Eine Tektur (von lat.: tegere = bedecken) bezeichnet in der Bauplanung die Änderung eines bereits bestehenden Bauantrags. Es existiert grundsätzlich die Möglichkeit einen Bauantrag auch nach dem Einreichen oder auch einer bereits erfolgten Baugenehmigung durch die zuständige Behörde noch zu ändern.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Genehmigung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Eine solche Änderung kann ausschließlich durch den ursprünglichen Antragsteller vorgenommen werden.
Der Umfang der gewünschten Änderungen bestimmt die Art des Antrags der Veränderung. In der Regel werden nur geringe Abweichungen in einem Tekturantrag erfasst. Ein umfangreicher und komplexer Bedarf an Änderungen kann entsprechend auch einen neuen Bauantrag nach sich ziehen.
Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Behörde. Üblicherweise führen jedoch gravierende Unterschiede zum ursprünglichen Vorhaben dazu, dass hier ein neues Bauvorhaben (Aliud) gegeben ist und demnach grundsätzlich neu beurteilt werden muss.
Für eine Tektur sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Dies ist zunächst eine schriftliche Darstellung sämtlicher Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Bauantrag.
Weiterhin sind sämtliche Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte und ähnliche), die von den Änderungen betroffen sind, neu zu erstellen. Auch die bereits vorhandenen Nachweise (etwa Baubeschreibung, Kosten des Baus), die Teil der Änderung sind, müssen in unterschriebener Form neu beigebracht werden.