Das Grundbuch kann im jeweils dafür zuständigen Grundbuchamt eingesehen werden. Es handelt sich dabei um ein öffentliches Verzeichnis, in welchem alle Grundstücke innerhalb einer Gemeinde festgehalten sind.
Im Grundbuch sind nicht nur die Lagen der Grundstücke einsehbar, sondern auch die Lasten und Rechte. Dabei ist das Grundbuch in mehrere Bereiche aufgeteilt:
- Aufschrift
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I
- Abteilung II
- Abteilung III
Jeder neue Eigentümer eines Grundstücks wird im Grundbuch hinterlegt.