Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch ist ein Regelwerk, das detaillierte Vorschriften zum Bauleitplanverfahren enthält. Als Bundesgesetz ist es bindend für alle Baubehörden der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einheitlichkeit im Verfahren zur Regelung der Nutzung und Bebauung von Grundstücken ist damit sichergestellt.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass örtliche Baubehörden für ihr Gebiet zunächst Regelungen zur Nutzung sämtlicher Flurstücke in einem Flächennutzungsplan treffen. Darauf basierend sind in Bebauungsplänen Festsetzungen über die Möglichkeiten der baulichen Nutzung für bestimmte Grundstücke oder regional abgegrenzte Bereiche zu treffen. Sowohl die Flächennutzungspläne als auch die Bebauungspläne können bei Bedarf angepasst und geändert werden. Dazu sind im Baugesetzbuch festgelegte Verfahrensschritte einzuhalten.

Bebauungspläne stellt die Baubehörde auf oder ändert sie, soweit dafür ein Erfordernis besteht. Notwendig ist ein Bebauungsplan, wenn eine erstmalige Bebauung oder Nutzung eines oder mehrerer Grundstücke beabsichtigt ist. Geändert wird ein bestehender Bebauungsplan, wenn seine Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Zielen der baulichen Nutzung entsprechen oder wenn ein Bau geplant ist, der über die Bestimmungen des aktuellen Bebauungsplans hinausgeht.

Das Baugesetzbuch sieht vor, dass in jedem Bauleitplanverfahren die Bürger und Vertreter öffentlicher Interessen zu beteiligen sind. Dies geschieht durch eine öffentliche Auslegung beziehungsweise durch direkte Beteiligung Betroffener. Einwände und Anregungen können innerhalb einer bestimmten Frist vorgebracht werden und sind dann im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.