Die Notarkosten beim Hausbau

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Jedes Jahr erfüllen sich zahlreiche Deutsche den lang gehegten Traum vom Eigenheim. Dabei ist jedoch nicht nur der Bau des Hauses mit enormen Kosten verbunden, sondern ebenfalls der verpflichtende Besuch beim Notar. Nachfolgend erfahren Sie, wie diese Gebühren zustande kommen und ob Sie zumindest einen Teil der Kosten sparen können.

Die Gebühren des Notars umfassen eine ganze Reihe unterschiedlicher Dienstleistungen. Diese erstrecken sich von Ihrer Beratung durch den Notar über die Fertigung von Entwürfen bis hin zur tatsächlichen Beurkundung. Sie richten sich grundsätzlich weder nach dem Schwierigkeitsgrad der Aufgaben noch nach dem Aufwand der Besprechungstermine. Die Notargebühren werden pauschal erhoben und sind in keiner Weise von den erbrachten Leistungen abhängig.

Zusätzlich zu den reinen Gebühren berechnet der Notar ebenfalls die Kosten für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Sämtliche Kostenpunkte sind genau im Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschrieben und hängen vor allem von der Höhe des Kaufpreises Ihres Grundstücks ab. Dennoch ist den meisten Hausherren völlig unverständlich, wie diese Kosten entstehen und weshalb ein Notar tatsächlich benötigt wird.

Warum wird ein Notar beim Hausbau benötigt?

In Deutschland ist sowohl der Kauf einer Immobilie als auch der Erwerb eines Grundstücks mit einem verpflichtenden Notarbesuch verbunden. Auch beim Bau eines Hauses fallen aufgrund des dazugehörigen Grundstückserwerbs hohe Gebühren an.

Grundsätzlich ist der Kaufvorgang erst dann rechtsgültig, wenn der für diesen Zweck erforderliche Kaufvertrag über einen Notar abgewickelt wurde. Ohne diesen Schritt kann hierzulande weder eine Immobilie noch ein Grundstück auf eine andere Person übertragen werden. Dabei fallen Notarkosten in der Regel so hoch aus, dass sie stets in der Immobilienfinanzierung mit einkalkuliert werden müssen. Darüber hinaus kommen zahlreiche weitere Kosten auf Sie zu, sodass die Frage nach dem Sinn des Ganzen durchaus berechtigt ist.

Die Pflicht zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wurde vom Gesetzgeber zum beidseitigen Schutz von Käufer und Verkäufer eingeführt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Immobiliengeschäfte so komplex sind, dass ein Großteil der Bevölkerung sie nicht versteht.

Aus diesem Grund muss der Notar dafür sorgen, dass der Vertrag rechtssicher geschlossen wird. Er nimmt die Rolle einer unabhängigen Partei ein, die keinen Vertragsteilnehmer bevorteilen darf. Obwohl Notare rechtlich als Freiberufler betrachtet werden, üben sie dennoch ein öffentliches Amt aus. Dadurch sollten sie wie Richter oder Bürgermeister gesehen werden.

Welche Leistungen erbringt der Notar?

Mit den Notargebühren finanzieren Sie eine ganze Reihe unterschiedlicher Leistungen. In der Regel erstellt der Notar zuerst einen sogenannten Vertragsentwurf. In diesem sind sämtliche vertraglichen Rahmenbedingungen rechtssicher festgeschrieben, auf die sich beide Parteien geeinigt haben. Dabei handelt es sich neben den Personendaten des alten und neuen Eigentümers unter anderem um den vereinbarten Preis sowie das Verkaufsdatum.

Sowohl Sie als auch Ihr Vertragspartner erhalten den Entwurf und können diesen gründlich auf Vollständigkeit überprüfen. Sind beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden, wird ein gesonderter Notartermin für die Unterzeichnung des Vertrags vereinbart.

Zudem erfragt der Notar, ob ein spezielles Notaranderkonto eingerichtet werden soll. Dabei handelt es sich um ein Treuhandkonto, auf das Sie den Kaufpreis einzahlen können. Dort verbleibt er so lange, bis sämtliche vereinbarten Vertragsvorgänge korrekt durchgeführt wurden. Erst danach erhält der Verkäufer Zugriff auf das Geld. Die Einrichtung dieses Kontos ist nicht zwingend erforderlich. Sie können den Betrag deshalb auch direkt an den Verkäufer überweisen.

Weiterhin überprüft der Notar den Kaufvertrag ausführlich nach dessen Unterzeichnung. Dabei führt er eine notarielle Beurkundung durch. Auf diese Weise wird der Kaufvertrag rechtskräftig und kann nicht länger verändert werden.

Als Nächstes veranlasst der Notar einen Grundbucheintrag und reicht eine Meldung beim zuständigen Finanzamt ein. Darüber hinaus holt er bei der Gemeinde einen Vorkaufsverzicht ein, um rechtliche Schwierigkeiten bei der Grundstücksübertragung zu vermeiden. Schließlich ist er ebenfalls für die Überwachung des Zahlungsvorgangs verantwortlich.

Wie berechnen sich die Kosten des Notars?

Laut Gesetz dient der Kaufpreis Ihres Grundstücks als Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Darüber hinaus sind die Gesamtkosten ebenfalls von den Dienstleistungen abhängig, die Sie im Rahmen des Kaufvorgangs in Anspruch nehmen. Je mehr einzelne Leistungspakete gewählt werden, umso höher fallen schließlich die Kosten aus. Zusätzlich sollten Sie beachten, dass auch die Notargebühren in Deutschland der Umsatzsteuer unterliegen.

Außerdem kommen in einigen Fällen erhebliche Zusatzkosten auf Sie zu. Diese entstehen unter anderem, wenn Ihre Bank den Notar beauftragt, die Urkunde über die Grundschuld in deren Namen anzunehmen. Weiterhin verlangen viele Kreditinstitute eine Bestätigung des Notars über die Herausgabe der Urkunde. Die Kosten für sämtliche dieser Leistungen müssen jedoch Sie tragen.

Erstehen Sie ein Grundstück in bester Lage für 250.000 Euro mit einer eingetragenen Grundschuld von 200.000 Euro, so kommen allein für die Beurkundung Gebühren in Höhe von 1.070 Euro auf Sie zu. Neben je 435 Euro für die Eintragung und Beurkundung der Grundschuld tragen Sie weiterhin 535 Euro für die Eintragung des Eigentümerwechsels.

Schließlich fallen auch die Kosten für ein Notaranderkonto, die notarielle Bestätigung, die Betreuung und die Unterschriftenbeglaubigung an. Dadurch ergeben sich Notarkosten von mindestens 3.600 Euro. Zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe von nahezu 700 Euro müssen Sie deshalb mit über 4.300 Euro Notargebühren rechnen.

Können die Notarkosten eingespart werden?

Die Kosten für einen Notar können nur bedingt eingespart werden. Sämtliche Gebühren sind gesetzlich in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben und daher nicht verhandelbar.

Die Höhe wird lediglich durch den Kaufpreis maßgeblich beeinflusst. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, den Preis für ein unbebautes Grundstück weiter zu senken, um an Notargebühren zu sparen.

Dennoch können zumindest einige Kostenpunkte durch eine effektive Planung vermieden werden. Achten Sie deshalb immer darauf, dass der Termin für die Eintragung der Grundschuld mit jenem für die Beurkundung des Kaufvertrags kombiniert wird.

Auf diese Weise vermeiden Sie Folgetermine beim Notar und sparen einen Teil der Gebühren. Außerdem können Sie ebenfalls auf die Einrichtung eines Notaranderkontos verzichten, um Kosten in Höhe von ca. 300 Euro zu umgehen.

Bildquelle: WerbeFabrik | unsplash.com

 

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