Bauvorhaben

Als Bauvorhaben bezeichnet man ein geplantes bauliches Projekt. Dazu gehören beispielsweise der Neubau eines Hauses, ein Anbau, größere Umbauten oder eine Nutzungsänderung. Der Begriff umfasst dabei nicht nur die eigentlichen Bauarbeiten, sondern das gesamte Vorhaben von der Planung über notwendige Genehmigungen bis zur baulichen Umsetzung.

Was gilt als Bauvorhaben?

Im Bauplanungsrecht ist der Begriff relativ weit gefasst. Neben der Errichtung und Änderung von Gebäuden können auch Nutzungsänderungen sowie bestimmte größere Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen als Vorhaben gelten.

Beim privaten Hausbau besteht ein Bauvorhaben beispielsweise aus Grundstück, gewünschtem Haustyp, Grundriss, Gebäudegröße, technischer Ausstattung und Außenanlagen. Auch Budget und Finanzierung gehören zur praktischen Planung des Projekts.

Welche Vorgaben gelten für ein Bauvorhaben?

Ob und wie ihr auf einem Grundstück bauen dürft, hängt von verschiedenen öffentlich-rechtlichen Vorgaben ab. Eine wichtige Grundlage bildet das Baugesetzbuch. Gibt es einen Bebauungsplan, können darin beispielsweise Nutzung, Gebäudegröße, Baugrenzen oder Geschossigkeit geregelt sein.

Zusätzlich gelten die jeweilige Landesbauordnung und weitere Vorschriften. Nicht jedes Bauvorhaben benötigt dabei automatisch eine klassische Baugenehmigung. Abhängig von Bundesland und Art des Projekts können auch verfahrensfreie oder genehmigungsfreigestellte Vorhaben möglich sein.

Bauvorhaben sorgfältig vorbereiten

Klärt deshalb bereits während der Planung, welche Anforderungen für euer Projekt gelten. Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben werden die notwendigen Unterlagen mit dem Bauantrag eingereicht.

Ist die grundsätzliche Zulässigkeit noch unklar, kann eine Bauvoranfrage vorab Planungssicherheit schaffen. Je früher Grundstück, Baurecht, Kosten und Finanzierung aufeinander abgestimmt werden, desto geringer ist das Risiko späterer Änderungen und Verzögerungen.

BauMentor

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