Wohnfläche nach WoFlV

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV), welche seit dem Jahr 2004 existiert, regelt, welche Räume in die Berechnung der Flächen einbezogen werden und welche nicht. Die WoFIV bestimmt somit die Summe der anrechenbaren Grundfläche einer Wohnung oder eines Hauses.

Das bedeutet zum Beispiel nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), dass nur Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll zur Wohnfläche gezählt werden dürfen. Alle Flächen mit einer niedrigeren Höhe werden nur zur Hälfte zur Wohnfläche gezählt.