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Sie wollen ein Fertighaus bauen und dabei von attraktiven KfW-Förderungen profitieren? Dann sollten Sie beim Bau auf KfW-Effizienzhaus-Standards achten.
Der Energiestandard eines Gebäudes trifft eine Aussage darüber, wie hoch der Energiebedarf pro Quadratmeter Energiebezugsfläche in einem Jahr sein darf. Hohe Energieeffizienz wird durch gewisse bauliche und technische Maßnahmen erreicht.
Gebäude, die sich durch besonders energiesparende Technik und Bauweise auszeichnen und den Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, können von der KfW Bank gefördert werden. Doch was bedeutet KfW und wie genau kommt Mann und Frau zu solch einer Förderung?
Diese und weitere Fragen zum Thema energiesparend bauen beantworten wir in folgendem Blog-Artikel. Erfahren Sie, was ein KfW-Effizienzhaus ist, welche Energiestandards es gibt, was diese auszeichnet und welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen.
Was es mit der KfW auf sich hat
Energetische Sanierungen und der energieeffiziente Aus- und Neubau wird von der Bundesregierung über die KfW-Förderbank gefördert. Die KfW oder auch Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die weltweit größte nationale Förderbank und wurde nach dem zweiten Weltkrieg gegründet, um den Wiederaufbau in Deutschland zu fördern.
Einige Förderprogramme der KfW sind unter anderem „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Beide Programme werden durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse gefördert. Dabei wird zwischen verschiedenen Standards unterschieden, die die unterschiedlichen Förderstufen beschreiben.
KfW-Effizienzhaus-Standards und Wege zur Förderung
Das so genannte Effizienzhaus ist ein Energiestandard für Wohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Diese Gebäude erreichen eine höhere Energieeffizienz als vom Gesetzgeber eigentlich vorgeschrieben.
Die Energiesparverordnung (EnEV) hat dafür Kennzahlen definiert, aus deren Vergleich mit Referenzzahlen sich die Zuordnung in die verschiedenen Förderstandards ergibt. Diese Kennzahlen geben den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Dämmung und Fenster) an, den so genannten Transmissionswärmeverlust, und daraus ergibt sich der Jahresprimärenergiebedarf.
Für jedes Bauteil werden Referenzwerte der EnEV herangezogen und mit den tatsächlichen Werten verglichen. Der endgültige Wert des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts wird mit denen des Referenzhauses der EnEV verglichen. Dadurch ergibt sich die Einstufung in den jeweiligen Standard.
Je kleiner die Zahl dabei ist, desto geringer ist der Energiebedarf. So entspricht der Primärenergiebedarf des Effizienzhauses 40 40 Prozent von dem des Referenzhauses. Unterschieden wird zwischen den KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 55, 70, 85, 100 und 150. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes.
Beispielsweise entspricht ein Effizienzhaus 40 mindestens den Werten 40 Prozent Primärenergiebedarf und 55 Prozent Transmissionswärmeverlust, wogegen das Effizienzhaus 115 115 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzhauses und 130 Prozent Transmissionswärmeverlust hat.
Im April 2016 wurde eine weitere Stufe eingeführt, das Effizienzhaus 40 plus, das neben den Kriterien der Kategorie 40 auch vier weitere Kriterien erfüllen muss. Die hauseigene Stromanlage der 40 Plus Variante muss zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Zum Beispiel mittels einer Photovoltaik-Anlage, kleinen Windkraftanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Dieses muss am eigenen Grundstück erfolgen. Der so erzeugte Strom soll größtenteils selbst genutzt werden. Außerdem müssen die Stromerzeugung und der Stromverbrauch durch ein Benutzerinterface visualisiert werden. Ein stationäres Speichersystem für die Stromspeicherung muss ebenso vorhanden sein wie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Je energieeffizienter also Ihre Wohnung oder Ihr Eigenheim ist, desto höher ist der Förderbetrag beziehungsweise der Tilgungszuschuss. Der Förderungshöchstbetrag pro Wohneinheit liegt bei 100.000 Euro. Die maximal wählbare Zinsbindung sind 20 Jahre.
Bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss sind möglich, wobei der effektive Jahreszins bei 1,21 Prozent beginnt. Außerdem haben Bauherren die Möglichkeit, die KfW-Förderung mit anderen Fördermitteln zu kombinieren.
Was wird konkret gefördert und wer hat Anspruch?
Von der KfW werden nicht alle Effizienzklassen gefördert. Beim Neubau werden die Bau- und die Baunebenkosten für ein KfW-Effizienzhaus der Klassen 55, 40 und 40 plus gefördert. Grundstückskosten zählen nicht dazu, dafür aber Beratung, Planung und Baubegleitung.
Beim Kauf wird der Kaufpreis inklusive der Nebenkosten gefördert, ebenfalls für KfW-Effizienzhäuser der Klasse 55, 40 und 40 plus. Sie können bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie ein neues Effizienzhaus 55 bauen oder kaufen. Bis zu 10.000 Euro sind es beim Effizienzhaus 40 und bis zu 15.000 Euro bei der 40 plus-Variante.
Das bedeutet, dass Sie bares Geld sparen, da Sie bis zu 15.000 Euro weniger zurückzahlen müssen. Einen Anspruch auf Förderung haben Personen, die eines der folgenden Dinge erfüllen:
- entweder bauen sie eine neue Wohnimmobilie
- oder sie sind Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie
- oder sie sind Contracting-Geber, sprich erbringen vorgenannte Leistungen im Auftrag eines Dritten.
Es lohnt sich daher einen Energieberater einzubinden* und auf das Know-how eines Experten zu vertrauen, um gemeinsam den Bau zu planen und eine Bestätigung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für die einzelnen KfW-Effizienzhaus-Standards zu erhalten.
Wichtig ist es, sich vor der Planung der unterschiedlichen Möglichkeiten bewusst zu sein, um keine Möglichkeit der Förderung zu verpassen. Die Experten können Ihnen dabei einen Überblick darüber geben, welche Förderprodukte für Sie in Frage kommen und Sie über Details und Konditionen informieren.
Haben Sie selbst schon einmal eine KfW-Förderung beantragt und hilfreiche Tipps dazu für angehende Bauherren? Teilen Sie in den Kommentaren Ihre Erfahrungen mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Berichte.
* Anmerkung: Fertighaushersteller, die im BDF Mitglied und nach QDF zertifiziert sind, brauchen nicht zwingend einen Energieberater
Hallo Herr Uphoff,
besten Dank für Ihren Kommentar und Ihren Einwand. Im Prinzip haben Sie Recht, allerdings nur bei einer konventionellen Bauweise. Fertighaushersteller, die im BDF Mitglied sind und nach QDF zertifiziert sind, können sich selber überwachen und brauchen daher keinen Energieberater. Wir werden unseren Beitrag dennoch anpassen, da der “niedliche” Teil dies vielleicht nicht ganz klar ausdrückt. Daher nochmals danke für Ihren Hinweis.
Viele Grüße und eine schöne Woche,
Ihr Team vom BauMentor.
Guten Tag!
Zitat: “Schlaue Bauherren binden einen Energieberater mit ein …” (Zitat Ende) klingt recht niedlich. Gemäß Förderrichtlinie ist für jeden Standard (55, 40 und 40 Plus) ein Energieeffizienzexperte (Sachverständiger) zwingend einzubinden, weil nur diese Personengruppe eine Lizenz von der KfW- Bank dafür hat, die sog. “Bestätigung zum Antrag” erstellen zu dürfen, mit der der potentielle Bauherr erst danach bei seinem durchleitenden Finanzierungsunternehmen die Fördermittel nach dem Programm 153 beantragen kann.
Ich rate dringend dazu, auf die entsprechenden Info-Blätter der KfW-Bank zu verlinken. Die Maßnahmen, die der Experte durchzuführen hat, BEVOR die Bestätigung zum Antrag erstellt werden kann, sind in Abhängigkeit von der zu erreichenden Effizienzstufe sehr umfangreich, zeitlich aufwändig und mit Kosten verbunden. In diesem Zusammenhang stehende Kosten können übrigens mithilfe eines Zuschusses der KfW-Bank abgemildert werden (Programm 431).
Freundliche Grüße!