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Die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) hat laut eines Beitrags von aktion-pro-eigenheim.de weitere Zinssenkungen vorgenommen, die für Sie als künftigen Bauherren oder Eigentümer mit Modernisierungsabsichten durchaus relevant sind.
Im Folgenden möchten wir Ihnen die drei betroffenen KfW-Programme kurz und knapp vorstellen:
1. KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
Das Förderziel ist es unter anderem, den Bau oder Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden, zu unterstützen. Die zinsgünstige Förderung kann mit anderen Fördermitteln, wie zum Beispiel Zuschüssen und Krediten, kombiniert werden.
Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Der maximale Betrag für die selbstgenutzte Wohnung ist auf 50.000 Euro begrenzt.
➩ weitere Infos zum Programm 124,134
2. Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Beim Kredit Altersgerecht Umbauen werden Modernisierungsmaßnahmen unterstützt, bei denen die Barrierefreiheit ebenso im Vordergrund steht, wie der Wohnkomfort und der Schutz vor Einbrüchen. Förderfähig sind in diesem Programm ausschließlich Umbauten und keine Neubauten.
Einen effektiven Jahreszins gibt es bereis ab 0,75 Prozent, wobei die Höchstgrenze der Kreditsumme auf 50.000 Euro pro Wohneinheit festgelegt ist. Als Privatperson haben Sie zudem die Möglichkeit Zuschüsse für die Barrierereduzierung und den Einbruchschutz zu beantragen.
➩ weitere Infos zum Kredit 159
3. Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Planen Sie Ihre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen, so können Sie vom Ergänzungskredit 167 Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass Ihre Heizungs- oder Kühlanlage seit mindestens zwei Jahren im Wohngebäude installiert ist.
Der effektive Jahreszins beträgt 1,26 Prozent, wobei die Höchstgrenze für die Kreditsumme ebenfalls 50.000 Euro beträgt.
➩ weitere Infos zum Ergänzungskredit 167
Bildquelle: AlexanderStein | pixabay.com