Baulast

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde übernimmt. Sie kann ihn verpflichten, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Baulasten können die Nutzung eines Grundstücks einschränken, aber auch ein Bauvorhaben ermöglichen, das ohne diese Verpflichtung nicht genehmigungsfähig wäre.

Welche Baulasten gibt es?

Ein typisches Beispiel ist die Abstandsflächenbaulast. Dabei stellt ein Grundstückseigentümer einen Teil seines Grundstücks zur Verfügung, damit die erforderliche Abstandsfläche eines benachbarten Bauvorhabens eingehalten werden kann. Weitere mögliche Baulasten betreffen beispielsweise Zufahrten, Stellplätze oder die Erschließung eines Grundstücks.

Wo werden Baulasten eingetragen?

Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Soweit ein Baulastenverzeichnis vorgesehen ist, wird es von der zuständigen Behörde geführt. Eingetragene Baulasten wirken grundsätzlich auch gegenüber späteren Eigentümern.

Nicht zu verwechseln ist die Baulast mit privatrechtlichen Belastungen wie einer Grunddienstbarkeit. Solche Rechte werden grundsätzlich im Grundbuch geregelt und können beispielsweise ein privates Wegerecht absichern.

Warum solltet ihr Baulasten vor dem Grundstückskauf prüfen?

Eine vorhandene Baulast kann beeinflussen, wo und in welchem Umfang ihr auf einem Grundstück bauen könnt. Prüft deshalb bereits vor dem Kauf, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen bestehen und wie sie sich auf euer Wunschhaus auswirken.

Weitere wichtige Prüfungen vor der Unterschrift findet ihr in unserem Beitrag zum Grundstückskauf. Bei konkreten Baulasten solltet ihr zudem die zuständige Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise euren Planer einbeziehen.

BauMentor

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