Bauamt

Das Bauamt ist Teil der öffentlich-rechtlichen Verwaltung. Umgangssprachlich werden die Begriffe Bauamt und Bauaufsichtsbehörde oft synonym verwendet. Zwischen der Bauaufsichtsbehörde und dem Bauamt bestehen jedoch Unterschiede.

Ein Bauamt ist verantwortlich für die Bautätigkeit derjenigen Körperschaft, in der es ansässig ist, und führt dort Bauarbeiten teilweise selbsttätig aus. Es ist beispielsweise für den Bau von Verwaltungsgebäuden oder öffentlichen Schulen zuständig. In den Tätigkeitsbereich des Bauamtes fallen ebenso Straßen- und Kanalbauprojekte innerhalb einer Kommune oder Stadt.

Davon abzugrenzen ist die Bauaufsichtsbehörde. Diese überwacht in Deutschland die Einhaltung baurechtlicher Bestimmungen und Vorschriften und ist für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig. Als Synonyme sind im deutschen Sprachgebrauch die Begriffe Baurechtsamt, Baugenehmigungsbehörde und Bauordnungsamt bekannt.

Verwaltungsrechtlich gilt die Bauaufsichtsbehörde als Bauordnungsbehörde und ist für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verantwortlich. Die Behörden überwachen die Ausführung von Bauarbeiten, genehmigen geplante Neuerrichtungen und Änderungen an Bestandsimmobilien, soweit Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten genehmigungspflichtig sind.