VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Die sogenannte Verdingungsordnung für Bauleistungen besteht seit dem Jahr 1926. Im Jahr 2002 wurde sie in die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen umbenannt.
Dabei handelt es sich um ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erstelltes Regelwerk, das die Vergabe von Bauaufträgen inklusive Vertragsbedingungen zur Ausführung der Bauleistungen zum Inhalt hat.

Es besteht aus drei Teilen:

  • der VOB/A: “Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen”,
  • der VOB/B: “Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen”,
  • der VOB/C: “Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen”.

Da es sich bei der VOB um kein Gesetz handelt, müssen Details von den jeweiligen Vertragsparteien selbst vereinbart und vertraglich festgelegt werden.

Aufgrund sich kontinuierlich ändernder technischer und rechtlicher Konditionen besteht in Bezug auf die Normen der VOB ein fortwährender Anpassungsbedarf. Um hier auf dem neuesten Stand zu bleiben, empfiehlt sich im Bedarfsfall folglich der Rückgriff auf zuverlässige und konstant aktualisierte Informationsquellen.