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Seit dem 20. Februar 2024 gibt es endlich wieder eine Neubau-Förderung der KfW. Auch die Förderkonditionen des neuen „KfW-Förderprogramms für Klimafreundlichen Neubau“ (KFN) wurden durch das Bundesbauministerium bekannt gegeben. So könnt ihr Kreditsummen bis 150.000 Euro zu einem Zinssatz von nur 2,1 Prozent beantragen.
Warum ist die Antragstellung jetzt wieder möglich?
Die KfW-Förderung 2024 macht es möglich, dass ihr seit dem 20. Februar wieder einen Antrag bei der KfW stellen könnt, wobei die Erfolgsaussichten auf einen Zuspruch besonders gut sind. Die neuen Antragsverfahren beziehen sich sogar auf gleich drei KfW-Förderprogramme:
- Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Genossenschaftliches Wohnen
- Altersgerecht Umbauen
Das ist nach langem Warten eine gute Nachricht für die Bauwirtschaft, Immobilien-Investoren und natürlich auch euch als angehende Bauherren.
KfW-Förderung KFN für EH 40
Nach Auskunft von Bundesbauministerin Klara Geywitz liegt der Endkundenzinssatz im Rahmen des Förderprogramms KFN für Wohngebäude bei 2,1 Prozent. Das ist deutlich günstiger als die am Markt aktuell üblichen Zinsen für Baudarlehen.
Voraussetzung für den Erhalt dieser neuen KfW-Förderung ist allerdings die strikte Einhaltung des Energieeffizienzstandards EH 40.
Die KfW-Förderung 2024 sieht für klimafreundliche Wohngebäude Kreditsummen bis 100.000 Euro vor. Für klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Siegel könnt ihr sogar bis zu 150.000 Euro beantragen.
Klara Geywitz weiß, dass derartige Förderprogramme des Bundesbauministeriums als Motor für die deutsche Konjunkturentwicklung fungieren, denn jeder „Förder-Euro“ spielt dem Handwerk Aufträge in die Hände und trägt zur Ankurbelung der Binnennachfrage bei (Quelle: wallstreet.online.de). Auf diese Weise kann die Politik wichtige Impulse setzen, die gerade jetzt so dringend gebraucht werden.
Was ist drin im Fördertopf?
Mit insgesamt 762 Millionen Euro ist der Fördertopf einigermaßen gut gefüllt. Das ist aber noch nicht alles, denn die Bundesregierung ist fest entschlossen, in den nächsten Jahren zusätzlich circa eine Milliarde Euro in klimafreundliches Bauen zu investieren. Der Fokus der Unterstützung liegt dabei auf dem Bau von Wohnungen im unteren und auch im mittleren Preissegment.
Bisher waren die KfW-Förderprogramme gesperrt. Zwar ist der Bundeshaushalt 2024 inzwischen schon verabschiedet, aber das Haushaltsfinanzierungsgesetz hat die Hürde des Bundesrats noch nicht genommen, weil die Ministerpräsidenten der von der CDU geführten Bundesländer interveniert haben.
So wurde der Beschluss über dieses Gesetz vom Bundesrat vertagt – und zwar auf die Sitzung am 22. März 2024. Trotzdem hat die Bundesregierung die Freigabe der Antragsverfahren und somit die Neubau-Förderung der KfW vorgezogen, was wir sehr erfreulich finden.
Die Mahnungen der Bauwirtschaft fanden endlich Gehör
In einer Pressemitteilung wiesen die Bauverbände NRW kürzlich auf die Planungsunsicherheit für die Unternehmen hin, die mit dem noch fehlenden Haushaltsfinanzierungsgesetz trotz verabschiedeten Haushalts verbunden ist. Die Folge war ja die Sperrung der KfW-Förderprogramme. Weder die KfW-Förderbank noch das Bundesbauministerium gaben dazu irgendwelche verbindlichen Informationen nach draußen.
Schon lange harrt die Bauwirtschaft der Dinge, die da endlich passieren mögen, um den so dringend benötigten Wohnungsbau wieder in Fahrt zu bringen. Umso schmerzlicher wurde die Verzögerung der Verabschiedung des Haushalts 2024 empfunden, denn die Neuauflage von KfW-Förderprogrammen ist in aller Regel an einen fertigen Haushalt gebunden.
Tim-Oliver Müller ist der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und lobte nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts die Bundesbauministerin Klara Geywitz (Quelle: bi-medien.de).
Es sei vorrangig ihre Initiative gewesen, den Haushaltsausschuss trotz der prekären Haushaltslage schließlich doch noch von der dringenden Notwendigkeit eines Zinsverbilligungsprogramms für den Wohnungsbau zu überzeugen. Mit Hinweis auf eine nötige Deckelung der Baukosten bemängelte er die zu hohen Anforderungen an die Energieeffizienz und sagte, dass eine Einigung auf EH55 aus Sicht der Bauwirtschaft absolut ausreichend wäre.
Was sollten angehende Bauherren jetzt konkret tun?
Die Neubau-Förderung der KfW richtet sich an Unternehmen, Investoren, Genossenschaften, Kommunen und Landkreise, aber eben auch an Privatpersonen und Familien. Vorgesehen ist die Unterstützung für den Neubau, darunter fällt auch der Erstkauf eines Gebäudes. Diese kann noch bis zu zwölf Monate nach der Fertigstellung des Gebäudes beantragt werden.
Förderung für genossenschaftliches Wohnen
Ebenfalls neu aufgelegt wird die Förderung für genossenschaftliches Wohnen, indem der Bund den Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch zinsgünstige Darlehen unterstützt. Es gibt sogar die Möglichkeit, selbst eine eigene Genossenschaft zu gründen, um daran anschließend Anteile zu erwerben.
Auch in diesem Fall können Kredite bis zu 100.000 Euro gewährt werden. Je nach der vereinbarten Laufzeit beträgt der Zinssatz zwischen 2,0 und 2,5 Prozent, der Tilgungsanteil liegt bei 7,5 Prozent.
Zuschüsse für den altersgerechten Umbau
Last, but not least, können seit dem 20. Februar 2024 wieder Zuschüsse für den altersgerechten Umbau einer Wohnung beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an den durchzuführenden Maßnahmen wie Badumbau oder Schaffung von Barrierefreiheit.
Für eine einzelne Baumaßnahme ist der Zuschuss auf zehn Prozent der Investitionskosten und maximal 2.500 Euro begrenzt. Muss ein ganzes Haus umgebaut werden, liegt die maximale Bezuschussung bei 6.250 Euro.
Wer jetzt von der neuen KfW-Förderung 2024 profitieren möchte, sollte so schnell wie möglich den Kontakt zur KfW (Bank aus Verantwortung) aufnehmen und seinen Antrag bei der KfW stellen.
Der frühe Vogel fängt den Wurm
Das Förderprogramm für klimafreundliche, gut gedämmte Häuser ist noch nicht einmal ein Jahr alt. Im Dezember 2023 war der Geldtopf nach nur zehn Monaten schon ausgeschöpft, sodass es zum Förderstopp kommen musste.
Wie lange die finanziellen Mittel für die KfW-Förderung 2024 ausreichen werden, steht in den Sternen. Während im vergangenen Jahr immerhin fast 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung standen, ist es dieses Jahr mit 762 Millionen Euro nicht einmal die halbe Summe. Ob also die Konditionen über das ganze Jahr 2024 wie beabsichtigt aufrechterhalten werden können, ist gewiss fraglich.
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