Mit einem Bauantrag beantragt ihr bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben. Dabei werden die notwendigen Bauunterlagen eingereicht, damit die Behörde prüfen kann, ob das geplante Gebäude im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens den maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wann braucht ihr einen Bauantrag?
Für den Neubau eines Einfamilienhauses ist in der Regel ein bauaufsichtliches Verfahren erforderlich. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Vorhaben auch genehmigungsfreie beziehungsweise genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben. Welche Regelung für euch gilt, solltet ihr deshalb mit eurem Planer oder der zuständigen Baubehörde klären.
Bestehen bereits vor der detaillierten Planung Zweifel an der Bebaubarkeit eines Grundstücks, kann zudem eine Bauvoranfrage sinnvoll sein.
Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?
Welche Bauvorlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem Bundesland und dem jeweiligen Bauvorhaben. Typischerweise werden unter anderem ein Lageplan, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten, eine Baubeschreibung sowie verschiedene Berechnungen und Nachweise benötigt.
Bei einem Einfamilienhaus werden die Unterlagen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person wie einem Architekten oder entsprechend berechtigten Bauingenieur erstellt. Die Einreichung kann je nach zuständiger Behörde inzwischen auch digital erfolgen.
Wann dürft ihr mit dem Bau beginnen?
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben dürft ihr nicht allein deshalb losbauen, weil der Bauantrag eingereicht wurde. Zunächst müssen die erforderliche Genehmigung beziehungsweise die Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens vorliegen. Zusätzlich können beispielsweise eine Baubeginnsanzeige oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Ausführliche Informationen zu Unterlagen, Ablauf und möglichen Genehmigungsverfahren findet ihr in unserem Beitrag zum Bauantrag und zur Baugenehmigung.