Baukindergeld

Das Baukindergeld war eine staatliche Förderung für Familien und Alleinerziehende, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum gebaut oder gekauft haben. Die Förderung wurde über die KfW als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Neue Anträge auf Baukindergeld sind inzwischen nicht mehr möglich.

Wie hoch war das Baukindergeld?

Gefördert wurden Familien mit kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren, sofern die damaligen Voraussetzungen erfüllt waren. Pro Kind betrug der Zuschuss 1.200 Euro jährlich und wurde für maximal zehn Jahre gezahlt. Damit waren insgesamt bis zu 12.000 Euro Baukindergeld je Kind möglich.

Zu den Voraussetzungen gehörten unter anderem bestimmte Einkommensgrenzen sowie der erstmalige Erwerb beziehungsweise Neubau von selbst genutztem Wohneigentum.

Kann Baukindergeld noch beantragt werden?

Nein. Die Förderung ist ausgelaufen und kann seit Ende 2023 nicht mehr neu beantragt werden. Familien mit einer bereits bewilligten Förderung können ihre verbleibenden jährlichen Zuschussraten jedoch weiterhin erhalten, solange die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind.

Welche Förderung gibt es heute für Familien?

Das Baukindergeld wurde nicht durch einen identischen Zuschuss ersetzt. Für Familien, die neu bauen möchten, ist heute unter anderem das KfW-Programm Wohneigentum für Familien (WEF) relevant. Dabei handelt es sich allerdings um einen zinsgünstigen Förderkredit und nicht um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Da sich Förderprogramme, Einkommensgrenzen und Konditionen ändern können, solltet ihr die aktuellen Voraussetzungen immer unmittelbar vor eurer Finanzierungsplanung prüfen. Einen größeren Überblick findet ihr außerdem in unseren Tipps zur Baufinanzierung.

BauMentor

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