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Ab dem 1. Januar 2021 startet die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Damit verfolgt die Bundesregierung unter anderem das Ziel die bisherigen Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren noch effizienter und einfacher nutzbar zu machen. Was es mit der BEG genau auf sich hat, was sie beinhaltet und welche Vorteile sich für euch durch die Neuerung ergeben, erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Rund ein Drittel der in Deutschland verbrauchten Energie dient zum Beheizen von Gebäuden sowie zur Warmwassererzeugung in Gebäuden. Energieeffiziente Gebäude können diesen Energieverbrauch signifikant reduzieren, sind in der Errichtung allerdings auch aufwendiger und teurer als konventionelle Gebäude. Aber auch bei älteren Gebäuden kann durch eine Sanierung ein hohes Maß an Energieeffizienz erreicht werden.
Um den Anteil energieeffizienter Gebäude in Deutschland zu erhöhen, hat die deutsche Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude beschlossen. Sie tritt im Jahr 2021 in Kraft und wird kurz auch BEG genannt. Auf diesem Weg soll das Ziel erreicht werden, in Deutschland bis zum Jahr 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Damit ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude ein Kernelemt des nationalen Klimaschutzprogramms 2030.
Warum energieeffizient Bauen?
Energieeffizientes Bauen oder eine Vollsanierung eines Gebäudes mit dem Ziel einer höheren Energieeffizienz hat vor allem das Ziel, den Klimaschutz zu fördern und Energiekosten zu sparen.
Daneben gibt es aber noch weitere Vorteile: Da die Energieeffizienz in Zukunft noch viel mehr Bedeutung gewinnen wird als heute und mit weiter steigenden Energiekosten zu rechnen ist, ist energieeffizientes Bauen zukunftsträchtig und kann den Wert einer Immobilie signifikant erhöhen. Auch der Wohnkomfort ist in energieeffizienten Gebäuden oft deutlich höher, weil ein angenehmes, gleichbleibendes Raumklima vorherrscht.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist nichts vollkommen Neues, sondern versteht sich als modernisierte und vereinfachte Fortsetzung der bisherigen Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diese waren in vier Förderprogramme mit zehn Teilprogrammen aufgeteilt, wie etwa das “CO2-Gebäudesanierungsprogramm” oder das “Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt”.
Durch die BEG 2021 sollen die bisherigen Förderungsprogramme nicht ersetzt, sondern gebündelt und ihre Nutzung einfacher gemacht werden. Das Ziel ist es, Bauherren zu ambitionierteren Maßnamen zu ermutigen. Auch die Antragstellung wird vereinfacht: Man muss nun nur noch einen Antrag bei einer Institution stellen, um alle Förderprogramme nutzen zu können.
Was wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert?
Anders als ihr Name vermuten lässt, fördert die BEG nicht nur Neubauten, sondern auch Sanierungen von Altbauten mit dem Ziel einer höheren Energieeffizienz. Dabei werden Beratung, Planung und Installation gefördert, bis hin zu begleitenden Arbeiten wie Elektriker- oder Malerarbeiten.
Neu ist, dass durch die Förderung von Nichtwohngebäuden (also Gewerbebauten) nun auch Unternehmen in den Genuss einer direkten Förderung kommen können. Außerdem werden die für die verschiedenen Förderprogramme zur Verfügung stehenden Mittel erhöht. Die Höhe der Förderung an sich wird sich aber bei Wohngebäuden kaum verändern.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Hauptansatzpunkt ist dabei natürlich die Heiztechnik. So fallen effiziente Wärmeerzeuger ebenso unter die Förderung wie Anlagen zur Heizungsunterstützung oder auch der Anschluss eines Gebäudes an ein Fernwärme- oder Fernkältenetz.
Hinzu kommen in der BEG 2021 einige neue Einzelmaßnahmen: Erstmals werden auch digitale Systeme der Gebäudeinfrastruktur gefördert. So wird also nicht nur beispielsweise der Austausch einer alten, ineffizienten Heizungsanlage bezuschusst, sondern auch eine digitale Regelungstechnik.
Auch die Planung und Begleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten wird gefördert. Bei Nichtwohngebäuden ist diese sogar verpflichtend vorgesehen.
Wie funktioniert die BEG?
Die BEG 2021 setzt sich aus drei verschiedenen Teilprogrammen zusammen: Die BEG WG fördert die Vollsanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, die BEG NWG ist für Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden (also Gewerbebauten) gedacht. Als drittes Einzelprogramm gibt es noch die BEG EM, die Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden fördert und auf diese Art auch “kleinere Lösungen” als Alternative zu Vollsanierung oder Neubau attraktiv macht.
Alle drei Teilprogramme gibt es in zwei Varianten: Eine Zuschussvariante und eine Kreditvariante. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro. Die geförderten Gebäude und Anlagen müssen danach mindestens zehn Jahre lang genutzt werden.
Wann startet die Bundesförderung Energieeffizientes Bauen?
Die Bundesförderung Energieeffizientes Bauen startet offiziell mit dem 1. Januar 2021. Ab diesem Datum können Anträge gestellt werden. Allerdings zunächst nur für das Teilprogramm BEG EM, das Einzelmaßnahmen fördert, und auch dieses nur in der Zuschussvariante.
Berücksichtigt werden dabei Maßnamen an der Heiztechnik, der Anlagentechnik, an der Gebäudehülle, aber auch die Fachplanung und die Baubegleitung, sofern diese in Zusammenhang mit einer förderungswürdigen Einzelmaßnahme steht.
Die anderen Programme (BEG WG und BEG NWG) sowie die Kreditvariante der BEG EM starten ein halbes Jahr später, am 1. Juli 2021.
Wie kommt man an das Geld?
Anträge auf Förderung müssen vor dem Beginn der jeweiligen Maßnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen sinnvoll sind, hilft eine Energieberatung. Die dafür anfallenden Kosten werden mit bis zu 80 Prozent gefördert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist eine Förderung der Baubegleitung von bis zu 5.000 Euro vorgesehen.
Die tatsächlichen Baumaßnahmen werden mit unterschiedlichen Fördersätzen bezuschusst: So wird etwa die Sanierung eines Gebäudes in Abhängigkeit von dem Energiestandard, der Ziel der Maßnahmen ist, mit 25 bis 45 Prozent gefördert. Auch für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude kann die BEG in Anspruch genommen werden.
Die Effizienzklassen sind im sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard festgelegt und richten sich nach dem Primärenergiebedarf, aber auch nach baulichen Details wie der Dicke von Außenwänden und Dach oder dem U-Wert der Fenster.
Fazit
Um eine echte Energiewende im Baubereich mit dem Ziel eines großen klimaneutralen Gebäudebestands zu erreichen, sind zielgerichtete Maßnahmen bei Neubauten und umfangreiche Sanierungen bei Bestandsgebäuden notwendig. Für die Bauherren sind diese oft mit höheren Kosten verbunden – das wird in Deutschland schon seit Jahren durch Förderungen berücksichtigt.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude macht die deutsche Bundesregierung ihre bisherigen Förderprogramme nun effizienter und einfacher nutzbar. Damit kann die BEG eine starke Motivation für eine energieeffiziente Sanierung oder einen hohen Energiestandard bei einem Neubau darstellen.