Parterre

Wohnhäuser sind, sofern es sich dabei nicht um Bungalows oder Gebäude mit lediglich einer Etage handelt, üblicherweise in mehrere Stockwerke unterteilt. Jenes, das sich auf Höhe des Erdbodens befindet, wird dabei als Parterre bezeichnet. Zwar ist der Begriff hierzulande durchaus bekannt, zur Vermeidung von Fehlinterpretationen wird in Miet- und Kaufverträgen für Immobilien aber zumeist vom Erdgeschoss gesprochen.

Trotz Errichtung auf Höhe des Erdniveaus kann das Parterre über Stufen erreichbar sein. In diesem Erdgeschoss dürfte sich üblicherweise auch der Hauseingang befinden. Gerade in Mietshäusern wird die Etage also von zahlreichen Menschen aufgesucht: Die hier an den Flur grenzenden Wohnungen weisen zur Lärmreduzierung meist etwas dickere Wände auf.

Bauherrn, die sich auf dem eigenen Grund und Boden eine Immobilie errichtet haben und nunmehr zur Gestaltung des Grundstücks einen Gartenarchitekten beauftragen, werden mit diesem zuweilen jedoch auch über das Parterre sprechen. Gemeint ist in diesem Falle indes nicht das Erdgeschoss seines Hauses, sondern ein flaches Stück des Gartens, das direkt an das Gebäude grenzt oder von diesem nur durch eine Terrasse getrennt ist.

Das im Gartenbau gemeinte Parterre umschreibt somit die ebene und zumeist künstlich verdichtete Erde, die in der Regel nur mit Gräsern und mit niedrigen Gewächsen bepflanzt wird. Es kann sich dabei also um ein Rasenstück oder um Beete in geringem Umfang handeln.