Scheidung mit Haus: Wie geht es weiter?

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Nur selten verläuft eine Scheidung reibungslos. Vor allem dann nicht, wenn viel Geld oder Eigentum im Spiel ist. So zum Beispiel beim Hausbau, wo es nach einer Trennung nicht nur darum geht, wer im Haus wohnen bleiben darf, sondern welchem Ehepartner was zusteht. Aus diesem Grund verraten wir euch diesmal ein paar Hintergründe, welche Möglichkeiten es bei einer Scheidung mit Haus für euch gibt, um euch einen weniger schönen Lebensabschnitt etwas zu erleichtern. 

Ein gemeinsames Haus ist für Eheleute der Dreh- und Angelpunkt ihres Lebens. Es ist nicht einfach nur ein finanziell wertvolles Objekt, gleichzeitig vermittelt es allen Familienmitgliedern Sicherheit und Geborgenheit. Der emotionale Wert übersteigt den Vermögenswert deutlich.

Das erklärt, warum das Eigenheim im Falle einer Scheidung häufig zum zentralen Streitpunkt wird. Viele Erinnerungen und Emotionen lassen sich nicht so einfach abschütteln und verkaufen. Doch eine Scheidung mit Haus kann auch friedlich verlaufen, wenn von vornherein ein paar wichtige Eckpfeiler geklärt sind.

Was bedeutet eine Scheidung für das gemeinsame Haus?

Ihr habt den Entschluss gefasst, euch scheiden zu lassen. Dabei seid ihr euch im Klaren, dass jetzt ein emotional herausfordernder Lebensabschnitt auf euch zukommt. Habt ihr ein gemeinsames Haus und Kinder, so ist es verständlich, dass ihr euch Gedanken macht, was jetzt zu tun ist. Was ist wichtig und was kann warten?

Vor allen Dingen steht die Frage im Raum, wer das Haus bei der Scheidung erhält. Wer zahlt es weiter ab und zu welchem Betrag? Besteht für euch das Recht auf eine Auszahlung oder sogar auf einen Ausgleich? Diese Fragen sind auf den ersten Blick nicht so leicht zu beantworten. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie ihr mit der Immobilie verfahren könnt.

Möglichkeiten im Falle einer Scheidung mit Haus

Was passiert mit dem Haus bei der Scheidung? Die Möglichkeiten hängen davon ab, wie eure individuelle Situation aussieht. Ist das Haus bereits abbezahlt, vereinfacht es die Sachlage. So kann das Haus bei einer Scheidung problemlos verkauft oder von einem Ehepartner weiterhin bewohnt werden.

Ihr könnt zudem eine Realteilung oder eine Ausbezahlung an den anderen Ehepartner einleiten. Eine weitere Option wäre die Übertragung des Eigenheimes auf die gemeinsamen Kinder. Doch dazu kommen wir gleich.

Haus bei der Scheidung noch nicht abbezahlt

Bei einem noch nicht abbezahlten Heim ist der Vorgang ein wenig knifflig. So müsst ihr frühzeitig abklären, wer die weitere Finanzierung des Hauses übernehmen muss. Im Normalfall haftet der Ehegatte für die Tilgung des Kredits, der diese bei der Beantragung des Kredites unterschrieben hat.

Im Falle einer besonderen Vereinbarung bei der Kredittilgung haften sogar beide Ehepartner. Habt ihr jedoch einen Ehevertrag geschlossen, erleichtert dieser die Klärung der Sachlage und reduziert ebenfalls die Kosten.

Güterstände wie Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft

Alle innerhalb der Ehe erworbenen Vermögensgüter werden zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Die Aufteilung des finanziellen Vermögens in Form von Sparbüchern, Bargeld sowie Sparkonten geht in der Regel schnell.

Doch handelt es sich dabei um Gegenstände, Immobilien oder Grundstücke, ist es nicht mehr so leicht, einen Zugewinn für beide Ehepartner zu erstellen. Besonders dann, wenn sich beide Seiten aus emotionalen Gründen nicht über den Verbleib des Hauses einig sind. In solchen Fällen kann das Gericht die Entscheidung übernehmen, was aber zugleich die Kosten in die Höhe treibt.

Tipp: Besprecht gemeinsam, wer was bekommt, und haltet das Vereinbarte schriftlich fest. Euer Ziel sollte eine außergerichtliche Einigung sein. So spart ihr euch weitere Kosten, viel Zeit und schont dabei nicht nur eure, sondern auch die Nerven eurer Kinder.

Welche Möglichkeiten haben Ehepartner bei einer Scheidung?

Hier eine kurze Zusammenfassung der Optionen, die es bei einer Scheidung hinsichtlich eures Hauses gibt:

  1. Haus verkaufen
  2. Realteilung – das Haus wird in zwei unabhängige Wohnungen umgebaut, die einen getrennten Zugang haben
  3. Ausbezahlung an Ehepartner
  4. Übertragung auf gemeinsame Kinder
  5. Regelungen anhand des Ehevertrages
  6. Teilungsversteigerung (als letzter Ausweg)

1. Haus verkaufen

Ihr könnt euch dazu entscheiden, das gemeinsame Heim zu verkaufen und die Summe aus dem Verkauf untereinander aufteilen. Falls vorhanden, sind zuerst die bestehenden Kredite zu tilgen und die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.

Wichtig: Den Verkauf eures gemeinsamen Hauses könnt ihr bereits im Trennungsjahr einleiten. Die Voraussetzung ist, dass die Scheidung tatsächlich stattfinden wird.

2. Realteilung

Bei einer Realteilung handelt es sich um einen Umbau des Hauses, bei dem das Haus in zwei baulich abgeschlossene Wohnungen umgestaltet wird. So haben beide Parteien nach der Scheidung die Möglichkeit, dort wohnen zu bleiben oder ihren jeweiligen Hausanteil zu verkaufen oder zu vermieten. Voraussetzung dafür ist, dass das Haus sich für einen solchen Umbau eignet und die Eheleute sich vorstellen können, weiterhin in einem Haus zu wohnen.

3. Auszahlung des anderen Ehepartners

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein Ehepartner das Haus übernimmt und dem anderen seinen Eigentumsanteil ausbezahlt. Die Bank muss allerdings den Ehepartner, der seinen Hausanteil abgibt, aus seiner Mithaftung entlassen.

4. Übertragung auf gemeinsame Kinder

Es ist möglich, das Haus auf die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Auch kann nur ein Ehepartner seinen Hausanteil übertragen. Welche Konsequenzen diese Entscheidung zur Folge hat, könnt ihr weiter unten nachlesen.

5. Regelungen anhand des Ehevertrages

Ein Haus ist bereits bei der Anschaffung eine teure Angelegenheit. Doch kommt einige Zeit später eine Scheidung dazu, führen solch große Vermögenspositionen wie Immobilien zu noch höheren Kosten.

Aus diesem Grund ist ein Ehevertrag sinnvoll. Dort können solche Regelungen vorab besprochen und einvernehmlich unterschrieben werden. So lassen sich im Falle einer Scheidung Kosten und Nerven reduzieren.

6. Teilversteigerung – der letzte Ausweg

Die Teilungsversteigerung stellt eine öffentliche Versteigerung des Hauses dar, welche jeder Ehegatte, unabhängig von seinem Anteil, beim Amtsgericht beantragen kann. Jedoch kann dabei nicht mit einem rentablen Erlös gerechnet werden.

Welche Rolle spielen Kinder bei einer Scheidung bei der Hausüberschreibung?

Bei minderjährigen Kindern muss das Vormundschaftsgericht konsultiert werden, das der Übertragung des Hauses zustimmt. Das gilt auch, wenn nur ein Ehepartner seinen Hausanteil an das gemeinsame Kind übertragen möchte.

Anmerkung: Bitte beachtet ebenfalls, dass alle anstehenden Kosten des Hauses bei Volljährigkeit der Kinder auf diese übertragen werden.

Dazu zählen sämtliche Gebühren, wie die Grundstückssteuer, Unterhaltskosten und Kosten für anstehende Reparaturen nebst Eigentümerpflichten. Überlegt euch gut, ob euer Kind in der Lage ist, solch enorme wirtschaftliche Belastungen zu stemmen.

Tipps, um einen potenziellen Rosenkrieg zu vermeiden

Der beste Tipp ist es sicherlich, einen kühlen Kopf zu bewahren, Emotionen außen vor zu lassen und möglichst sachlich zu bleiben, was gewiss eine große Herausforderung ist. Doch drei weitere Tipps möchten wir euch bei einer Scheidung mit Haus nicht vorenthalten:

1. Hausrat untereinander aufteilen

Am besten haltet ihr schriftlich fest, wer was von den gemeinsam angeschafften Möbeln und Wertgegenständen bekommt. Das geht bestimmt auch ohne Anwalt.

2. Zugewinnausgleich regeln

Regelt den Zugewinn einvernehmlich unter euch und lasst anschließend eure Vereinbarung zur Rechtssicherheit notariell beglaubigen.

3. Gemeinsames Haus

Ihr könnt das Haus gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen. Oder einer von euch übernimmt es und zahlt den anderen aus.

Das sind gesunde Optionen. Es ist sicherlich nicht leicht, sich mit dem Menschen zu einigen, von dem ihr euch trennen und scheiden lassen wollt. Doch einen kühlen Kopf zu bewahren, lohnt sich im Endeffekt für alle beteiligten Parteien. Außer vielleicht für eure Anwählte, denn bei einer Vorab-Einigung der Eheleute mindern sich natürlich die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens.

Bildquelle: @hutomoabrianto | Unsplash.com

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