Notarkosten beim Hausbau: Diese Gebühren solltet ihr in euer Budget einplanen

Baurecht, Finanzierung

Jedes Jahr erfüllen sich zahlreiche Familien, Paare und Singles den Traum vom Eigenheim. Dabei fallen nicht nur Baukosten an, sondern auch Notarkosten beim Hausbau, die verpflichtend sind. Doch wie setzen sich diese Gebühren zusammen, und gibt es Möglichkeiten, sie zu reduzieren? Hier erfahrt ihr alles Wichtige dazu.

Die Grundlage für die Notarpflicht beim Immobilienkauf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 311b Abs. 1) geregelt. Laut diesem Paragrafen muss ein Kaufvertrag über ein Grundstück notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

In Deutschland ist der Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie ohne notarielle Beurkundung nicht rechtskräftig. Die Notarkosten beim Grundstückskauf entstehen durch

Warum ist ein Notar notwendig?

Ein Notar ist notwendig, um die Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen zu gewährleisten. Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht gültig, was das Risiko von Streitigkeiten und rechtlichen Problemen erhöht. Der Notar stellt sicher, dass alle Vereinbarungen rechtskonform sind und schützt damit sowohl Käufer als auch Verkäufer.

Welche Leistungen erbringt der Notar?

Ein Notar ist dazu verpflichtet, unparteiisch zu handeln und beiden Vertragsparteien eine rechtssichere Abwicklung zu garantieren. Er muss alle erforderlichen Dokumente prüfen, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Hürden bestehen. Falls ein Fehler seitens des Notars passiert, kann dieser haftbar gemacht werden, was für den Käufer eine zusätzliche Absicherung bedeutet.

Neben der Beurkundung des Kaufvertrags übernimmt der Notar zahlreiche weitere Aufgaben, die für eine sichere und reibungslose Abwicklung sorgen. Er stellt sicher, dass keine offenen Belastungen oder Rechte Dritter auf dem Grundstück bestehen. Zudem sorgt er für die fristgerechte Mitteilung an Behörden und die Absicherung der Kaufpreiszahlung.

Die Notarkosten beim Hausbau decken eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, darunter:

  • Erstellung eines Vertragsentwurfs: Enthält alle wesentlichen Bedingungen, einschließlich Kaufpreis, Verkaufsdatum und Eigentümerwechsel.
  • Notarielle Beurkundung: Der Vertrag wird nach eingehender Prüfung unterzeichnet und damit rechtskräftig.
  • Eintragung ins Grundbuch: Der Notar veranlasst den Eintrag des neuen Eigentümers.
  • Abwicklung mit dem Finanzamt und der Gemeinde: Dazu gehört unter anderem die Klärung des Vorkaufsrechts.
  • Treuhandkonto: Falls gewünscht, wird ein Notaranderkonto eingerichtet, um den Kaufbetrag sicher zu verwahren.
  • Überprüfung bestehender Belastungen: Der Notar prüft das Grundbuch auf Hypotheken oder andere Rechte Dritter.
  • Mitteilung an Behörden: Er informiert relevante Stellen wie das Finanzamt über den Eigentümerwechsel.
  • Absicherung der Kaufpreiszahlung: Der Notar stellt sicher, dass der Kaufpreis korrekt und fristgerecht entrichtet wird.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Der Notar erstellt den Kaufvertrag und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung des Immobilienkaufs. Er überprüft die Eigentumsverhältnisse, kümmert sich um die Eintragung ins Grundbuch und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Zudem berät er die Vertragsparteien und klärt offene Fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wie berechnen sich die Notarkosten bei der Grundstücksübertragung?

Die Berechnung der Notarkosten erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie sowie den zusätzlichen Dienstleistungen des Notars.

Die Höhe der Notarkosten hängt in erster Linie vom Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks ab. Laut Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) belaufen sich die Gebühren meist auf 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.

Beispiel: Kosten Grundstücksübertragung

Bei einem Grundstückskaufpreis von 250.000 Euro mit einer eingetragenen Grundschuld von 200.000 Euro entstehen folgende Kosten (ohne Gewähr):

➢ Notargebühr für die Beurkundung: ca. 1.070 Euro
➢ Eintragung und Beurkundung der Grundschuld: je 435 Euro
➢ Eigentumsübertragung im Grundbuch: ca. 535 Euro
➢ Zusätzliche Kosten für Betreuung, Bestätigung und Unterschriftenbeglaubigung

Insgesamt summieren sich die Notarkosten inklusive Umsatzsteuer auf über 4.300 Euro.

Lassen sich Notarkosten einsparen?

Da die Notarkosten durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind, gibt es keine Verhandlungsspielräume bezüglich der Gebührensätze. Dennoch könnt ihr einige Leistungen optimieren, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Da die Notarkosten beim Grundstückskauf gesetzlich festgelegt sind, könnt ihr sie nicht verhandeln. Allerdings gibt es Möglichkeiten, einige Kostenpunkte zu vermeiden:

  • Kombination der Eintragung der Grundschuld mit der Beurkundung des Kaufvertrags: Dies reduziert doppelte Gebühren.
  • Verzicht auf ein Notaranderkonto: Spart etwa 300 Euro, wenn der Kaufbetrag direkt an den Verkäufer überwiesen wird.
  • Vergleich von Notaren: Notare berechnen zwar nach einer festen Gebührenordnung, doch zusätzliche Serviceleistungen oder Beratungsgespräche können unterschiedlich ausfallen.
  • Prüfung bestehender Belastungen im Vorfeld: Wer bereits im Vorfeld alle Lasten im Grundbuch klären lässt, kann unerwartete Zusatzkosten beim Notartermin vermeiden.
  • Vereinfachung des Kaufvertrags: Je weniger Anpassungen und Sonderregelungen erforderlich sind, desto geringer ist der Aufwand und damit auch die Notargebühr.

Wann müssen die Notarkosten gezahlt werden?

Die Notarkosten sind in der Regel unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Ihr erhaltet eine Rechnung vom Notar, die innerhalb von zwei bis vier Wochen beglichen werden muss. Solltet ihr eine Grundschuld eintragen lassen, können zusätzliche Gebühren anfallen, die ebenfalls zeitnah zu bezahlen sind.

In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung der Notarkosten in einer einzigen Summe. Einige Notare bieten jedoch eine Ratenzahlung an, wenn dies im Vorfeld vereinbart wird.

Falls die Finanzierung über eine Bank läuft, kann es zudem möglich sein, dass die Notarkosten direkt aus dem Darlehen beglichen werden.

Plant die Notarkosten beim Hausbau unbedingt ein

Die Notarkosten bei der Grundstücksübertragung sind ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs. Ihr solltet sie daher von Anfang an in eure Finanzierungsplanung einbeziehen. Auch wenn Einsparungen möglich sind, bleibt der Notartermin unverzichtbar, um eine sichere Eigentumsübertragung zu gewährleisten.

Ein genauer Blick auf die möglichen Einsparpotenziale kann euch dabei helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Besonders wichtig ist eine gute Vorbereitung, um keine zusätzlichen Gebühren für Korrekturen oder Nachträge zahlen zu müssen.

Plant frühzeitig mit den anfallenden Notargebühren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

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