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Bei uns dreht sich diesmal alles um das Führen eines Bautagebuchs. Wir verraten euch in diesem Blogbeitrag unter anderem, was es mit dem Bautagebuch auf sich hat, welchen Zweck es erfüllt, was es beinhalten sollte und auf welcher rechtlichen Grundlage es aufbaut.
Eine Bauleitung ist verpflichtet, ein vollständiges Bautagebuch zu führen, das den gesamten Ablauf eines Baus einschließlich Schäden und Mängel dokumentiert. Das Tagebuch hat somit die Funktion der vollständigen Dokumentation eines Bauablaufs und kann bei Störungen oder gar Auseinandersetzungen als Richtigkeitserweis herangezogen werden.
Warum ein Bautagebuch?
Mithilfe eines Bautagebuches kann später nachvollzogen werden, wer welche Arbeiten auf der Baustelle ausgeführt hat und welche Mängel oder Schäden möglicherweise aufgetreten sind. Das Bautagebuch findet seine Grundlage in der „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen – HOAI“, welche die Basis für das Tätigwerden eines Architekten für einen Bauherrn ist.
Ein Bautagebuch sollte möglichst täglich, wenigstens aber bei jedem Besuch der Baustelle geführt werden, um den Weitergang der Aktivitäten auf dem Bau zu dokumentieren. Es dient sogar als Beweismittel für den Baufortschritt und hat bei einem Rechtsstreit vor Gericht Bestand. Allerdings enthält die HOAI keine Vorgaben, in welcher Form das Tagebuch zu führen ist.
Pflicht zur Führung eines Bautagebuchs – rechtliche Grundlage
Die HOAI gewährleistet als bundesweit geltendes deutsches Gesetz das Fundament für die Berechnung von Gebühren für Leistungen von Architekten und Bauingenieuren. Die Verordnung ist zwingendes Preisrecht. Sie soll alle beteiligten Berufsgruppen vor einem Preiskampf schützen und die Qualität der Leistungen von Architekten und Ingenieuren auf hohem Niveau halten.
Die Honorarverordnung HOAI besteht aus insgesamt neun Leistungsphasen, welche in § 34 geregelt sind. Eine Bauleistung wird folglich in neun Segmente unterteilt, die alle zusammen wiederum 100 Prozent eines Architektenhonorars ergeben.
Nach § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI zählt das Führen des Bautagebuchs zu den Grundleistungen eines Architekten. Das Tagebuch ist in der Leistungsphase 8 (Objekt- und Bauüberwachung sowie Dokumentation) angesiedelt.
Die Regelungen in der Honorarverordnung HOAI bilden die rechtliche Basis für die zwingende Notwendigkeit, die Abläufe von Baumaßnahmen vollständig und nachvollziehbar zu veranschaulichen. Eine Dokumentation zählt somit zu den Leistungen des Architekten und bedeutet gleichzeitig, dass ein Bauherr einen Anspruch auf ein Bautagebuch hat.
Bei Versäumnis oder Nichterfüllung ist er berechtigt, das Honorar des Architekten zu kürzen. Das Bautagebuch dient somit dem Interesse eines Bauherrn auf Erfassung des Baufortschritts und soll zuverlässig sämtliche Leistungen, Lieferungen und Tätigkeiten aller Beteiligten festhalten.
Zweck eines Bautagebuchs
Das Tagebuch soll das gesamte Baugeschehen, das vom Bauleiter zu überwachen ist, mit allen Details veranschaulichen. Dazu zählen nicht nur der Einsatz von Personal und Sachen, sondern auch besondere Vorkommnisse, Arbeitsbehinderungen, Witterungsverhältnisse, Beanstandungen und Prüfungen.
Das Bautagebuch unterstützt die am Bau Beteiligten, wie Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen. Beim Festhalten der baulichen Entwicklung einer Maßnahme sind Verzögerungen, Baumängel oder Abnahmen einzubeziehen und zu protokollieren.
Ein Bautagebuch wird als geltendes Recht zum festen Bestandteil des Vertrages zwischen Bauleiter und Bauherrn. Es handelt sich nicht um ein internes Dokument, das nur dem Bauleiter zur Verfügung steht.
Der Bauherr ist autorisiert, das Bautagebuch einzusehen und regelmäßig Kopien anzufordern. Er kann alle Auszüge aus dem Tagebuch sammeln und seinen allgemeinen Bauunterlagen beifügen.
Inhalte eines Bautagebuchs
Ein Bautagebuch zählt zum Berichtswesen einer Baustelle und wird nach Abschluss aller Bauarbeiten zu einem Bestandteil der Bauakte. Seine abschließende Aufbewahrung erfolgt einschließlich aller Tagesberichte in der Akte.
Das Bautagebuch ist zeitnah, das heißt, in der Regel täglich zu führen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die vom ausführenden Bauunternehmen geführten Tages- und Wochenstundenberichte müssen den Anforderungen des Bautagebuchs genügen.
Ein Bautagebuch fordert in der Regel jedoch weitere Ausführungen, die über die in Tages- oder Wochenberichten festgehaltenen Aufzeichnungen hinausgehen.
Folgende Angaben sollten im Bautagebuch enthalten sein:
- Exakte Bezeichnung der Baumaßnahme sowie Benennung des Objekts, wie zum Beispiel Ein- oder Mehrfamilienhaus,
- Datum des jeweiligen Eintrags im Bautagebuch,
- genaue Wiedergabe des Zeitpunkts der Aushändigung der Ausführungsunterlagen für die Baumaßnahme einschließlich möglicher Änderungen oder Berichtigungen für den Auftragnehmer,
- Nennung des Bauleiters des Auftragnehmers sowie jeden etwaigen Personalwechsel,
- Auflistung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen und Aufteilung, welche Mitarbeiter für welches Unternehmen tätig sind,
- zeitliche Festlegung von Beginn und Fertigstellung der jeweiligen Bauarbeiten,
- Auflistung der täglich durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers,
- berufliche Bezeichnung der beschäftigten Mitarbeiter, unterteilt nach Tätigkeit und Qualifikation,
- Dokumentation des täglichen Wetters einschließlich Angabe der höchsten und niedrigsten Tagestemperatur,
- Einsatz der Geräte einschließlich Zugang, Abgang und Dauer der Verwendung,
- Festhalten gelieferter Bauteile und Stoffe für das Bauwerk,
- Dokumentation aller Angaben, Vorkommnisse und Berichte zu Ereignissen, die bezüglich der Vergütung und Arbeitszeit erheblich sind, wie zum Beispiel Änderung des Bauablaufs oder Verschiebung der Reihenfolge bei der Durchführung der Arbeiten,
- Auflistung von Unterbrechungen oder Verzögerungen der Bauarbeiten mit Nennung der Ursachen, wie Unfällen, Witterung oder Streik,
- Erfassung von Behinderungen der Baumaßnahme,
- Zusammenstellung aller Umstände, die gegebenenfalls Schadenersatzansprüche des Bauherrn hervorrufen können,
- Festhalten von Personalwechseln bei der Bauausführung,
- Niederschreiben mündlich erteilter Weisungen an Mitarbeiter oder Vertreter des Auftragnehmers,
- Benennung von Abweichungen der ursprünglichen Bauzeichnungen,
- Erstellen von Fotos aller Arbeiten, die mit zunehmendem Baufortschritt nicht mehr sichtbar sind, wie zum Beispiel Elektroinstallationen sowie Wasser- und Abwasserleitungen,
- Sammeln und Anlegen der Betriebsanleitungen von Elementen, die im Bauwerk verbaut werden, wie Fenster, Türen und Heizungsanlagen.
Formen eines Bautagebuchs
Ein Bautagebuch dient den Interessen des Bauherrn und soll zuverlässig alle Leistungen und Tätigkeiten aller beteiligten Unternehmen auf einer Baustelle festhalten. Es handelt sich nicht um eine „Nebensache“ oder „Bagatelle“, auf die bei einer Bauausführung verzichtet werden kann.
In der Regel wird das Bautagebuch analog, d. h. schriftlich in Papierform geführt. Nur so kann es seinen Zweck als Dokumentation und unter Umständen auch als Beweismittel bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung gerecht werden.
Ein Bautagebuch in Papierform enthält mehrere Spalten, wie zum Beispiel für die Abschnitte „Firmen – Arbeitszeit“, „Einsatz der Arbeitskräfte“ sowie „ausgeführte Arbeiten und Arbeitsfortschritt“ oder eine zusätzliche Spalte für „besondere Vorkommnisse“.
Der nicht unerhebliche Schreibaufwand kann jedoch durch den Einsatz einer passenden Software deutlich reduziert werden. Wiederkehrende Sachverhalte müssen nicht erneut aufgeschrieben und Firmendaten können zentral hinterlegt werden. Eine geeignete Software erleichtert sämtliche Eingaben, die zum Beispiel als Textvorlagen für spätere Eingaben gespeichert werden.
Anwendungen, die für Windows oder Mac OS entwickelt werden, können mit mobilen Geräten, wie Android und iOS verknüpft und mit Fotos aus der Bibliothek eines Mobilgerätes ergänzt werden. Eine Audiofunktion ermöglicht direkt auf der Baustelle eine Aufnahme von Texten, die anschließend abgespielt und übertragen werden können.
Da viele Baustätten oftmals nicht über eine Internetverbindung verfügen, können alle notwendigen Daten mittels einer App aufgenommen und online synchronisiert werden. Android-Geräte ermöglichen die Erfassung von Fortschritten des Bauprojekts via Speicherkarte und ihre Weiterleitung per E-Mail.
Softwareprogramme besitzen zwischenzeitlich alle für Bautagebücher notwendigen Funktionen, einschließlich vollständigem Mängelmanagement, Dokumentenverwaltung und Arbeitszeiterfassung.
Fazit zum Bautagebuch
Ein privater Bauherr baut normalerweise einmal in seinem Leben ein Haus und ist somit immer Anfänger und Laie. Für ihn wird es kompliziert, Baumängel und Fehler zu erkennen, zu beurteilen und später zu beweisen. Hinzu kommt, dass der Neubau eines Hauses nahezu alle Ersparnisse aufzehrt, der Bauherr sich auf Jahre verschuldet und der Bau selbst ein Großprojekt darstellt.
Die Bezeichnung „Tagebuch“ hat nichts mit Romantik zu tun. Auch handelt es sich nicht um ein Schriftstück, in dem Empfindungen oder Gefühle niedergeschrieben werden. Das Bautagebuch ist vielmehr eine Grundleistung eines Bauleiters, die von diesem im Rahmen der Bauausführung einschließlich einer professionellen Bauüberwachung zu erbringen ist.
Bildquelle: Green Chaemeon | Unsplash