Baukindergeld: Voraussetzungen, Antragstellung, Fristen und mehr

baukindergeld-voraussetzungen

Ihr habt mit der Familie gerade euer erstes eigenes Haus oder eure erste Eigentumswohnung bezogen oder habt das in absehbarer Zeit vor? Noch bis zum 31.12.2023 könnt ihr für Immobilien, die bis zum 31. Dezember 2020 erworben wurden, Baukindergeld beantragen und erhaltet pro Kind bis zu 12.000 Euro Förderung vom Staat. 

Geht es nach den politischen Entscheidungsträgern, wird das Baukindergeld einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Wohneigentumsbildung in Deutschland zu stärken. Besonders Familien und Alleinerziehende mit Kindern sollen dabei unterstützt werden, durch Wohneigentum selbst für bezahlbaren Wohnraum und ihre Altersvorsorge zu sorgen.

Rückwirkend seit dem 1. Januar 2018 gilt zu diesem Zweck im Rahmen des Haushaltsgesetzes die gesetzliche Regelung zur Auszahlung von Baukindergeld.

Wer eine Immobilie baut oder kauft, Kinder hat, und ohne zusätzliche Unterstützung keine Immobilie sein Eigen nennen würde, weil das Einkommen nicht reicht, bekommt eine finanzielle Förderung, die nicht zurückzuzahlen ist.

Auch, wer eine Wohnimmobilie als Käufer übernimmt, in der die Familie vorher zur Miete gewohnt hat, kann die Förderung beantragen. Über eine Laufzeit von zehn Jahren bezuschusst der Staat die eigenen vier Wände pro Kind mit 12.000 Euro.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Gefördert wird sowohl der Neuerwerb von Bestand als auch Neubau, an dem der antragstellende Haushalt mit mindestens 50 Prozent Eigentumsanteil beteiligt ist. Ob es sonstige Miteigentümer gibt, ist für eine Förderungsberechtigung unerheblich.

Es ist also durchaus möglich, dass es neben dem Haushalt mit Kindern, der die Förderung beantragt, weitere Eigentümer an der Immobilie gibt – beispielsweise die Großeltern der Kinder.

Voraussetzungen, die das Einkommen betreffen

Unabhängig davon, ob ihr eure erste eigene Wohnung in einem historischen Altbau in der Innenstadt erwerbt oder auf dem Land ein Eigenheim nach euren eigenen Plänen errichtet – der Gesetzgeber fördert alle diese Projekte gleichermaßen.

Ob ihr euch für den Zuschuss qualifiziert, geht aus eurem Einkommensnachweis hervor, aus dem der Durchschnitt des Haushaltseinkommens für das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung errechnet wird. Wer im Jahr 2019 einen Antrag stellt, muss dazu also die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017 beibringen.

Liegen derartige Bescheide nicht vor, müssen sie vorab beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, um sie als Nachweise dem Antrag beifügen zu können. Als Haushaltseinkommen gilt die Summe aus dem Einkommen des Antragstellers und des Ehe- oder Lebenspartners oder eines Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigen und maximal bei 90.000 Euro liegen, lebt ein Kind im Haushalt. Pro Kind erhöht sich die Freigrenze für das Einkommen um weitere 15.000 Euro.

Eine Begrenzung für die Zahl der Kinder des Antragstellers, für die Baukindergeld gewährt wird, gibt es nicht. Besonders Bauherren mit vielen Kindern profitieren daher von der Zulage.

Voraussetzungen an die Wohnimmobilie

Baukindergeldförderung gibt es nur, wenn sich der zu fördernde Wohnsitz in Deutschland befindet und es sich dabei um den einzigen Wohnbesitz des antragstellenden Haushalts handelt.

Befindet sich eine weitere Wohnimmobilie im Besitz des antragstellenden Haushalts, wird der Baukindergeldantrag abgelehnt. Dabei spielt dann auch keine Rolle mehr, ob ihr diese Immobilie selbst bewohnt oder vermietet hattet, ob sie vererbt oder geschenkt wurde oder sie nur anteilig im eigenen Besitz ist.

Wer ein Grundstück geerbt hat und anschließend darauf baut, kann für das Bauvorhaben aber die Baukindergeldförderung beantragen.

Unerheblich für die Bewilligung ist, ob bereits Wohneigentum im Ausland besteht. Es ist also beispielsweise problemlos möglich, ein Ferienhaus oder eine -wohnung im Ausland zu besitzen und nun nachträglich, gefördert durch die Baukindergeldzulage, auch in Deutschland Wohneigentum zu erwerben. Das Baukindergeld wird unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Antragsteller gewährt.

Achtung: Zwar stellt nicht der Haushalt, sondern eine Person aus dem Haushalt den Antrag (Antragsteller), geprüft werden aber die Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts (antragstellender Haushalt). Bringt also ein Haushaltsmitglied bestehenden Wohnbesitz mit in den antragstellenden Haushalt ein und will jetzt für eine weitere Immobilie einen Baukindergeldantrag stellen, wird der Antrag abgelehnt.

Eine Wohnimmobilie aus dem Vorbesitz kann allerdings verkauft werden, bevor der Baukindergeldantrag gestellt wird. Wichtig ist hierbei nur, dass zwischen dem Verkaufsdatum und dem Datum des neuen Kaufvertrags oder dem Datum der Baugenehmigung beziehungsweise der Bauanzeige nachweislich mindestens ein Kalendertag lag.

Gleiches gilt, wenn eine Bestandsimmobilie – insbesondere deren Wohnbestandsfläche – bei Antragstellung bereits nachweisbar vollständig abgerissen wurde.

Voraussetzungen an die Kinder

Bei der Antragstellung muss das Kind, für das die Förderung gewährt wird,

  • bereits geboren sein,
  • noch unter 18 Jahre alt sein,
  • im Haushalt leben und
  • Anspruch auf Kindergeld haben, das der Antragsteller oder sein Partner erhält.

Auch, wenn das Kind schon einen Tag nach der Antragstellung das 18. Lebensjahr erreicht, habt ihr den Antrag noch rechtzeitig gestellt und die Förderzulage wird gewährt. In den Folgejahren wird unabhängig vom Alter des nun bereits volljährigen Kindes die Zulage gezahlt, solange der Antragsteller kindergeldberechtigt bleibt – beispielsweise, weil das Kind sich noch in einer Ausbildung befindet.

Die Förderung wird auch dann noch gewährt, wenn das Kind nach Bezug der Wohnung oder des Neubaus später eine eigene Wohnung bezieht.

Kommt ein Kind erst nach Antragstellung zur Welt, wird es durch die Förderung nicht mehr berücksichtigt – auch dann nicht, wenn für ein bereits geborenes Kind Baukindergeld gewährt wird. Für jedes Kind kann nur einmal Baukindergeld beantragt werden.

Beispiel: Wurde für den mit der Mutter lebenden Lukas die Baukindergeldzulage gewährt und Lukas zieht später zu dem getrennt lebenden Vater, kann der Vater keine Zuschüsse mehr für Lukas erhalten.

Auszahlungsmodalitäten und Höhe der Förderung

Pro Kind wird jährlich ein Förderbetrag von 1.200 Euro gezahlt. Insgesamt können so über die Dauer von zehn Jahren maximal pro Kind 12.000 Euro zusammenkommen. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 1.200 Euro beziehungsweise 12.000 Euro.

Die Zulage wird maximal zehn Jahre gewährt. Die Zahlungen setzen aus, wenn die Wohnung oder der Neubau nicht mehr von den antragstellenden Eltern bewohnt wird.

Ob das Kind nur im Haushalt lebt oder auch das leibliche Kind des Antragstellers ist, spielt keine Rolle. Wesentlich ist nur, dass der Antragsteller mindestens 50 Prozent der Immobilie eignet, für die eine Baukindergeldförderung beantragt wird.

Nach der Prüfung aller Unterlagen und der Bewilligung des Baukindergeldes erfolgt umgehend auch die erste Auszahlung. Im jährlichen Turnus werden dann alle weiteren Zahlungen zum entsprechenden Termin überwiesen.

Baukindergeld Antrag stellen – so funktioniert´s

Beauftragt mit der Abwicklung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung des Baukindergeldes ist die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW ist eine Förderbank unter der Rechtsaufsicht des Finanzministeriums.

Sie finanziert sich zu 80 Prozent aus Kapital des Bundes und zu 20 Prozent aus Mitteln der Länder. Für alle ihre Verbindlichkeiten und Darlehen haftet der deutsche Staat, dessen jeweiliger Finanzminister beziehungsweise Wirtschaftsminister im Wechsel seit 2004 den Verwaltungsratsvorsitzenden stellt.

Ihr könnt den Antrag online stellen, nachdem ihr euch unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ registriert habt. Alle Informationen zur Antragstellung sind unter www.kfw.de/baukindergeld zusammengefasst.

Nachdem ihr den Antrag online abgeschickt habt, erhaltet ihr eine Bestätigung unter „Meine Zuschussanträge“ im KfW-Portal und könnt euch online per Video-Identifizierung oder per Postident in einer Deutschen Post-Filiale legitimieren, um eure Identität nachzuweisen.

Nachweise für die Beantragung

Um den Antrag zu vervollständigen, ist es erforderlich, Nachweise bei der KfW einzureichen. Dazu gehören:

  • ein notariell beglaubigter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung für die selbst genutzte Immobilie
  • Einkommensteuerbescheide des Antragstellers und des Partners aus dem letzten und vorvorletzten Jahr vor der Antragstellung
  • die aktuelle Meldebestätigung, aus der hervorgeht, dass das Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz für den Antragsteller und die im Antrag genannten Kinder sowie gegebenenfalls des Partners eingetragen sind
  • Grundbuchauszug, aus dem zu entnehmen ist, dass der Antrag durch den Eigentümer oder Miteigentümer des Hauses oder der Wohnung gestellt wurde (alternativ die Auflassungsvormerkung, falls eine Grundbuchauszug noch nicht vorliegt)

Alle nachzuweisenden Dokumente wie die Baugenehmigung oder der Grundbuchauszug können ab Ende März 2019 auf der Webseite der KfW per Scan als .pdf-Dokument oder als Bilddateien im .jpg-Format hochgeladen werden. Eine postalische Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.

Die Nachweise werden im Anschluss an ihre Einreichung geprüft. Entsprechen alle Unterlagen den Voraussetzungen, wird eine Auszahlungsbestätigung unter „Meine Anträge“ im Portal hinterlegt und ein Termin für die Auszahlung des ersten Zuschusses auf das hinterlegte Konto genannt.

Fristen bei der Antragstellung

Im Unterschied zu sehr vielen anderen Fördermitteln durch die KfW, wie sie zum Beispiel für die Sanierung von Immobilien gewährt werden, beantragt ihr das Baukindergeld erst, nachdem ihr euer neues Heim bezogen habt.

Zur Beantragung ist die Meldebestätigung erforderlich. Spätestens drei Monate nach Einzug muss der Antrag gestellt werden, damit er rechtzeitig und fristgerecht eingeht.

Nach Ablauf einer Schonfrist mit verlängerten Antragzeiten für die Startphase im Jahr 2018 gilt seit dem 18. September 2018 eine Frist von drei Monaten zur Beantragung, die einsetzt, sobald die zuständige Heimatgemeinde den Einzug an der neuen Adresse bestätigt.

Ziehen ein Kind oder die Kinder oder der Partner zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein, ist maßgeblich, wann die erste Person in das neu erworbene Eigentum zieht. In diesem Moment beginnt die Frist von drei Monaten, innerhalb der ein Antrag gestellt werden muss. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen dann bereits alle Meldebestätigungen der Haushaltsmitglieder an der neuen Adresse vorliegen und nachgewiesen werden, damit der Bewilligungsantrag positiv beschieden wird.

Wer neu baut, kann seinen Antrag bis spätestens zum 31.12.2023 einreichen. Das ermöglicht auch all jenen, die erst im Dezember 2020 ihre Baugenehmigung erhalten, die Baukindergeldförderung zu erhalten.

Um für ein Neubauvorhaben förderberechtigt zu sein, muss die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden oder alternativ in diesem Zeitfenster die Bauanzeige gestellt worden sein, falls es sich um ein nicht genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt. Wird ein Bauunternehmen mit der Errichtung der Immobilie beauftragt, ist ebenfalls das Datum der Baugenehmigung entscheidend – nicht das Datum, zu dem ein Werkvertrag unterzeichnet wurde.

Für den, der eine Immobilie inklusive eines Grundstücks kauft, gilt als Stichtag das Datum, an dem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Dies gilt auch, wenn die Immobilie zuvor bereits im Rahmen eines Mietverhältnisses bewohnt wurde.

Nachdem die Förderung erstmalig gewährt wird, beginnt zugleich die Frist für die Aufbewahrung aller Unterlagen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Originale der eingereichten Dokumenten zehn Jahre zu verwahren.

Wann wird das Baukindergeld nicht mehr weiter gezahlt?

Die Zahlung des Baukindergeldes ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Antragsteller selbst in der Wohnimmobilie wohnt. Wer auszieht oder vermietet, verliert seine Ansprüche auf Baukindergeld.

Ob die Kinder später ausziehen, ist dabei egal. Auch, wenn das geförderte Kind nicht mehr in der Wohnimmobilie lebt, erhalten die kindergeldberechtigten Eltern weiter das Baukindergeld.

Erlischt der Anspruch auf Kindergeld, wird auch der jährliche Baukindergeldbetrag nicht mehr ausgezahlt.

Sonderfälle beim Baukindergeld

Scheidung

Bei der Antragstellung spielen viele Daten zum antragstellenden Haushalt eine Rolle. Kommt es zu einer Scheidung, richtet sich die Fortzahlung des Baukindergeldes aber danach, wer der Antragsteller war.

Trennen sich die Lebenspartner und der Antragsteller zieht aus der geförderten Immobilie aus, erlischt damit auch der Anspruch auf Baukindergeld – selbst wenn das Kind, für das einmal Baukindergeld gezahlt wurde, im Haushalt verbleibt.

Tod des Antragstellers

Sollte der Antragsteller versterben, ist es vom Verbleib der Kinder in der Immobilie abhängig, ob der Baukindergeldzuschuss weiter gezahlt wird. Ziehen die Kinder nach dem Tod des Antragstellers aus dem Wohnbesitz aus, wird die Zahlung des Baukindergeldes eingestellt.

Antragsteller sind verpflichtet, die KfW über Veränderungen im Haushalt umgehend postalisch in Kenntnis zu setzen.

Das Baukindergeld Plus in Bayern

Wird unter den geltenden Voraussetzungen Baukindergeld des Bundes gewährt, kann man in Bayern pro Kind jährlich 300 Euro zusätzlich geltend machen. Das Baukindergeld Plus muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Erhalt der ersten Auszahlungsbestätigung für das Baukindergeld des Bundes gestellt werden.

Zusätzlich zahlt der Freistaat Bayern auch Kinderlosen eine Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Alle Informationen zum Vorgehen und den zusätzlich zu erbringenden Nachweisen für die bayerische Baukindergeldzulage findet ihr unter http://www.baukindergeld.bayern.de/antragstellung/index.php.

Zusammenfassung zum Baukindergeld

Das Baukindergeld wird seit seiner Einführung stark nachgefragt. Bis Ende des Jahres 2018 gingen innerhalb von nur drei Monaten fast 50.000 Anträge bei der KfW ein. Für rund 90.000 Kinder wurden Zuschüsse in einer Gesamtsumme von etwa 1 Milliarde Euro beantragt.

In den allermeisten Fällen wurde es zum Erwerb von Bestandsimmobilien verwendet. Baukindergeldzuschüsse für Neubauvorhaben wurde nur in 12,3 Prozent der eingereichten Anträge nachgefragt.

Der Bund hat für das Baukindergeld ein Budget in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Auf das Baukindergeld besteht kein Rechtsanspruch. Es wird solange gezahlt, wie die bereitgestellten Mittel reichen. Wer einen Antrag stellt, reserviert sich damit unmittelbar seine Mittel, bis der Antrag final geprüft wurde.

Daher ist es wichtig, dass ihr zügig handelt und den Antrag einreicht, wenn ihr für die Förderung in Betracht kommt.

Auch, weil die Baukindergeldzulage erst nach dem Einzug in das neue Zuhause gezahlt wird, solltet ihr bei der Finanzierung eures Projekts aber immer Vorsicht walten lassen. Schließlich werdet ihr das Geld vom Staat erst erhalten, wenn ihr schon vielen Zahlungsverpflichtungen nachkommen musstet.

Wer vorsichtig kalkuliert und sicher ist, im Notfall auch ohne Zuschuss die eigenen Pläne realisieren zu können, den kann das Baukindergeld entlasten, wenn später monatliche Kreditraten bedient werden müssen.

Seid ihr der Meinung, es sei nur ein kleines Geschenk der Großen Koalition zur Rettung von Wählerstimmen, das für mehr Probleme sorgt als es löst? Oder ist es eine effektive Hilfe auf dem Weg zum ersten Eigenheim? Wir freuen uns auf eure Kommentare, Erfahrungsberichte zur Antragstellung und eine angeregte Diskussion.

Bildquelle: Kelly Sikkema | Unsplash

2 CommentsKommentar hinterlassen

  • Hallo, bzgl. des Baukindergeldes habe ich eine Frage.

    Was passiert nach dem 31.12.2020 gibt es da noch eine Fortsetzung des Baukindergeldes?

    Wenn ich bspw. 2020 im Dezember meine Baugenehmigung bekomme, im März 2021 Baubeginn habe und März 2022 einziehe und im Oktober 2021 ein Kind zur Welt kommt, bin ich dann Baukindergeldberechtigt?

    • Hallo Herr Zanker,

      eine Fortsetzung des Baukindergelds über den 31.12.2020 ist bisher nicht geplant. Wenn sie ihre Baugenehmigung jedoch vor dem 31.12.2020 erhalten, haben sie bis zu 31.12.2023 noch die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Antragsberechtigt sind sie, sofern sie zur Antragstellung bereits ein Kind haben. Ausführliche Details zu aktuellen Bestimmungen bekommen sie auch bei der KfW direkt.

      Beste Grüße und viel Erfolg beim Bauen.

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