Verzugsstrafe

In Bauverträgen wird oft ein Zeitrahmen festgelegt, innerhalb dessen das Bauprojekt abgeschlossen sein muss. Dieser Zeitrahmen wird als Fertigstellungstermin bezeichnet. Wenn der Auftragnehmer es versäumt, das Projekt innerhalb dieser vereinbarten Frist abzuschließen, können Verzugsstrafen ins Spiel kommen.

Die Verzugsstrafe kann als prozentualer Anteil der Vertragskosten oder als feste Geldsumme pro Tag der Verzögerung festgelegt werden. Die genauen Bedingungen und Beträge werden normalerweise im Bauvertrag ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Die Höhe der Verzugsstrafe variiert je nach Bauvorhaben, Vertrag und lokalen Vorschriften.

Die Verzugsstrafe hat mehrere wichtige Funktionen:

  1. Anreiz zur termingerechten Fertigstellung: Sie motiviert den Auftragnehmer, das Bauprojekt pünktlich abzuschließen, da die finanziellen Auswirkungen von Verzögerungen erheblich sein können.
  2. Schutz des Auftraggebers: Sie bietet dem Auftraggeber Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch Verzögerungen entstehen können, wie zusätzliche Mietkosten oder entgangene Einnahmen.
  3. Rechtliche Durchsetzbarkeit: Die Verzugsstrafe ist ein rechtliches Instrument, das im Falle von Verzögerungen zur Anwendung kommen kann, falls alle anderen Bemühungen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten scheitern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verzugsstrafe nicht als Strafe im herkömmlichen Sinne betrachtet werden sollte, sondern vielmehr als ein Mittel zur Einhaltung von Vertragsbedingungen und zur Kompensation von Verlusten. Bauunternehmen sollten sich der Verzugsstrafen bewusst sein, die in ihren Verträgen festgelegt sind, und angemessene Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen zu vermeiden oder zu minimieren, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.