KfW- und BAFA-Förderung: Relevante Gesetzesänderungen im Jahr 2020

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den energieeffizienten Bau und die energetische Sanierung von Gebäuden. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung zu den Klimazielen wurden die Förderprogramme im Januar 2020 entsprechend angepasst. Wir stellen euch die Änderungen näher vor. 

KfW-Förderung von Energieeffizienzhäusern

Ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus definiert ein Wohngebäude, dessen Energieeffizienz höher ist als der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindeststandard. Dabei ist die Förderung umso umfangreicher, je besser der energetische Standard eures Hauses ausfällt. Unterschieden werden bei den Zuwendungen bestehende Gebäude von Neubauten.

Die Förderbeträge für euer KfW-Effizienzhaus werden drastisch erhöht. Je nach Umfang der Sanierung sind Tilgungszuschüsse in bis zu doppelter Höhe im Vergleich zur alten Regelung möglich. Grundsätzlich werden Kredit und Zuschuss in gleicher Höhe gefördert. Dies gilt sowohl für ein bestehendes Gebäude als auch einen Neubau. Die Kosten, die für eine KfW-Förderung angerechnet werden können, liegen nunmehr bei 120.000 Euro und sind damit um 20.000 Euro gestiegen.

Eine Bezuschussung ist vom Standard des Energieeffizienzstandards abhängig und variiert zwischen maximal 18.000 Euro und 30.000 Euro. Bei einzelnen Maßnahmen liegen die Kosten, die einer Förderfähigkeit unterliegen, bei mittlerweile 50.000 Euro. Solltet ihr euer KfW-Effizienzhaus neu gebaut oder gekauft haben, wird der Tilgungszuschuss um zehn Prozent angehoben.

KfW-Förderung von klimafreundlichen Heizanlagen

Die Förderung von Einzelmaßnahmen in Bezug auf Heizungen wird seit Januar 2020 nahezu vollständig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausführungskontrolle (BAFA) übernommen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau offeriert hier ergänzende Förderungen zu den eigentlichen Zuschüssen der BAFA. Diese könnt ihr als sogenannten Ergänzungskredit für energieeffizientes Sanieren im entsprechenden KfW-Förderprogramm beantragen.

Die ergänzenden Zuschüsse sind für Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen sowie Gasbrennwertheizungen möglich. Bei der Biomasseheizung sind die Versionen Pellet und Holzvergaser bezuschussbar. Die Gasbrennwertheizung wird mit einer Heizung kombiniert, die auf erneuerbaren Energien basiert.

Zu den genauen förderungsfähigen einzelnen Positionen hat die BAFA ein Merkblatt verfasst, auf dem detaillierte Beschreibungen inklusive Beispiele gelistet sind, die aufzeigen, was förderungsfähig ist und was nicht. Ihr könnt das Papier auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle downloaden.

Änderungen zu Ölheizungen

Heizungen, die mit Öl betrieben werden, sind vollständig aus der Förderung gestrichen. Dies gilt insbesondere für das KfW-Effizienzhaus, aber ebenso für jede Gebäudesanierung, die eine Ölheizung vorsieht.

Das BAFA unterstützt im Rahmen eines sogenannten Marktanreizprogramms den Austausch eurer Ölheizungen mit einer Prämie. In der Gesamtsumme bedeutet das bis zu 50.000 Euro für eine einzelne Wohneinheit in einem Wohngebäude und bis zu 3,5 Millionen Euro für ein sogenanntes Nichtwohngebäude.

Eine Heizanlage, die komplett mit erneuerbarer Energie arbeitet, wird mit einer Prämie von 45 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst. Hierzu zählen die Biomasseheizung, die Wärmepumpe und die Hybridheizung. Liegt der Anteil der erneuerbaren Energien zumindest bei 25 Prozent, beispielsweise bei einer Gas-Hybridheizung, könnt ihr seit Januar 2020 eine Prämie von 40 Prozent beantragen.

Entscheidend für einen positiven Bescheid des Bundesamtes ist der Zeitpunkt eurer Antragstellung. Dieser muss grundsätzlich vor dem Beginn des Sanierungsvorhabens erfolgen. Darüber hinaus ist die angegebene Summe bei der Beantragung nicht flexibel. Beim Kostenvoranschlag solltet ihr entsprechend einen Risikopuffer einplanen, um die volle Prämiensumme zu erhalten.

Die Kosten, die bei der Prämie berücksichtigt werden, sind in erster Linie die Anschaffungs-, Installations- und Einstellungskosten der energieeffizienten neuen Heizung. Weiterhin können verschiedene Maßnahmen angerechnet werden, die unmittelbar mit eurer Anlage zusammenhängen. Dazu zählen die Entsorgungskosten der alten Ölheizung, eventuell anfallende Erdwärmebohrungen oder auch die Sanierung eures Schornsteins, falls vorhanden.

Verbesserung der begleitenden Energieberatung

Damit ihr in den Genuss einer KfW-Förderung kommt, ist die fachliche Begleitung und Prüfung eures Bauvorhabens durch einen sogenannten Energieberater erforderlich. Das war auch vorher schon der Fall, allerdings wurde die Art und Weise der fachlichen Kontrolle neu geregelt.

Ihr selbst müsst dabei nur beachten, dass die Prüfung durch eine sogenannte Fachunternehmererklärung nachgewiesen wird. Diese bekommt ihr beispielsweise von dem Handwerksmeister, den ihr mit der Sanierung eures Hauses beauftragt habt.

Auch Architekten oder Ingenieure mit zugehöriger Fortbildung können die Prüfung vornehmen und sind zur Ausstellung eures Energieausweises berechtigt. Ihr benötigt diesen, um eine Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen zu können.

Habt Ihr bereits den Jahreswechsel genutzt und erste Erfahrungen mit den verbesserten KfW-Förderungen machen können? Hinterlasst gerne einen Kommentar. Wir freuen uns auf den Austausch mit euch.

Bildquelle: @blankerwahnsinn | Unsplash.com

2 CommentsKommentar hinterlassen

  • Eine Frechheit, dass diejenigen die letztes Jahr bereits angefangen haben ein hoch effizientes Haus zu bauen jetzt nicht in den Genuss der erhöhten Fördermittel zu kommen.

    • Hallo Herr Wabersich,

      in diesem Fall können wir Ihren Ärger absolut nachvollziehen. Zu machen ist da leider nichts mehr.

      Wir wünschen Ihnen trotzdem weiterhin viel Erfolg beim Bauen,
      Ihr BauMentor.

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