Eigenheimzulage von 10.000 Euro und Baukindergeld Plus in Bayern

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Bauherren in Bayern dürfen sich gleich doppelt freuen, denn mit der Bayerischen Eigenheimzulage und dem Bayerischen Baukindergeld Plus gibt es weitere lukrative Zuschüsse für die eigenen vier Wände. Mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um einen Antrag zu stellen, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag. 

Bayerische Eigenheimzulage

Seit dem 1. September 2018 fördert der Freistaat Bayern die Bildung von Wohneigentum. Darunter fällt sowohl der Bau als auch der Kauf einer Immobilie. Die Höhe der Eigenheimzulage beläuft sich auf einen einmaligen Zuschuss von 10.000 Euro.

Um diese zu erhalten, sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Baugenehmigung oder der Kaufvertrag muss nach dem 30. Juni 2018 erteilt beziehungsweise abgeschlossen worden sein.
  • Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnhaft oder erwerbstätig sein.
  • Die Grenze des zu versteuernden Einkommens dürfen Alleinstehende (50.000 Euro), kinderlose Haushalte (75.000 Euro), Familien mit einem Kind (90.000 Euro), Familien mit zwei Kindern (105.000 Euro) nicht überschreiten. Bei Familien mit mehr als zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro pro Kind.
  • Das Wohneigentum muss für mindestens fünf Jahre nach der Antragstellung selbst genutzt werden.

Nach dem aktuellen Stand kann ein Antrag bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) erst ab dem Bezug des Wohnraums und spätestens sechs Monate danach gestellt werden. Erfolgt dieser im Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 1. September 2018, so muss der Antrag bis zum 1. März 2019 gestellt werden.

Dem derzeitigen Kenntnisstand nach können Anträge nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Das bedeutet, dass der Einzug bis dahin erfolgt sein muss.

Bayerisches Baukindergeld Plus

Das Bayerische Baukindergeld Plus soll Bauherren in erster Linie dazu dienen, das durch den Bund in Höhe von 1.200 Euro pro Kind beschlossene Baukindergeld, um einen weiteren Zuschuss zu erhöhen. Dabei handelt es sich um zusätzliche 300 Euro pro Kind, die jedoch ausschließlich Bauherren im Freistaat Bayern vorbehalten sind.

Anträge für die zusätzliche Bauförderung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gestellt werden. Dies begründet sich darin, dass diese an die Zusage des Baukindergeldes des Bundes gekoppelt sind. Wir halten Sie in Bezug auf die Antragstellung selbstverständlich auf dem Laufenden.

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