Förderung für das Effizienzhaus 55 läuft aus: Was jetzt zu tun ist

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Das Effizienzhaus 55 gehörte in den vergangenen Jahren zu den beliebtesten Neubaustandards, für die eine Förderung der staatlichen KfW-Bank in Anspruch genommen werden konnte. Für viele überraschend wurde nun das Ende der Förderung für das Effizienzhaus 55 zum 1. Februar 2022 verkündet. Was ihr als angehende Bauherren nun beachten müsst und wie sich das Ende der Neubauförderung auswirkt, haben wir in diesem Beitrag für euch zusammengefasst.

Was zeichnet das Effizienzhaus 55 aus?

Ein Effizienzhaus 55 verfügt über eine besonders energieeffiziente Bauweise und weist einen besonders niedrigen Energieverbrauch auf. Der Begriff Effizienzhaus 55 beschreibt dabei nur einen von mehreren Energiestandards für Wohngebäude.

Auf Grundlage der festgelegten Bauvorgaben – und abhängig vom jeweiligen Gebäudestandard – stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, verschiedene Fördermittel bereit und ermöglicht die Vergabe vergünstigter Baukredite. Um als Effizienzhaus 55 klassifiziert zu werden, darf das betreffende Gebäude lediglich 55 Prozent der Energie eines gleichartigen Gebäudes benötigen, das die jeweils gültigen Mindeststandards einhält.

Zur Berechnung wird ein imaginäres Referenzgebäude herangezogen, welches dem geplanten Bauwerk in puncto Abmessungen, Nutzfläche, Geometrie und Ausrichtung entspricht und das die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten erfüllt. Auf Grundlage dieses Referenzgebäudeverfahrens lassen sich spezifische Referenzwerte für den Transmissionswärmeverlust und den Jahresprimärenergiebedarf ermitteln, anhand derer der Energiestandard festgelegt wird.

Für das Effizienzhaus 55 werden ein Primärenergiebedarf von 55 Prozent und ein Transmissionswärmeverlust von 70 Prozent gegenüber dem Referenzgebäude als Grenzwert vorgegeben.

Um die Vorgaben erreichen zu können, müssen hinsichtlich der Bauweise und Gebäudetechnik bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist die Beauftragung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich, um die Förderung für das Effizienzhaus 55 in Anspruch nehmen zu können. Er muss in die Planung des Bauvorhabens eingebunden werden.

Die Förderung für Effizienzhäuser soll vor allem Anreize für energieeffizientes Bauen schaffen. Bauherren müssen die aufgrund der energetisch vorteilhaften Bauweise entstehenden Mehrkosten auf diese Weise nicht in voller Höhe selbst tragen.

So wird das Effizienzhaus 55 gefördert

Den Bau des Effizienzhaus 55 unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude bisher mit verschiedenen Förderprogrammen. So besteht für Bauherren etwa die Möglichkeit, ein besonders günstiges Kreditangebot wahrzunehmen.

Der hierbei veranschlagte Sollzinssatz des KfW-Kredits ist in der Regel erheblich günstiger als der vergleichbarer Kreditangebote. Dabei beträgt der maximal förderbare Betrag pro Wohneinheit 120.000 Euro. Und das ganz unabhängig davon, ob ihr die betreffende Wohneinheit später selbst bewohnen oder vermieten möchtet.

Auf Grundlage des förderbaren Betrags wird unter Heranziehung eines Fördersatzes die jeweilige Förderung berechnet. Die Förderung für das Effizienzhaus 55 bezieht sich in diesem Fall auf einen Tilgungszuschuss von 15 Prozent für Neubauten, was bei der maximal förderbaren Kreditsumme von 120.000 Euro einen Zuschuss von 18.000 Euro pro Wohneinheit ergeben würde. Daneben winken weitere Förderungen, etwa für die professionelle Baubegleitung des Projekts.

Erreicht das betreffende Wohngebäude bestimmte Energiestandards hinsichtlich erneuerbarer Energien oder Nachhaltigkeit, so sind darüber hinaus auch Beträge bis zu 150.000 Euro förderbar. Zudem steigt der Fördersatz hierbei um weitere 2,5 Prozent.

Die Förderung fließt in jedem Fall als Tilgungszuschuss direkt in das Darlehen ein. Wird kein Kredit benötigt, etwa bei genügend Eigenkapital oder aufgrund eines günstigen Kreditangebots der Hausbank, kann stattdessen ein kreditunabhängiger Zuschuss beantragt werden.

Wann endet die Förderung für das Effizienzhaus 55 und wie geht es weiter?

Wie einem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu entnehmen ist, soll das Ende der Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 zum 1. Februar 2022 in Kraft treten. Wer die entsprechende Förderung noch in Anspruch nehmen möchte, muss sie folglich bis zum 31. Januar 2022 beantragen.

Bereits Ende September 2021 soll die amtierende Bundesregierung beschlossen haben, die für die Gebäudeförderungen bereitgestellten Mittel auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro aufzustocken. Gleichzeitig sollten bestehende Förderprogramme auf ihre Effizienz hin überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dieser Schritt beinhaltete wohl auch das Ende der Neubauförderung für den Gebäudestandard 55. Eine entsprechende Anpassung der Förderrichtlinie soll bis spätestens Januar 2022 erfolgen.

Wer einen Neubau nach bestimmten Energiestandards plant und eine Förderung erhalten möchte, dem stehen jetzt verschiedene Möglichkeiten offen. Zum einen bietet es sich an, das Bauprojekt als Effizienzhaus 55 planen zu lassen und den Antrag auf Förderung noch vor dem Stichtag am 1. Februar 2022 einzureichen. Maßgeblich hierbei ist stets das Datum der Antragstellung.

Alternativ kann auch eine Planung als Gebäude mit noch besserem Energiestandard angestrebt werden. Ein Effizienzhaus 40, das nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzhauses aufweist, wird beispielsweise auch künftig noch finanziell gefördert. Unter Umständen ist es möglich, laufende Planungen vom Effizienzhaus 55 auf das Effizienzhaus 40 umzustellen, damit das Bauprojekt ab Februar 2022 weiterhin als förderfähig gilt.

Diese Gründe führten zum Ende der Neubauförderung

Als Gründe für das Ende der Neubauförderung des Effizienzhaus 55 werden vor allem eine Optimierung der Verteilung von Fördermitteln und die gewünschte Förderung besserer Energiestandards angeführt. So sollen künftig zum Beispiel solche Maßnahmen stärker gefördert werden, die eine möglichst hohe Einsparung von CO2 versprechen. Bereitgestellte Fördermittel sollen dann gezielter in diesen Bereichen eingesetzt werden, wie etwa zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden.

Ein weiterer Grund für das Auslaufen der Förderung ist, dass vorrangig energetisch bessere Standards gefördert werden sollen. Rund ein Drittel der im Jahre 2021 bewilligten Förderungen entfielen demnach auf Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55, was die bisherige Einstiegsförderstufe darstellt.

Mit dem Ende der Neubauförderung für diese Gebäudeklasse könnten Bauherren dazu animiert werden, auf einen Gebäudestandard mit noch besserer Energieeffizienz zu setzen, um in den Genuss einer finanziellen Förderung zu kommen.

Ende der Neubauförderung erntet Kritik, aber auch Lob

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Endes der Förderung für das Effizienzhaus 55 wurde Kritik an dem Beschluss laut, von anderer Seite wurde das Ende der Neubauförderung indessen begrüßt. Vor allem Immobilienunternehmen und Vertreter der Wohnungswirtschaft kritisieren den Schritt, die Förderung für das Effizienzhaus 55 auslaufen zu lassen.

Auf diese Weise werde das Wohnen mit höherem Klimastandard für viele Deutsche nicht mehr bezahlbar. Auch im Mietwohnungsbau sei die Finanzierung noch höherer Energiestandards nur über deutlich höhere Mieten finanzierbar. Die vollständige Abschaffung der Förderung sei daher nicht verständlich und unsozial.

Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe begrüßten hingegen die Nachricht vom Ende der Neubauförderung für das Effizienzhaus 55. Sie kritisierten bereits seit längerem, dass die in ihren Augen veralteten Energievorgaben längst Standard im Neubau seien und dennoch Gebäude des Standards 55 weiterhin gefördert würden.

Die Förderung sei deshalb einzustellen, um stattdessen energetische Sanierungen effektiver fördern zu können. Zudem müsse der Standard Effizienzhaus 40 verpflichtend für alle Neubauten werden.

Was sollten angehende Bauherren jetzt tun?

Wer jetzt noch die Förderung für das Effizienzhaus 55 erhalten möchte, sollte sich in jedem Fall beeilen. Bis zum 31. Januar 2022 müsst ihr euren Antrag für Fördermittel spätestens eingereicht haben, damit er noch berücksichtigt werden kann.

Plant ihr gerade ein Haus und seid von der Änderung der Förderrichtlinien betroffen? Oder habt ihr euch vielleicht von vornherein für einen effizienteren Gebäudestandard entschieden? Schreibt uns doch in die Kommentare, was ihr vom Ende der Förderung der Effizienz­haus-Stufe 55 haltet.

Bildquelle: © vchalup | stock.adobe.com

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