Bis Januar 2023: Frist zur Grundsteuererklärung verlängert

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Die Meldung dürfte für viele Hausbesitzer eine Erleichterung gewesen sein: Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung zu verlängern. Damit erhaltet ihr mehr Zeit die für die Neuberechnung notwendigen Informationen zu ermitteln und eure eigene Erklärung abzugeben.

Darum geht es bei der Grundsteuererklärung

Ab dem Jahr 2025 stehen bedeutsame Änderungen bei der Grundsteuer an. Das macht es erforderlich, alle Grundstücke in Deutschland noch einmal neu zu bewerten. Dabei reden wir von mehreren Millionen solcher Grundstücke, deren Bewertungen zu einem großen Teil viele Jahrzehnte zurückliegen.

Im Prinzip handelt es sich bei der sogenannten Grundsteuererklärung für Privateigentum um ein vereinfachtes Formular für die Datenübermittlung über die ELSTER-Schnittstelle. Das soll ein einfacher und nutzerfreundlicher Weg sein, um die Daten an das Finanzministerium zu senden. Allerdings haben bisher erstaunlich wenige Hausbesitzer davon Gebrauch gemacht.

Bisher waren die Bundesbürger bei der Ausfüllung der Grundsteuererklärung recht zögerlich. Nach Angaben des Finanzministers Christian Linder haben erst bis zu einem Drittel der Betroffenen ihre Erklärung abgegeben. Daher war schnell absehbar, dass viele Hausbesitzer die Frist nicht würden einhalten können. Schnell kam also die Frage auf, ob eine Verlängerung notwendig sein würde. Jetzt ist es tatsächlich dazu gekommen.

Betroffene haben für die Abgabe deutlich mehr Zeit

Um doch noch alle benötigten Formulare von den Bürgern einsammeln zu können, ist eine Verlängerung der Frist um drei Monate beschlossen worden. Dabei handelt es sich durchaus nicht nur um eine Erleichterung für die Hausbesitzer. Auch die Wirtschaft und die involvierten Steuerberater sollen davon profitieren.

Ursprünglich war die Abgabe bis Ende Oktober 2022 geplant. Da sich diese Frist definitiv nicht würde einhalten lassen, ist jetzt eine Verlängerung bis Ende Januar 2023 erfolgt. Viele betroffene Bürger dürfte das freuen.

Einige Problemgruppen ließen sich derweil identifizieren, was eine zögerliche Abgabe der Erklärung angelangt. So sollen es vor allem ältere Hausbesitzer sein, die sich vielfach dazu noch nicht durchringen konnten.

Frist zur Grundsteuererklärung: Die Zeit drängt

Die Daten zur Berechnung der Grundsteuer lassen sich nur als veraltet bezeichnen. Tatsächlich stammen sie in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935. Es ist offensichtlich, dass diese Daten die aktuellen Verhältnisse nicht widerspiegeln können. Daher ist eine Neubewertung der Grundstücke dringend erforderlich.

Doch von wie vielen Neubewertungen sprechen wir hier eigentlich? Tatsächlich geht es um fast 36 Millionen Grundstücke, zu denen das Finanzministerium aktuelle Daten benötigt. Das betrifft ausnahmslos alle Eigentümer und damit selbst die Besitzer von Kleingärten. Viele verschiedene Angaben sind dabei relevant. Dazu gehören zum Beispiel die Grundstücks- und Wohnfläche, das Baujahr und die Art des Gebäudes. Angaben sind ebenfalls für den Bodenrichtwert erforderlich. Bei Letzterem handelt es sich um einen hilfsweise herangezogenen Wert, um den Bodenwert bestimmen zu können.

Ab 2025 gilt bereits die neue Grundsteuerberechnung. Alle erforderlichen Daten lassen sich über das ELSTER-Portal online hochladen. Dieses dürften viele Bundesbürger bereits kennen, denn hier laden sie auch ihre Einkommensteuer- und andere Erklärungen hoch. Wer mit dem System bereits vertraut ist, hat es bei der Abgabe der Grundsteuererklärung daher leichter.

Technische Probleme von Beginn an

Experten hatten bereits früh vermutet, dass die Frist mit Ende Oktober 2022 zu optimistisch gesetzt war. Denn technische Probleme erschwerten die Abgabe der notwendigen Erklärung gleich zu Beginn des Zeitraums. Die Daten nehmen die Finanzbehörden bereits seit dem 1. Juli entgegen. Das funktionierte in den ersten Tagen allerdings nicht so wie gewünscht.

Tatsächlich war der Andrang im Juli so stark, dass ELSTER zeitweise überlastet war. Davon waren nicht nur Hausbesitzer betroffen, die ihre Grundsteuererklärung so früh wie möglich abgeben wollten. Auch andere Steuerpflichtige konnten ihre sonstigen Erklärungen nicht mehr wie gewohnt übermitteln, weil ELSTER häufig schlicht nicht mehr reagierte.

Die Kapazitäten reichten nicht aus, um den Datenverkehr zu bewältigen. Dennoch ließen sich diese technischen Probleme relativ schnell abschalten, weshalb mittlerweile jeder die Erklärung abgeben kann, der das möchte.

Warum ist die Grundsteuererklärung so wichtig?

Für den Steuerstaat gehört die Grundsteuer schlicht zu den bedeutsamen Einnahmequellen. So konnten die Gemeinden im Jahr 2019 über die sogenannte Grundsteuer B und damit die Grundsteuer für Grundstücke insgesamt 14,0 Milliarden Euro an Steuern eintreiben (Quelle: destatis.de). Es ist leicht nachvollziehbar, dass sie darauf auch in Zukunft nicht verzichten möchten. Tatsächlich handelt es sich für die Kommunen hierbei um eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer letztlich ausfällt, hängt von den jeweils in der Gemeinde geltenden Hebesätzen ab. Daher lässt es sich bisher nicht abschließend beantworten, wie hoch die Belastungen ab dem Jahr 2025 für die einzelnen Eigentümer ausfallen, denn bei den Hebesätzen erfolgen häufig Anpassungen.

Was denkt ihr über die Frist zur Grundsteuererklärung und deren Verlängerung? Habt ihr eure Erklärung bereits abgegeben und traten beim Ausfüllen und der Übertragung des Formulars bei euch Probleme auf? Wir sind auf eure Kommentare dazu gespannt!

Bildquelle: © Andrej Popov | stock.adobe.com

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