Schallschutz

Jeder Neubau – egal ob Haus oder Wohnung, muss heute über einen ausreichenden Schallschutz verfügen, um die Lärmbelästigung in den Innenräumen so klein wie möglich zu halten. Die Mindestanforderung für den Schallschutz im Hochbau ist in der Schallschutznorm DIN 4109 aus dem Jahr 2016 geregelt. Doch was bedeutet Schallschutz eigentlich genau?

Wird von Schallschutz gesprochen, ist damit die Sicherstellung der Beeinträchtigung von Innenräumen gemeint, die von außen oder auch von anliegenden Räumen entstehen können. Verantwortlich für den Schallschutz ist die Schalldämmung, welche jegliche Art von Schall vermeiden soll. Zu den unterschiedlichen Arten von Schall zählt unter anderem der Luftschall, Körperschall und auch Trittschall.

Neben der Schallschutzdämmung, welche sich in Außen- und Innenwänden sowie auch Decken befindet, gibt es noch viele weitere Maßnahmen, um den Schall innerhalb eines Gebäudes bestmöglich einzudämmen. So sind heutzutage Schallschutzfenster üblich, welche aus verschiedenen Schallschutzstärken bestehen. Auch Schallschutztüren bieten den optimalen Schutz, um Lärm aus naheliegenden Räumen fernzuhalten. Für Treppen gibt es spezielle Trittschalldämmungen, welche die Trittschallübertragung, zum Beispiel aus dem Treppenhaus, reduzieren.

Bauherren erhalten mit Fertigstellung des Hauses einen Schallschutznachweis, mit dem sie belegen können, dass alle Vorgaben des gesetzlichen Schallschutzes berücksichtigt und umgesetzt wurden.