Als Courtage wird die Vergütung bezeichnet, die ein Immobilienmakler für den erfolgreichen Nachweis oder die Vermittlung eines Immobiliengeschäfts erhält. Häufig wird dafür auch der Begriff Maklerprovision verwendet. Beim Kauf einer Immobilie gehört die Courtage zu den möglichen Kaufnebenkosten.
Wann wird eine Courtage fällig?
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Maklerlohn, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der vorgesehene Vertrag tatsächlich zustande kommt. Beim Immobilienkauf ist das beispielsweise der wirksam geschlossene Kaufvertrag.
Die Höhe der Courtage ist beim Immobilienkauf nicht bundesweit durch einen einheitlichen Prozentsatz vorgeschrieben. Sie wird vertraglich vereinbart und kann deshalb regional und je nach Geschäft unterschiedlich ausfallen.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gelten besondere Regeln, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Hat der Makler mit Käufer und Verkäufer einen Maklervertrag abgeschlossen, dürfen beide Seiten nur in gleicher Höhe zur Provision verpflichtet werden.
Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt und soll die andere Seite einen Teil der Kosten übernehmen, muss der Auftraggeber mindestens genauso viel selbst bezahlen. Der Maklervertrag über die Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss zudem in Textform abgeschlossen werden.
Courtage beim Grundstückskauf und bei Mietwohnungen
Die speziellen Regeln zur hälftigen Kostenverteilung gelten nicht pauschal für jeden Immobilienkauf. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks greifen beispielsweise nicht automatisch die besonderen Vorschriften für Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Für die Vermittlung von Mietwohnungen gelten wiederum eigene Regelungen nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz. Plant ihr einen Immobilien- oder Grundstückskauf, solltet ihr mögliche Maklerkosten frühzeitig in eure Kalkulation aufnehmen. Weitere typische Ausgaben findet ihr in unserem Überblick zu den Baunebenkosten.