Hypothek

Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten und wird zur Sicherung eines Kredits oder eines Darlehens verwendet. Hier wird dem Kreditgeber das Verwertungsrecht an der mit dem Grundpfandrecht belasteten Immobilie abgetreten. Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurück, darf der Kreditgeber sein Verwertungsrecht geltend machen und die offene Summe mittels Zwangsversteigerung der Immobilie eintreiben.

Eine Hypothek wird notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen. Sie dient zur Sicherung eines Kredites gegenüber dem Kreditgeber. Trotzdem unterscheidet sich die Hypothek von der Grundschuld.

Sie ist, im Gegensatz zum anderen Grundpfandrecht, immer an einen Kredit gebunden und richtet sich nach der Höhe der Kreditsumme. Dieser Zusammenhang wird im juristischen Fachjargon auch Akzessorietät genannt. Das heißt, dass die Restsumme des Darlehens und die Hypothek parallel zueinander sinken. Mit der Abzahlung des Darlehens erlischt demnach die Hypothek, während die Grundschuld ein dingliches Recht darstellt und nur mittels Antrags bei der Bank aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.

Während die Grundschuld automatisch an einen neuen Käufer bzw. Eigentümer übergeht, ist das bei der Hypothek nicht der Fall. Eine Grundschuld muss auch nicht erneut ins Grundbuch eingetragen werden und kann für einen neuen Kredit zur Absicherung genutzt werden, die Hypothek hingegen nicht.