Wohn-Riester-Darlehen beim Hausbau: Das sollten sie wissen

Wohn-Riester-Darlehen

Der Wohn-Riester ist eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Eigenheims. Was aber hat es damit auf sich, wann können Sie davon Gebrauch machen und welche Risiken hat das Darlehen? Die Antworten darauf verraten wir Ihnen in unserem heutigen Blogbeitrag.  

Das Wohn-Riester-Darlehen nutzt die Vorteile der geförderten Riester-Rente für die Finanzierung von Wohneigentum. Die Förderung kann für den Erwerb einer Bestandsimmobilie und für einen Neubau genutzt werden. Dabei kann die geförderte Person ein normales Annuitätendarlehen von einer zertifizierten Bank oder einen Bausparvertrag nutzen.

Was versteht man unter einem Wohn-Riester-Darlehen?

Dieses Darlehen ist eine Sonderform der Riester-Rente, die 2002 durch das AVmG – Altersvermögensgesetz – eingeführt wurde und die private Altersvorsorge von gesetzlich Rentenversicherten und Beamten durch staatliche Zulagen plus Steuerabzug fördert. Die steuerliche Förderung regeln die §§ 10a, 79 ff. EStG (Einkommensteuergesetz).

Der damalige Sozialminister Walter Riester hatte diese Förderung auf den Weg gebracht. 2008 wurde die Riester-Rente um die so genannte Eigenheimrente (“Wohn-Riester”) ergänzt. Dabei änderte sich an den Bedingungen für die Förderung nichts. Es wurden lediglich Rahmenbedingungen für die zweckgerichtete Verwendung der Riester-Förderung für den Immobilienerwerb definiert. Diese beinhalten, dass die geförderte Immobilie selbst zu Wohnzwecken genutzt werden muss.

Das 2013 erlassene Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz optimierte den Wohn-Riester nochmals, wodurch er flexibler wurde. Unter anderem können seither Gelder aus bestehenden Riester-Sparplänen für die Sondertilgung von Immobilienkrediten und auch für den behindertengerechten Umbau von Wohneinheiten verwendet werden. Es gibt noch weitere Verbesserungen, die sich etwa auf Genossenschaftsanteile beziehen, aber den hier vorgestellten Kontext nur streifen.

Für den Hausbau können Interessenten bei einer zertifizierten Bank oder Bausparkasse und ebenso über zertifizierte Agenturen ein Darlehen aufnehmen. Die Zertifizierung schreibt das AltZertG (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz) vor. Sie wird staatlich vergeben.

Riester-Darlehen werden steuerlich bis zu einem maximalen Abzug von 2.100 Euro jährlich gefördert. Außerdem erhalten die Riester-Sparer direkte Zulagen.

Das Finanzamt führt für Förderberechtigte mit Riester-Vertrag eine Günstigerprüfung durch: Wenn der Steuervorteil unter den Zulagen liegt, bekommen Sie die vollen Zulagen und gegebenenfalls eine anteilige Steuerrückerstattung, ansonsten die (höhere) Steuerrückerstattung.

Für die volle Ausschöpfung der Förderung müssen minimal vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Bei kleineren Einzahlungen reduziert sich die Förderung entsprechend prozentual.

Die volle Zulagenhöhe beträgt

  • für förderberechtigte Erwachsene 154 Euro jährlich,
  • für kindergeldberechtigte Kinder mit Geburtsdatum bis 31.07.2007 jährlich 185 Euro und
  • für Kinder mit Geburtsdatum ab 01.01.2008 jährlich 300 Euro.

Wer darf Wohn-Riester nutzen?

Die gesamte Riester-Förderung richtet sich an Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Vorrangig profitieren davon kleine und mittlere Einkommen. Selbstständige mit rein privater Altersvorsorge erhalten die Förderung nicht alleine, allerdings als Ehepartner eines Förderberechtigten).

Folgende Gruppen können von der Riester-Förderung profitieren:

  • Angestellte und Auszubildende in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beamte, Richter und Zeitsoldaten
  • Erwerbsminderungs- und Dienstunfähigkeitsrentner
  • Bezieher von ALG I und II
  • Kinder erziehende Elternteile bis drei Jahre nach der Geburt
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • Ehe- und Lebenspartner einer förderberechtigten Person als “mittelbar Förderberechtigte”

Unterschied Wohn-Riester der Bank und der Bausparkasse

Der Wohn-Riester kann als Bausparvertrag oder Annuitätendarlehen einer zertifizierten Bank abgeschlossen werden. Als Bausparvertrag ist er wie üblich eine Kombination aus Ansparen und Darlehen.

In der Ansparphase fließen die Riester-Zulagen auf das Bausparkonto, die eventuelle Steuerrückerstattung können die Zulagenberechtigten frei verwenden. Empfehlenswert ist es, diese ebenfalls für das Bausparen zu verwenden. In der Darlehensphase erhalten die Förderberechtigten die Zulagen und die Steuerrückerstattung und werden sie zwangsläufig zur Tilgung des Darlehens verwenden.

Die andere Variante ist das Annuitätendarlehen von einer zertifizierten Bank. Hier nehmen die Förderberechtigten ohne Bausparvertrag und damit ohne langjährige Ansparphase direkt ein Immobiliendarlehen auf und tilgen es mithilfe der Riester-Förderung.

Es besteht grundsätzlich ein Sondertilgungsrecht bis zur Höhe des maximal förderfähigen Betrages, mithin bis 2.100 Euro jährlich. Die Zulagen fließen als Tilgung in das Hypothekendarlehen.

Muss Wohn-Riester versteuert werden?

Der Wohn-Riester wird mit dem Erreichen des Rentenalters nachgelagert besteuert. Diese Besteuerung betrifft alle Formen der Riester-Rente.

Zur Ermittlung der Steuerlast werden die geförderten Beiträge auf einem Wohnförderkonto dokumentiert, das mit zwei Prozent jährlich verzinst wird. Die Summe der Förderung plus Zinsen ergibt ein zu versteuerndes Vertragsguthaben bei Rentenbeginn.

Wichtig zu wissen: Das Wohnförderkonto startet erst bei Entnahme der Förderung. Das ist bei einem Riester Bausparvertrag die Darlehens-, aber nicht die Ansparphase.

Für die nachgelagerte Besteuerung gibt es die Möglichkeit, die gesamte Steuerschuld in einer Summe mit einem Nachlass von 30 Prozent zu zahlen. Ansonsten fallen bis zum 85. Lebensjahr Steuern in Höhe des persönlichen Steuersatzes an.

Was sind die Vorteile und was die Risiken von Wohn-Riester?

Die Vorteile auf einen Blick: 

  • staatliche geförderte Immobilienfinanzierung (geschenktes Geld vom Staat)
  • kommt besonders Familien sowie kleinen und mittleren Einkommen zugute
  • Tilgungshöhe ist frei wählbar
  • komplette Nutzung der Förderung zur Kredittilgung möglich

Die Risiken des Wohn-Riesters:

  • Zinsrisiko, wenn der zertifizierte Anbieter über dem Durchschnitt liegende Zinsen verlangt, welche die Förderung auffressen
  • Risiko der nicht pünktlichen Tilgung bis zum 68. Lebensjahr – Notwendigkeit einer Anschlussfinanzierung
  • mangelnde Regelungen zur Erbschaft, Riester-Vermögen verursacht bei entfernteren Verwandten Abschläge

Fazit zum Wohn-Riester

Der Wohn-Riester eignet sich vor allem für junge Familien mit Kindern. Sie erhalten wegen der Kinder hohe Zulagen und haben genügend Zeit, das Darlehen zu tilgen. Die Zinssätze des Anbieters sollten Sie sich daher genau anschauen.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Beitrag die Fragezeichen aus Ihrem Kopf beiseite schaffen konnten. Falls nicht, dann hinterlassen Sie gerne einen Kommentar. Vielleicht haben Sie bereits Erfahrung mit dem Wohn-Riester-Darlehen gemacht und wollen diese mit unseren anderen Lesern teilen.

Bildquelle: Nirzar Pangarkar | unsplash.com

Antwort hinterlassen

Your email address will not be published. Required fields are marked *