Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht im Hausbau bezieht sich auf die gesetzlich verankerte Verantwortung des Bauherrn, dafür zu sorgen, dass auf seiner Baustelle keine Gefahren für Dritte entstehen. Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Bauphase, bis das Gebäude bezugsfertig ist.

Zu den möglichen Gefahrenquellen auf einer Baustelle zählen beispielsweise

  • offene Gruben,
  • ungesicherte Treppen oder Gehwege,
  • lose Baumaterialien,
  • herumliegende Werkzeuge
  • oder nicht gesicherte Gerüste.

Die Verkehrssicherungspflicht erfordert daher, dass der Bauherr geeignete Maßnahmen ergreift, um die Baustelle abzusichern und zu kennzeichnen, um potenzielle Unfälle zu vermeiden.
Zu den konkreten Maßnahmen, die ein Bauherr ergreifen sollte, gehören unter anderem

  • die Installation von Bauzäunen,
  • die Markierung von Gefahrenstellen,
  • die regelmäßige Überprüfung von Gerüsten und anderen Bauteilen auf Stabilität
  • sowie die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Ernstfall zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Im Falle eines Unfalls auf der Baustelle, bei dem eine Person verletzt wird, könnte der Bauherr für den Schaden haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Verkehrssicherungspflicht ernst zu nehmen und angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden.