Bei einem Zaun handelt es sich umgangssprachlich um eine Grundstücksabgrenzung, welche im Baurecht und in der allgemeinen Definition zu den baulichen Anlagen zählt. Der Zaun wird in den allermeisten Fällen auch als Sichtschutz bezeichnet und genutzt, um das eigene Grundstück vor Dritten zu schützen. Analog zum Zaun, wird oftmals der Begriff “Umzäunung” genutzt, um das Eigentum von anderen abzugrenzen.
Um solch einen Zaun um das Grundstück aufbauen zu können, ist in der Regel eine Baugenehmigung notwendig. Wenn der Zaun parallel zum Hausbau aufgebaut wird, kümmert sich hier ebenfalls das jeweilige Bauunternehmen darum. Dabei hat der Zaun meist eine maximale Höhe von bis zu 90 cm und wird in der Fachsprache auch als “tote Einfriedung” bezeichnet. Wird er als Sichtschutz deklariert, kann er sogar eine Höhe von bis zu 190 cm haben.
Es gibt viele verschiedene Zaunarten sowie Materialien, aus denen ein Zaun bestehen kann. So unter anderem aus Holz, WPC, Kunststoff, Metall, Glas oder auch aus Beton. Zu den kostengünstigsten Zäunen gehört ganz klassisch der sogenannten Maschendrahtzaun, welcher lediglich aus dünnem Draht besteht.
Wichtig zu wissen: Wird ein Zaun bei zwei direkt nebeneinander liegenden Grundstücken aufgebaut, muss der Eigentümer für die Kosten aufkommen, dessen Grundstück von der Straße aus gesehen, auf der linken Seite liegt.