Neustart der KfW-Förderung: alles, was ihr wissen müsst

neustart-der-kfw-foerderung

Anfang des Jahres wurde verkündet, dass energieeffiziente Häuser nicht mehr gefördert werden sollen. Mittlerweile kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck allerdings an, dass es ab dem 20. April 2022 einen Neustart der KfW-Förderung geben wird – jedoch in begrenztem Umfang. Was bedeutet das nun für die Förderung von Neubauten und was solltet ihr als Bauherren beachten?

Im bisherigen Programm gab es Zuschüsse seitens des Bundes für energieeffiziente Häuser. Die Mittel waren zum Jahresbeginn ausgeschöpft, weshalb die Förderung bis auf Weiteres eingestellt wurde. Allerdings wurde eine schnelle Neuauflage in Aussicht gestellt, die vor Kurzem präsentiert wurde. Künftig soll es dabei jedoch nur noch um den deutlich anspruchsvolleren KfW-Effizienzstandard EH 40 gehen.

Wann beginnt der Neustart der KfW-Förderung?

Wie bereits erwähnt, können Bauherren ab dem 20. April 2022 Anträge für eine staatliche Förderung von entsprechend energiesparenden Neubauten stellen. Diese sind dabei bei der staatlichen Bank KfW einzureichen. Ihr solltet allerdings daran denken, dass der Zeitraum befristet ist.

Aktuellen Aussagen zufolge soll die Förderung bis zum 31. Dezember 2022 laufen. Jedoch ist das Budget begrenzt: eine Milliarde Euro befinden sich im Pool für energieeffiziente Häuser. Wenn dieses Budget noch im laufenden Jahr ausgeschöpft wird, wird das Programm dennoch fortgeführt, wobei in diesem Fall mit anspruchsvolleren Konditionen zu rechnen ist.

Konkret handelt es sich um das sogenannte Programm „EH40-Nachhaltigkeit“. Hier bekommen Bauherren nur dann eine Neubauförderung, wenn ein Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen vorliegt. Dieses Siegel gibt es bereits seit Mitte letzten Jahres als Teil der sogenannten BEG-Förderung. Es wird auch als „QNG-Siegel“ bezeichnet und ist in erster Linie dazu da, die Treibhausgas-Emissionen, die ein Gebäude über einen längeren Zeitraum hinweg erzeugt, klarer darzustellen.

Ab Januar 2023 wird ein komplett neues System eingeführt. Dieses trägt den Titel „Klimafreundliches Bauen“. Dadurch wird deutlich, wie wichtig energieeffiziente Häuser in der Zukunft sein werden. Hier ist mit einer umfassenden Neuausrichtung zu rechnen.

Das bedeutet der Neustart der KfW-Förderung für Bauherren

Eine der größten Neuerungen stellen die halbierten Fördersätze dar. Diese wurden festgelegt, damit möglichst viele Antragsteller eine Förderung für energieeffiziente Häuser erhalten. Nichtsdestotrotz solltet ihr euch mit der Antragstellung beeilen, da die Fördermittel mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr schnell ausgeschöpft sein werden.

Zusätzlich sind die Bedingungen nun strenger, was ihr bei der Planung eines Neubaus unbedingt beachten solltet. Die Förderungen gelten zum Beispiel nicht mehr für Gasheizungen. Bei diesen handele es sich, so Habeck, um einen Anachronismus, der beendet werden müsse. Dies sei auch politisch „allemal angezeigt“. Stattdessen werden nur noch Häuser gefördert, die mit Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien ausgestattet sind. Insofern beginnen die Zuschüsse erst ab dem Effizienzhaus 40 EE.

Die Höchstgrenze der Kosten, die gefördert werden können, beträgt dabei 150.000 Euro je Wohneinheit. Unberührt davon bleiben die Bedingungen für die Fachplanung und Baubegleitung. Die maximale Höhe der Zuschüsse hängt dabei von der Effizienzklasse des Hauses ab und beträgt zwischen 15.000 und 18.750 Euro.

Des Weiteren ist zu beachten, dass nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gewählt werden kann. Eine ausschließliche Zuschussvariante gibt es nicht. Ebenso gelten die Ausnahmen für Opfer des Hochwassers im vergangenen Jahr nach wie vor bis Ende Juni diesen Jahres.

Bauherren profitieren vom Neustart der KfW-Förderung zwar nicht mehr so umfangreich wie bisher, allerdings sind die Zuschüsse dennoch nicht gerade niedrig. Zweifelhaft hingegen ist das verhältnismäßig geringe Budget. Insofern ist abzuwarten, inwieweit die geplanten Fördermittel ausreichen werden. Zudem kritisieren viele Bauherren, dass sie mit den ursprünglichen Förderkonditionen gerechnet hätten. Diese wurden nun halbiert, was die Planung für viele Neubauten erschwert.

Was es zu beachten gibt, um die Zuschüsse zu erhalten

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu der ihr euren Antrag bei der KfW einreicht. Dieser muss vor der Unterschrift eines Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrags gestellt werden. Anders sieht es bei Planungs- und Beratungsleistungen aus. Diese könnt ihr bereits vor der Antragstellung durchführen lassen.

Darüber hinaus gibt es noch eine Sonderregelung. Wenn ihr für euer Bauvorhaben bis zum 23. Januar 2022 keinen Antrag gestellt habt, die Verträge aber schon unterschrieben wurden, kann unter gewissen Voraussetzungen dennoch ein Antrag gestellt werden. Die Bedingung hierfür ist, dass ihr vor dem 24. Januar 2022 ein Gespräch mit einem Finanzierungspartner hinsichtlich einer BEG-Kreditförderung in Anspruch genommen habt. Dieses Gespräch sollte dafür mit dem zugehörigen KfW-Formular dokumentiert worden sein.

Fazit

Auch wenn es im ersten Augenblick durchaus erfreulich ist, dass der Neustart der KfW-Förderung beschlossen wurde, ist die Resonanz nicht ausschließlich positiv. Kritisiert wird dabei vor allem die Höhe des Budgets. Aber auch die Tatsache, dass die Zuschüsse für energieeffiziente Häuser halbiert wurden, sorgt für Unmut inmitten der Bevölkerung.

Hinzu kommen einige Neuerungen, die den Bau eines förderfähigen Hauses deutlich anspruchsvoller machen. Dazu gehört zum Beispiel der Ausschluss von Gasheizungen, obwohl dieser tatsächlich abzusehen war. Des Weiteren ist jetzt schon zu erkennen, wohin die Reise geht. In Zukunft wird nachhaltiges Bauen wichtiger denn je sein. Wir empfehlen euch, die Anträge so schnell wie möglich zu stellen, da die Fördermittel voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht sein werden. In diesem Fall wird gleich mit einem noch anspruchsvolleren Programm angeknüpft.

Was haltet ihr vom Neustart der KfW-Förderung? Ist das Budget angemessen? Wie steht ihr zu den halbierten Zuschüssen? Hinterlasst dazu gerne einen Kommentar!

Bildquelle: © khwanchai | stock.adobe.com

1 CommentKommentar hinterlassen

  • Hi, wieder ein Schlag ins Gesicht von Hr. Habeck.
    Nicht nachvollziehbar und eine absolute Frechheit. Was sollen wir jetzt mit einem Kfw-Kredit, beim die Förderung größtenteils für die Zinsen drauf gehen. Und warum erhalten kommunale Stellen den Zuschuss und die kleinen privaten Bauteilligen nicht, obwohl das schon fest bei der Finanzierung einplant war. Alles nur noch lächerlich und das obwohl man den besten effizienten Standard 40+ bauen wollte.

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *