Das ändert sich beim neuen Energielabel ab 1. März

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Für Anfang März 2021 kündigte die Europäische Union die Einführung neuer Energielabels an. Doch was genau hat es damit auf sich und welche Elektrogeräte sind davon betroffen? Hier erfahrt ihr alles, was ihr insbesondere als angehende Bauherren rund um die neuen Effizienzlabels wissen solltet.

Das erste Effizienzlabel wurde von der EU bereits Mitte der 90er-Jahre eingeführt. Damals war es jenem, das ab März 2021 gilt, äußerst ähnlich und wies eine vergleichbare Skala auf. Da die Hersteller immer effizientere Produkte entwickelten, entfielen im Jahr 2012 die Klassen E, F und G. Ersatzweise führte man A+, A++ und A+++ ein.

Das neue Energielabel macht diese Änderung rückgängig und gilt ab 1. März 2021. Allerdings haben Händler ab diesem Datum 14 Werktage Zeit, um ein neues Energielabel an ihren Elektrogeräten anzubringen. Zudem dürfen sie Elektrogeräte, die das aktuelle Etikett auch nach diesem Stichtag behalten, bis Ende November 2021 als Auslaufware verkaufen.

Was hat es mit dem neuen Energielabel auf sich?

Die offensichtlichste Änderung zum 1. März ist die Rückkehr zur ursprünglichen Skala aus den 90er-Jahren. Somit entfallen die sogenannten Plusklassen, die Einheiten E, F und G kehren zurück. Die Farbeinteilung von Grün bis Rot bleibt dagegen bestehen.

Als weitere Neuerung findet sich auf dem Energielabel nun ein aufgedruckter QR-Code. Dieser führt zur Datenbank „European product database for energy labelling“. Dort müssen Hersteller all ihre Elektrogeräte registrieren, bevor sie diese zum Verkauf anbieten dürfen. Auf diese Weise erhalten Händler, Kunden und Bauherren weiterführende Informationen zur Energieeffizienz der einzelnen Produkte.

Gründe für ein neues Energielabel

Das seit 2012 gültige Effizienzlabel löste seinen Vorgänger aufgrund fortschrittlicherer Elektrogeräte ab, war aber grundsätzlich nur eine Übergangslösung. Das größte Problem lag dabei an den größtenteils abstrakten Einteilungen, die auf viele Endnutzer realitätsfern wirkten. Dies soll sich nun mit Einführung des neuen Labels ändern.

Ein weiterer Grund für die Änderungen ist ähnlich wie im Jahr 2012 der Fortschritt der Technik. Eine präzisere Einschätzung des Energieverbrauchs sowie strengere Kriterien sollen eine bessere Aufteilung über die einzelnen Effizienzklassen herbeiführen. So will es die EU Käufern erleichtern, die tatsächlich effizientesten Geräte schnell und zuverlässig zu identifizieren.

Diese Geräte sind betroffen

Tatsächlich betreffen die anstehenden Änderungen nicht alle Elektrogeräte, die mit einem Energielabel versehen sind. Betroffen sind lediglich:

1. Geschirrspüler und Waschmaschinen

Für die neue Effizienzbeurteilung dient mit Einführung des neuen Energielabels das für alle Spülmaschinen verpflichtende Sparprogramm „Eco“ als Grundlage. Somit beziehen sich alle Angaben des Etiketts auf diesen Modus. Während auf dem Label der Stromverbrauch für 100 Spülzyklen vermerkt ist, wird der Wasserverbrauch für eine realitätsnahe Einschätzung für den Einzelzyklus angegeben.

Auch für Waschmaschinen zieht die EU das Energiesparprogramm „Eco 40–60“ als Maßstab für die Beurteilung heran. Dieses ist ebenfalls ab 1. März für entsprechende Geräte verpflichtend. Auch hier können Nutzer vom Energielabel den Stromverbrauch pro 100 Waschzyklen sowie den Wasserverbrauch für einen einzelnen Zyklus ablesen.

2. Fernsehgeräte und Monitore

Die Effizienzbeurteilung für Fernsehgeräte und Monitore bezieht sich auf den Standardmodus. Gemeint ist hier der Dynamikumfang von Bildern und Videos im Format Standard Dynamic Range. Dabei gibt das Etikett den durchschnittlichen Stromverbrauch für eine Laufzeit von 1.000 Stunden an.

Damit auch größere Geräte trotz höherem Stromverbrauch eine bessere Effizienzklasse erreichen können, werden außerdem die Bilddiagonale und die Auflösung bei der Beurteilung berücksichtigt. Ferner findet sich auf dem neuen Energielabel eine Angabe zum Stromverbrauch im dynamischen HDR-Modus für kräftigere Farben und Kontraste. Diese bezieht sich ebenfalls auf den Durchschnittsverbrauch pro 1.000 Stunden.

3. Kühl- und Gefriergeräte

Für die Beurteilung der Energieeffizienz von Kühlgeräten ist nach wie vor der Stromverbrauch pro Jahr maßgeblich. Geändert haben sich jedoch die dafür nötigen Messmethoden. So ermittelt man das Volumen nun ohne Berücksichtigung von Schubladen und Zwischenböden. Damit ergibt sich in vielen Fällen eine größere Volumenangabe als beim alten Label.

Zudem hängt die Zuteilung einer Energieklasse auch davon ab, ob das Kühlgerät über eine Abtaufunktion verfügt. Auch ob es sich um ein Einbaugerät handelt, spielt bei der Beurteilung eine Rolle.

Erhalten andere Elektrogeräte ebenfalls ein neues Energielabel?

Für alle nicht von der neuen Regelung betroffenen Elektrogeräte plant die Europäische Union ebenfalls die Einführung eines überarbeiteten Energielabels. Allerdings steht für die meisten Geräte, darunter Backöfen und Wäschetrockner, noch kein Änderungsdatum fest. Lediglich Lampen und andere Leuchtmittel sollen bereits im September 2021 ein neues Etikett erhalten.

Eine besondere Regelung gilt vorübergehend für Staubsauger. Diese müssen aufgrund eines Gerichtsurteils der EU beim Verkauf derzeit nicht mit einem Effizienzlabel versehen werden. Ob und wie sich dies ändert, ist momentan noch unklar.

Worauf sollten angehende Bauherren außerdem achten?

Solltet ihr künftig als Bauherren tätig werden, solltet ihr in Bezug auf die anstehenden Änderungen einiges beachten. Schließlich ist die Berücksichtigung einer vorgegebenen Energieeinsparung bei Neubauten nicht nur sinnvoll, für euch ist die Einhaltung entsprechender Regeln in dieser Funktion sogar verpflichtend. Daher solltet ihr unter anderem wissen, welche Geräte ab März 2021 über ein neues Etikett verfügen müssen.

Zu beachten ist, dass viele Verkäufer bereits jetzt das neue Label im Verkaufskarton unterbringen. Dies begründet sich darin, dass Hersteller und Händler nicht immer wissen, wann ihre Produkte in den Verkauf kommen. Ein neues Energielabel dürft ihr dennoch erst ab 1. März an den Geräten anbringen.

Was haltet ihr von der Einführung eines neuen Energielabels? Teilt uns eure Meinung gerne in den Kommentaren mit und erzählt, inwieweit ihr von den Änderungen betroffen seid.

Bildquelle: © viperagp | stock.adobe.com

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