Als Erbpacht oder Erbbaurecht wird heute die Grundstücksnutzung beim Kauf einer Immobilie innerhalb eines bestimmten, meist längeren Zeitraumes bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Immobilienkäufer zwar einerseits die gewünschte Immobilie erwirbt. Das Grundstück, auch welchem sich die Immobilie befindet, ist jedoch nicht Gegenstand des Kaufes, sondern gehört einer weiteren Person oder auch Gemeinschaft/Gesellschaft.
Der Immobilienkäufer erhält jedoch langfristig – meist für eine Dauer zwischen 50-99 Jahren – das Nutzungsrecht des Grundstückes durch den Besitzer des Grundstückes. Für diese Nutzung wird eine feste Pachtgebühr fällig, welche der Immobilienkäufer an den Verpächter des Grundstückes zu zahlen hat.
Diese Gebühr wird unter anderem auch als Erbpachtzins bezeichnet und ist – je nach vertraglich festgehaltener Absprache – einmal pro Jahr, Quartal oder Monat zu zahlen. Die Höhe des Erbbauzinses richtet sich nach dem jeweiligen Wert des betreffenden Grundstückes und beträgt meist um die fünf Prozent desselbigen. Eine Erbpacht hat für den Immobilienkäufer sowohl etliche Vorteile als auch Nachteile.
Ein wesentlicher Vorteil des Erbbaurechtes liegt darin, dass mit Hilfe der Erbpacht weniger Eigenkapital für den Erwerb einer Immobilie benötigt wird. Der Nachteil ist vor allem die Beendigung des Nutzungsrechtes. Eine Verlängerung muss rechtzeitig mit dem Grundstücksbesitzer verhandelt und ins Grundbuch eingetragen werden. Sollte dieser einer Verlängerung der Erbpacht nicht zustimmen, erlischt das Erbpachtrecht nach Beendigung des vorher festgelegten Zeitraumes.