Bei dem Spitzboden handelt es sich in aller Regel immer um die ungenutzte Fläche unter dem Dach, welche nach Bedarf als Wohnraum genutzt werden kann. Hierzu muss das Dachgeschoss allerdings ausgebaut werden.
Definiert ist der Spitzboden im Anhang zur DIN1055: Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- oder Satteldächern mit einer lichten Höhe von höchstens 1,80 Meter.