Was steckt eigentlich hinter der Bauleistungsbeschreibung?

bauleistungsbeschreibung

Ihr plant einen Hausbau und habt den passenden Anbieter gefunden, mit dem ihr euer Traumhaus endlich Realität werden lassen wollt? Dann wird euch über kurz oder lang der Begriff Bauleistungsbeschreibung unterkommen. Was es genau damit auf sich hat und welchen Zweck diese erfüllt, lest ihr in folgendem Artikel.

Ihr als Bauherr sucht euch für euren Hausbau zunächst einen geeigneten Partner, zum Beispiel einen fairen Fertighausanbieter. Mit ihm schließt ihr dann einen Bauvertrag ab, der alles Wichtige regelt. Unter anderem findet ihr in ihm auch die sogenannte Bauleistungsbeschreibung. Sie regelt genau, für welche Leistungen der Hausanbieter verantwortlich ist und welche Materialien dafür verwendet werden.

Die Bauleistungsbeschreibung sollte ein Bestandteil jedes Bauvertrages sein, denn anhand dieser Beschreibung könnt ihr eure Kosten besser einplanen. In der Beschreibung ist nicht nur vermerkt, welche Leistungen erbracht werden, sondern auch zu welchem Preis. Für angehende Bauherren ist das für die Gesamtkosteneinschätzung von essentieller Bedeutung.

Der Zweck der Bauleistungsbeschreibung

Wie bereits angedeutet, ist die Bauleistungsbeschreibung einer der wichtigsten Rechenfaktoren für Bauherren überhaupt. In dieser Beschreibung sind alle Leistungen samt deren zu erwartenden Kosten genau beschrieben. Die Baufirma muss sich an diese Angaben halten.

Die Bauleistungsbeschreibung hat aber noch einen weiteren wichtigen Zweck: In ihr ist festgehalten, wie lange der Bau voraussichtlich dauern wird. Auch das ist für euch natürlich von entscheidender Bedeutung, denn nur so könnt ihr euren Einzug planen.

Gesetzliche Grundlage

Am 1. Januar 2018 wurde das Bauvertragsrecht komplett überarbeitet. In diesem ist genau geregelt, welche Inhalte eine Bauleistungsbeschreibung haben muss. Das Ziel ist klar: Private Bauherren sollen dank solch einer Beschreibung besser geschützt werden. Dieser Verbraucherschutz greift immer dann, wenn ihr einen Vertrag mit einem Bauträger, also einer Hausbaufirma, abschließt. Es handelt sich dann um einen sogenannten Verbraucherbauvertrag.

Anders sieht es aus, wenn ihr euer Bauvorhaben komplett in die Hände eines Architekten legt. Dann werdet ihr die Arbeiten für die jeweiligen Gewerke an unterschiedliche Unternehmen vergeben. Für einen Verbraucherbauvertrag und damit verbunden eine umfassende schriftliche Bauleistungsbeschreibung aber muss ein Generalunternehmer beauftragt werden.

Inhalt der Bauleistungsbeschreibung

Was eine Bauleistungsbeschreibung zwingend enthalten muss, ist im Einführungsgesetz Art. 249 § 2 zum Bürgerlichen Gesetzbuch genau geregelt. Achtet also zunächst darauf, dass eine allgemeine Baubeschreibung enthalten ist.

Es sollte ersichtlich sein, um welche Art Haus es sich handelt. Auch die Art sowie der Umfang aller Leistungen müssen genau bezeichnet sein. Das betrifft die Einrichtung der Baustelle ebenso wie alle mit dem Bau in Zusammenhang stehenden Arbeiten.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass in der Bauleistungsbeschreibung alle wichtigen Daten zum Gebäude vermerkt sein müssen. Dazu zählen unter anderem diverse Pläne mit genauen Größenangaben sowie Grundrisse. Angaben zum Energie- und Brandschutz sollten in einer guten Bauleistungsbeschreibung ebenso wenig fehlen.

Eine Beschreibung aller Baukonstruktionen sowie der sanitären Anlagen, der Elektro- und Außenanlage ist weiterhin ein Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung. Zu guter Letzt: Es muss ein Enddatum für die Fertigstellung vermerkt sein. Wisst ihr noch nicht genau, wann euer Bau losgeht, muss die Bauleistungsbeschreibung zumindest die genaue Dauer in Wochen angeben.

In einer Bauleistungsbeschreibung lest ihr mit Sicherheit Begriffe wie schlüsselfertig, bezugsfertig oder auch technikfertig. Doch was bedeuten diese Bezeichnungen eigentlich?

Schlüsselfertig bedeutet in der Regel, dass der Bauträger das Haus so weit fertigstellt, dass es bezugsfertig ist. Allerdings sind diese Begriffe nicht einheitlich geregelt, sodass sich die Leistungen bei den einzelnen Anbietern teilweise deutlich voneinander unterscheiden können. Bezugsfertig ist also nicht gleich schlüsselfertig und umgedreht.

Je weniger Leistungen ihr in die Hände eures Bauträgers legt und je mehr ihr selbst erledigt, desto günstiger wird euer Hausangebot. Je günstiger euch das Haus angeboten wird, desto genauer solltet ihr euch die Leistungsbeschreibung durchlesen oder einen Sachverständigen drüber schauen lassen, um auszuschließen, dass wichtige Arbeitsschritte fehlen.

Eine gute Bauleistungsbeschreibung ist auch für den Laien gut verständlich und unmissverständlich ohne allzu viele Fachbegriffe formuliert. Achtet also auf möglichst exakte Formulierungen und genaue Zahlenangaben. Wie lang eine Bauleistungsbeschreibung ausfällt, sagt hingegen über ihre Qualität nichts aus. Für eine gute Qualität hingegen sprechen diverse Gütezeichen und andere Siegel, die ihr in der Beschreibung nachlesen könnt.

Achtet zum Beispiel darauf, dass bei den Baumaterialien die genauen Bezeichnungen und Hersteller angegeben sind. Auch Gütezeichen für die verwendeten Bauhölzer, Zertifizierungen für eine nachhaltige Bauweise oder eine Güteüberwachung der Produktion sprechen für einen vertrauenswürdigen Anbieter.

Tipps für (angehende) Bauherren

Habt ihr einen Bauträger gefunden und euch wird ein Bauvertrag vorgelegt, prüft diesen also umfassend. Achtet dabei vor allem auf alle vorgenannten zwingenden Angaben in der Bauleistungsbeschreibung. Dank dieser könnt ihr nicht nur eure Kosten exakter einschätzen, sondern bekommt auch Planungssicherheit, was euren Einzugstermin betrifft.

Einen Sonderfall stellt der Fertigbau dar. Entscheidet ihr euch für ein Fertighaus, erhaltet ihr in der Regel eine allgemeine Baubeschreibung. Auch in diesen erläutern die Hersteller ihre Bauweise recht genau. Dennoch unterscheidet sie sich in einigen Punkten von der Bauleistungsbeschreibung. Angaben zum Fertigstellungstermin sind hier zum Beispiel nicht zwingend erforderlich. Damit erfüllt die Baubeschreibung eines Fertighausherstellers die Anforderungen des des Artikels 249 § 2 EGBGB nicht hinreichend.

Wenn ihr euch für einen Fertighausanbieter entscheidet, müsst ihr die Baubeschreibung besonders aufmerksam lesen. Anders als bei Bauträgern sind hier Planung und Kalkulation häufig nicht inbegriffen. Ihr müsst dafür also einen Architekten beauftragen, was zusätzliche Kosten bedeutet. Aber keine Sorge, bei vertrauensvollen Fertighausunternehmen sind auch diese Teil der Leistungen.

Grundsätzlich gilt: Je genauer ihr wisst, wie euer Traumhaus einmal aussehen sollte, desto individueller sind die Angebote, die ihr von eurem Bauträger beziehungsweise Fertighausanbieter erhaltet. Das Angebot kann so speziell auf eure Bedürfnisse zugeschnitten werden. Auch die Kosten, die euch entstehen, können dann möglichst genau beziffert werden. Ändert ihr hingegen nach Vertragsunterzeichnung den von euch gewünschten Leistungsumfang, entstehen in der Regel Mehrkosten. Nehmt euch daher genügend Zeit für die Planung.

Ihr habt nun alles Wichtige zur Bauleistungsbeschreibung erfahren. Egal, mit welcher Firma ihr euren Hausbau startet: Lest euch unbedingt auch das Kleingedruckte durch und schließt keinen Bauvertrag ab, in dem eine umfassende Bauleistungsbeschreibung fehlt.

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Bildquelle: @craftedbygc | unsplash.com

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