Einfamilienhaus

Mit dem Oberbegriff Einfamilienhaus wird ein Gebäude bezeichnet, das als Haus für eine Familie konzipiert ist. Einfamilienhäuser können eingeschossig oder auch mehrgeschossig ausgelegt sein.

Es enthält eine zusammenhängende Wohneinheit, auch Nutzungseinheit genannt. Ausnahmen bilden die Einfamilienhäuser mit zwei Wohneinheiten, doch in der Regel handelt es sich bei der zweiten Nutzungseinheit um eine kleinere Einliegerwohnung.

Baufachleute sprechen von einem Einfamilienhaus, wenn das Haus auf einem von allen Seiten freien Grundstück steht. Eher nebensächlich bei der Definition dieser Hausart ist die Tatsache, ob es sich um

  • eine Villa,
  • ein Landhaus,
  • einen Bungalow
  • oder ein Siedlungshaus

handelt.

Inzwischen werden auch die Doppelhaushälfte und das Reihenhaus als Einfamilienhäuser gezählt. Viele Bauherren und Architekten schätzen das Einfamilienhaus als Hausvariante mit der höchsten Wohnqualität.

Eine der beliebtesten Eigenschaften dieser Bauform ist die große Freiheit in Sachen Gestaltung. Bauherren haben bei der Form des Gebäudes, der Größe der Wohnfläche und der Anzahl der Etagen die freie Auswahl. Und auch beim Dach ist grundsätzlich jede Form möglich, vom Pultdach, über das Flachdach bis zum Sattel- oder Walmdach.

Zu den Pluspunkten bei der architektonisch-ästhetischen Außengestaltung zählt unter anderem die Möglichkeit, eine optische Verbindung zwischen den Besonderheiten des Geländes und dem Haus zu kreieren.