Ein Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung eines Bauwerks. Beim privaten Hausbau legt er insbesondere fest, welche Leistungen der Hausanbieter erbringen muss, welche Vergütung vereinbart ist und innerhalb welchen Zeitraums das Haus fertiggestellt werden soll.
Was sollte im Bauvertrag geregelt sein?
Ein möglichst genauer Vertrag schafft Planungssicherheit und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten. Besonders wichtig sind Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsplan, Bauzeit und Fertigstellungstermin.
Auch Regelungen zu Eigenleistungen, Änderungen während der Bauphase, Abnahme und Mängeln sollten eindeutig formuliert sein. Eine zentrale Grundlage bildet die Bauleistungsbeschreibung. Sie sollte möglichst konkret festhalten, welche Materialien, Ausstattungen und Arbeiten im vereinbarten Preis enthalten sind.
Was ist ein Verbraucherbauvertrag?
Beauftragt ihr als private Bauherren ein Unternehmen mit dem Bau eines neuen Hauses oder erheblichen Umbaumaßnahmen, kann ein Verbraucherbauvertrag vorliegen. Für diesen gelten zusätzliche gesetzliche Schutzvorschriften. Der Vertrag muss unter anderem in Textform geschlossen werden.
Außerdem muss grundsätzlich vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung gestellt werden. Der Vertrag muss einen verbindlichen Fertigstellungszeitpunkt enthalten oder – falls dieser noch nicht feststeht – Angaben zur Dauer der Bauausführung.
Bauvertrag vor der Unterschrift prüfen
Bei Verbraucherbauverträgen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Dennoch solltet ihr offene Fragen möglichst vor der Unterschrift klären.
Prüft insbesondere unklare Leistungen, Zahlungsbedingungen, Sonderwünsche und mögliche Zusatzkosten. Bei einem umfangreichen Hausbauvertrag kann eine unabhängige fachliche oder rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Weitere Hinweise findet ihr in unserem ausführlichen Beitrag zum Bauvertrag beim Hausbau.