Als Tilgung bezeichnen Finanzfachleute die Rückführung eines vom Kreditnehmer aufgenommenen Darlehens. Der Begriff Tilgung meint den Ausgleich der finanziellen Schuld. Für Bauherren und Käufer von Immobilien ist das Zusammenspiel aus Tilgung und fälligen Zinsen zu berücksichtigen.
Nach der Aufnahme eines entsprechenden Kredits vereinbaren Kreditnehmer mit ihrer Bank einen Tilgungsplan. Diesen Plan halten die beteiligten Parteien (Kreditgeber und Kreditnehmer) vertraglich fest. Der Gläubiger stellt einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, der Schuldner verpflichtet sich im Gegenzug, dem Tilgungsplan nachzukommen und den erhaltenen Betrag zurückzuzahlen.
Zu unterscheiden ist zwischen der Tilgung und der Rate. Als Rate bezeichnet man den Betrag, den der Kreditnehmer monatlich zu zahlen hat, um das Darlehen zu begleichen. Damit setzt sich die Rate aus dem Tilgungsanteil und den fälligen Zinszahlungen zusammen.
Somit bezeichnet die Tilgung die Rückzahlung des geliehenen Geldbetrags, während die Rate zusätzlich die Zinslast enthält, durch welche der Kreditgeber sein Risiko ausgleicht und Gewinne erwirtschaftet.
Auf dem Kreditmarkt sind sogenannte tilgungsfreie Darlehen erhältlich. Bei diesen Kreditverträgen zahlen die Kreditnehmer zunächst lediglich anfallende Zinsen an den Kreditgeber. Typischerweise nutzen Immobilienkäufer tilgungsfreie Darlehen zur Finanzierung, da die besonderen Konditionen des Kredits sie in der Zeit nach dem Kauf entlasten.
Die Tilgung des Darlehens beginnt nach Ablauf eines zuvor vertraglich festgelegten tilgungsfreien Zeitraums. Der Zeitraum liegt üblicherweise zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren.