Steuern sparen als Eigenheimbesitzer: Diese Tricks und Kniffe solltet ihr kennen

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Ihr möchtet euch den Traum vom Eigenheim verwirklichen? Dann habt ihr sicher schon eine feste Vorstellung davon, welche Art Haus es genau sein soll und welche Kosten auf euch zukommen werden beziehungsweise wie die Finanzierung aussehen soll. Ein Eigenheim zu bauen ist eine einmalige Investition und genügend Eigenkapital sollte vorhanden sein. Die gute Nachricht: Ihr könnt euren Hausbau steuerlich absetzen – zumindest einen Teil davon. Was dabei zu beachten ist, lest ihr in folgendem Artikel.

Da der Hausbau sicher das größte finanzielle Projekt in eurem Leben ist, ist es wichtig, dass ihr die Einsparmöglichkeiten kennt. Von denen gibt es einige. Überlegt euch daher nicht nur, wie ihr beim Hausbau selbst, etwa durch Eigenleistungen, sparen könnt – auch die steuerlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.

Welche grundsätzlichen Leistungen sind für Eigenheimbesitzer absetzbar?

Habt ihr ein Eigenheim, könnt ihr zahlreiche Leistungen von der Steuer absetzen. Beachtet dann aber, dass zum Beispiel auf Handwerkerrechnungen Lohn und Material getrennt voneinander ausgewiesen sind. Es können nur die Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem ganz wichtig: Es dürfen nur die Leistungen angegeben werden, die nach dem Einzug erfolgt sind. Nur Kosten für einen bestehenden Haushalt dürfen laut Gesetzgeber abgesetzt werden. Leistungen, die während der Bauphase erfolgt sind, können also leider nicht angegeben werden.

Weiterhin wird danach unterschieden, ob ihr das Eigenheim selber nutzt oder vermietet. Bei einer Eigennutzung sind wie bereits erwähnt nur die reinen Lohnkosten absetzbar. Immerhin 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten könnt ihr steuerlich geltend machen. Dieser Betrag darf allerdings 1.200 Euro im Jahr nicht übersteigen. Materialkosten aller Art sind nicht absetzbar.

Tragt die Summe (inklusive Mehrwertsteuer) für die Handwerksleistungen in die Zeile “Haushaltsnahe Aufwendungen” in eurer Steuererklärung ein. Damit die Summe anerkannt wird, ist es wichtig, dass ihr einen Beleg vorweisen könnt. Eine Barzahlung der Leistungen wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Bekommt ihr bereits eine andere Art der staatlichen Förderung, ist eine Absetzung von der Steuer natürlich nicht gerechtfertigt.

Anders sieht es aus, wenn ihr eine Vermietung plant. In diesem Fall könnt ihr sowohl Anschaffungs- als auch Herstellungskosten steuerlich geltend machen. Schafft ihr euch eine Immobilie als Wertanlage an und plant deren Vermietung, stehen euch weit mehr Möglichkeiten der Absetzung als Werbe- und Herstellungskosten zur Verfügung.

Welche Besonderheiten gibt es beim Vermieten einer Einliegerwohnung?

Die Vorzüge einer Einliegerwohnung liegen auf der Hand: Ihr könnt diese permanent oder auch nur zeitweise an Feriengäste, Singles, Paare oder sogar Familien vermieten und euch so über zusätzliche Mieteinnahmen freuen. Diese Mieteinnahmen können eure finanzielle Belastung durch die Rückzahlung eines Darlehens erheblich senken. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine solche Einliegerwohnung mindestens 23 Quadratmeter groß ist und zudem einen separaten Eingang hat.

Selbstverständlich müsst ihr die Mieteinnahmen durch die Einliegerwohnung versteuern. Im Gegenzug könnt ihr aber die Herstellungs- und Werbungskosten von der Steuer absetzen. Versucht also, so viele Kosten wie möglich der Einliegerwohnung zuzuordnen und ihr könnt möglichst viel vom Hausbau steuerlich absetzen. Rechnungen, die nachweislich beide Gebäudeteile betreffen, also zum Beispiel die Dachdeckerrechnung, müssen natürlich aufgesplittet werden. Nutzt für die Angabe der Einliegerwohnung in eurer Steuererklärung die Anlage V auf der zweiten Seite.

Einen weiteren Vorteil habt ihr, wenn ihr eine Förderung in Anspruch nehmt. In diesem Fall könnt ihr gleich doppelt sparen. Werden sowohl die Hauptwohnung als auch die Einliegerwohnung energieeffizient ausgestattet, könnt ihr die Fördermittel doppelt in Anspruch nehmen, sodass eine Förderung von bis zu 30.000 Euro möglich sein kann.

Welche Besonderheiten gibt es beim Arbeitszimmer?

Auch in punkto Arbeitszimmer gibt es ganz klare Vorgaben, was steuerlich abgesetzt werden kann und was nicht. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erscheinen als Werbungskosten in eurer Steuererklärung. Das Arbeitszimmer muss zu 90 Prozent zu beruflichen Zwecken genutzt werden. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, der klar von den restlichen Räumen abgegrenzt ist. Eine kleine Arbeitsecke im Kinder- oder Schlafzimmer gilt also definitiv nicht als Arbeitszimmer.

Ist ein häusliches Arbeitszimmer der Mittelpunkt eurer gesamten beruflichen Tätigkeit, habt ihr Glück: In diesem Fall könnt ihr anfallende Kosten in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen.

Nutzt ihr dagegen ein Arbeitszimmer nur für bestimmte Tätigkeiten, weil kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Dann sind die Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 Euro im Jahr absetzbar. Dieser maximale Betrag von 1.250 Euro gilt auch dann, wenn ihr mindestens zwei Tage in der Woche im Home Office arbeitet.

Arbeitet ihr hingegen an fünf Tagen in der Woche nachweislich von zu Hause aus, könnt ihr die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten ansetzen. Zu den Aufwendungen, die ein solches häusliches Arbeitszimmer mit sich bringen kann, zählen zum Beispiel die Kosten für Energie und Strom, Renovierungskosten, die Gebäudeversicherungen und auch die Rechnungen des Schornsteinfegers.

Welche allgemeinen Tipps für Bauherren und Eigenheimbesitzer sind zu beachten?

Worauf aber solltet ihr achten, wenn ihr einige Leistungen in Eigenregie plant? Grundsätzlich sind diese beim Neubau nicht von der Steuer absetzbar. Eine Ausnahme von der Regel gibt es natürlich auch hier: Wenn ihr zum Beispiel auf einem Grundstück plant, auf dem erst ein umfangreicher Abriss erfolgen muss, sind diese Arbeiten steuerlich absetzbar. Gleiches gilt für Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hochwasser oder einen Brand.

Nicht nur direkt beim Hausbau könnt ihr von steuerlichen Vorteilen profitieren, sondern auch in den Folgejahren. Als Haushaltsnahe Dienstleistungen, die in der Steuererklärung angegeben werden können, zählen zum Beispiel die Leistungen eines Schornsteinfegers oder Gärtners, eines Winterdienstes oder eines Putzdienstes. Bewahrt also alle diese Belege sorgfältig auf. Auch hier gibt es natürlich eine Höchstgrenze: Maximal 4.000 Euro im Jahr könnt ihr so sparen.

Noch ein kleiner Tipp zum Schluss

Überlegt euch bereits vor dem Hausbau genau, wann welche Arbeiten erfolgen sollen. Die Gartengestaltung, das Pflastern der Zufahrt oder die Errichtung einer Garage sollten zum Beispiel erst nach eurem Einzug erfolgen. Nur dann könnt ihr diese Kosten vom Hausbau steuerlich absetzen. Habt ihr hingegen euren maximalen Förderbetrag für ein Kalenderjahr bereits erreicht, legt die weiteren Handwerkstermine am besten auf das Folgejahr. Mit solch einer geschickten Planung könnt ihr bares Geld sparen.

Der Hausneubau hat euer Konto kräftig geplündert und ihr habt nun kein Geld mehr für die Gartengestaltung oder den Bau einer Garage übrig? Hebt daher alle Belege und Rechnungen, die mit dem Hausbau in Zusammenhang stehen, unbedingt auf. Sie können dafür sorgen, dass eure Steuerlast für die kommenden Jahre erheblich gesenkt wird und ihr wieder Geld für die Gestaltung anderer Bereiche, wie zum Beispiel den Garten, übrig habt. Wie ihr seht, sind also die Möglichkeiten zum Steuern sparen als Eigenheimbesitzer vielfältig.

Greift gerne auch auf einen Steuerberater zurück, der aktuelle Änderungen im Steuerrecht stets auf dem Schirm hat und euch verrät, wo ihr beim Hausbau außerdem Steuern absetzen könnt.

Bildquelle: © terovesalainen | stock.adobe.com

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