut haben als auch solche, die die Förderung zum ersten Mal beantragen, fallen darunter.
Das umfasst natürliche Personen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Investitionszuschüsse für Kommunen erfolgen beim Bau von Wohnen, Schulen und Kindertagestätten.
Voraussetzungen für die Förderung klimafreundlicher Neubau (KFN)
Voraussetzung für eine Beantragung und Bewilligung der Förderung ist, dass mindestens der Energiehausstandard 40 erreicht wird. Höhere Kredite stehen Bauprojekten zu, die das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) aufweisen.
Das QNG ist bereits aus der Förderung EH NH (Förderung der Effizienzhaus Nachhaltigkeitsklasse) bekannt und ist durch die Neubauförderung ausgebaut, die ab März 2023 in Kraft getreten ist.
Der Kredit bezieht sich dabei nur auf das Gebäude selbst und ist nicht für den Erwerb eines Grundstücks gedacht. Gefördert werden alle Gebäude, deren Bau und Nutzung die Klimaziele in Deutschland voranbringen. Das betrifft zwei Standards:
- das klimafreundliche Wohngebäude
- das klimafreundliche Wohngebäude mit QNG
Das klimafreundliche Wohngebäude
Voraussetzung für die Förderung ist eine Optimierung der Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus des Hauses, ebenso durch bauliche Maßnahmen und anlagetechnische Verbesserungen für eine höhere Energieeffizienz.
Außerdem beinhaltet ist die Integrierung von Strom- und Heizsystemen, die mit erneuerbaren Energiequellen funktionieren und vollständig klimaneutral arbeiten. Das Gebäude muss den Standard EH 40 erfüllen und darf keinerlei Wärmeerzeuger nutzen, die mit fossiler Energie oder Biomasse arbeiten.
Das klimafreundliche Wohngebäude mit QNG
Das Gebäude erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie das klimafreundliche Gebäude, weist aber zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung QNG PLUS oder QNG PREMIUM auf. Förderfähig sind die Kosten für
- die Bau- und Fachplanung,
- die Baubegleitung und das Bauwerk,
- die nötigen technischen Anlagen
- und die benötigten Dienstleistungen zugunsten der Nachhaltigkeitszertifizierung durch einen Energieeffizienzexperten.
Energiehausstandard und Treibhausgaspotenzial
Energiehausstandard
Der Energiehausstandard bestimmt sich aus der Gegenüberstellung des Energiebedarfs des neuen Gebäudes gegenüber bestehenden und vergleichbaren Immobilien. Wie hoch der Energiebedarf dabei ist, hängt von der Baugeometrie, der Nutzfläche und Ausrichtung des Gebäudes ab.
Ein Effizienzhausstandard von 40 entspricht einer Voraussetzung, bei der höchstens 40 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasser und für die Lüftung und Kühlung gegenüber dem Referenzgebäude benötigt werden.
Treibhausgaspotenzial
Das weitere Kriterium des Treibhausgaspotenzials bezieht sich auf die verwendeten Materialien für den Bau – außerdem für die Treibhausgasemissionen, die während des Baus entstehen. Dies geschieht unter anderem durch die Herstellung der Materialien, durch die Entsorgung der Baustoffe und durch die Nutzung des Hauses.
Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat QNG erhalten Gebäude ein staatliches Qualitätssiegel in den Ausführungen PLUS und PREMIUM. Es garantiert, dass alle ökologischen, ökonomischen und sozialkulturellen Anforderungen erfüllt sind, die dem Klimaschutz dienen.
Hierzu zählen:
- umweltfreundliche und schadstofffreie Materialien
- die Nutzung erneuerbarer Energien
- eine gute Dämmung
- ein komfortables Raumklima
- die Barrierefreiheit
Maßnahmen zum Erreichen des klimafreundlichen Wohngebäudes
In der nachfolgenden Tabelle erfahrt ihr am Beispiel von Hanse Haus, mit welchen Maßnahmen ihr das klimafreundliche Wohngebäude erreichen könnt.
INVESTITIONEN IN ENERGIESPARMASSNAHMEN | KFWG (Investitionen nach Effizienzhausklasse) | KFWG-Q (Investitionen nach Effizienzhausklasse) |
---|---|---|
Hanse Haus auf Bodenplatte, Ausstattung gem. aktueller Bau- und Ausstattungsbeschreibung Stufe “Schlüsselfertig” bzw. “Fast fertig” zzgl. Materiallieferung | ||
Zusatzausstattung: Wärmepumpe LWZ 5 S Plus | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
Zusatzausstattung: Dämmung unter der Bodenplatte | 7.000 Euro | 7.000 Euro |
QNG-Zertifizierung | 3.000 Euro | |
Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher (auch bauseits möglich) | Abhängig von der Dimensionierung | Abhängig von der Dimensionierung |
Aufpreis gegenüber dem Standard der aktuellen Bauleistungs- und Ausstattungsbeschreibung | 8.000 Euro | 11.000 Euro |
Erklärung: Beim Kauf einer Bodenplatte für 7.000 Euro wird bei Hanse Haus bereits der Effizienzhausstandard 40 erreicht. Investiert ihr zusätzlich in eine Wärmepumpe LWZ 5 S Plus sowie in eine Photovoltaikanlage mit Speicher sowie in die QNG-Zertifizierung, erreicht ihr bei Hanse Haus das klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG.
Förderungen klimafreundlicher Neubau: Das steht euch zu
Bei der Finanzierungshilfe handelt es sich um Kredite mit einer Laufzeit von 10, 25 und 35 Jahren. Die Konditionen sind dabei um bis zu vier Prozent günstiger als bei der marktüblichen Baufinanzierung.
Um den Zuschuss bewilligt zu bekommen, ist die Beurteilung durch einen Energieeffizienzexperten verpflichtend. Für neu gebaute Wohngebäude werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten als Kredit finanziert.
Der Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden ermöglicht Kredite bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, der Bau von Wohngebäuden mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Die Förderung beinhaltet alle Kosten, die für die Planung, den Bau, die Lebenszyklusanalyse des Gebäudes durch den Energieeffizienzexperten oder die Nachhaltigkeitszertifizierung benötigt werden. Für KfW Energiehäuser 55 und höher ist die Förderung nicht möglich.
Beantragen der Neubauförderung
Ganz egal, ob ein Haus neu gebaut, neu gekauft oder energetisch saniert wird, eine klimagerechte Ausführung lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Zudem wird sie von Energieexperten empfohlen.
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bei der KfW können die Anträge auf die Förderung klimafreundlicher Neubau gestellt werden.
Es lohnt sich vorab, eine Beratung im Rahmen der Antragstellung zu nutzen, beispielsweise bei Banken, Finanzierungsvermittlern oder dem Fertighausanbieter. Mit der Beauftragung eines Energieeffizienzexperten, der das Bauvorhaben prüft und bestätigt, sind die Anforderungen für die klimafreundliche Neubauförderung erfüllt. Er stellt das Gutachten aus, das als Nachweis bei dem gewünschten Kreditunternehmen vorgelegt wird.
Eine Antragstellung ist nur vor Beginn des Bauvorhabens oder des Kaufs des Neubaus möglich – oder eben bevor das Bauunternehmen beauftragt oder der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Die Planung und Beratung kann jedoch schon vorher stattfinden.
Kombinieren anderer Förderprogramme
Ein energieeffizientes Haus spart Energiekosten und dient dem Klimaschutz. Durch staatliche Förderung ist die Planung und Umsetzung attraktiv, ganz besonders der klimafreundliche Neubau und die energetische Sanierung.
Der Energiehausstandard 40 lässt sich erreichen, wenn das Haus eine gute Dämmung und Verglasung der Fenster aufweist, umweltfreundliche Materialien genutzt werden, eine emissionsfreie Bauweise geplant ist und Heizsysteme verwendet werden, die ohne fossile Brennstoffe auskommen.
Die klimafreundliche Neuförderung lässt sich dabei mit anderen Förderungen kombinieren, wenn diese zusammen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Nicht möglich ist die Kombination von Fördergeldern aus dem EEG und KWKG, darunter für die Verwendung von Photovoltaik oder Wärmepumpen. Ansonsten könnt ihr alle Zuschüsse und Kredite nutzen, die ebenfalls von der KfW angeboten werden und eine Kosteneinsparung gestatten.
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