Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld sollen Familien unterstützt werden, um den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu ermöglichen. Das Baukindergeld muss bei der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.

Für die Beantragung des Baukindergeldes gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So ist für das Baukindergeld nur antragsberechtigt, wer zum Beispiel Eigentümer der selbstgenutzten Wohnung ist, einen Anspruch auf Kindergeld hat bzw. mit einer kindergeldberechtigten Person im Haushalt lebt, das Gesamteinkommen des Haushaltes 90.000 Euro nicht übersteigt sowie im Haushalt ein Kind unter 18 Jahren lebt.

Die wichtigsten Informationen zum Baukindergeld haben wir für dich in unserem Podcast zusammengefasst: