Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben entsprechend den genehmigten Unterlagen auszuführen. Beim Neubau eines Einfamilienhauses ist sie häufig einer der entscheidenden Schritte vor dem Baubeginn. Beantragt wird die Baugenehmigung mit einem Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Wann braucht ihr eine Baugenehmigung?
Ob eine Baugenehmigung notwendig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbaurecht und der Art des Vorhabens. Neben Neubauten können beispielsweise auch größere Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen genehmigungspflichtig sein.
Daneben gibt es je nach Bundesland verfahrensfreie oder genehmigungsfreigestellte Vorhaben. Genehmigungsfrei bedeutet allerdings nicht automatisch, dass keinerlei baurechtliche Vorgaben gelten.
Was wird bei der Baugenehmigung geprüft?
Die zuständige Behörde prüft das Bauvorhaben im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens. Dabei können unter anderem planungsrechtliche Vorgaben, Abstandsflächen und weitere Anforderungen des öffentlichen Baurechts eine Rolle spielen.
Grundlage sind die mit dem Bauantrag eingereichten Unterlagen. Dazu gehören je nach Vorhaben beispielsweise Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und verschiedene Nachweise.
Was bedeutet die Genehmigung für den Baubeginn?
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben dürft ihr nicht allein deshalb mit dem Bau beginnen, weil der Antrag eingereicht wurde. Zunächst muss die notwendige Genehmigung vorliegen beziehungsweise müssen die weiteren Voraussetzungen für den Baubeginn nach dem jeweiligen Landesrecht erfüllt sein.
Die Baugenehmigung bezieht sich auf das konkret genehmigte Vorhaben. Größere Änderungen während der Planung oder Bauausführung können deshalb eine erneute Abstimmung oder Genehmigung erforderlich machen.
Bestehen bereits vor dem vollständigen Bauantrag Zweifel an einzelnen Punkten, kann eine Bauvoranfrage helfen, wichtige Fragen vorab verbindlich zu klären.