Beim Verlegen von Estrich auf eine Dämmschicht sowie beim Verlegen von Heizestrich mittels Randdämmstreifen entstehen Randfugen. Diese dienen dazu, Estrichfläche und Baukörper voneinander zu entkoppeln. Auf diese Weise wird die Trittschalldämmung entscheidend verbessert, was insbesondere in mehrstöckigen Wohnhäusern und Bürogebäuden von Vorteil ist.
Bleibt bei der Estrichverlegung und Heizestrichverlegung eine Randfuge zurück, entsteht eine Bewegungs- bzw. Dehnungsfuge. Dadurch, dass Estrich und der übrige Baukörper voneinander getrennt sind, kann sich der Estrich beim Trockenvorgang bewegen. Die Randfugen dienen damit als vorbeugende Maßnahme gegen Risse. Diese können entstehen, wenn der Estrich trocknet und sich entsprechend bewegt, d.h. spannt und schwindet. Um die hier genannte Entkopplung von Estrich und Baukörper zu gewährleisten, werden Randfugen so weit ausgeführt, dass sie die Dämmschicht erreichen.
Auf Trennlagen und Estrichen bzw. Heizestrichen auf Dämmschichten ist es generell vorgeschrieben, Randfugen zu allen aufgehenden Bauteilen einzuhalten. Dies gilt für Wände, Installationen und Türzargen. Neben dem Austrocknen des Estrichs können auch thermische Längenänderungen infolge von Sonneneinstrahlung oder Beheizung dazu führen, dass sich der Estrich bewegt. Bei Heizestrichen auf Dämmschichten ist zudem zu beachten, dass außerdem für eine schalltechnische Entkopplung der Estrichscheibe sichergestellt werden muss.