Bei der Nutzfläche handelt es sich immer um die tatsächlich nutzbare Fläche des Hauses. Hierzu zählt unter anderem auch ein Balkon. Ausgenommen von der Nutzfläche sind darüber hinaus der Keller sowie der Dachboden.
Die sogenannte Nutzfläche ist nicht zu verwechseln mit der Wohnfläche, zu welcher in der Regel alle beheizbaren Räume zählen. Was zur Nutzfläche zählt und was nicht, ist in der Wohnflächenverordnung – kurz WoFlV geregelt.
Die genaue Ermittlung der Nutzfläche sowie Wohnfläche ist bei Eigenheimen sowie auch ähnlichen Wohnobjekten wichtig. Hierfür wird eine Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung notwendig. Denn nur so erhält man im Anschluss einen exakten Überblick über die verfügbare Wohn- sowie Nutzfläche. Diese ist vor allem für den Kaufpreis wichtig. Je mehr Fläche vorhanden ist, desto höher ist der Kaufpreis in der Regel.
Die genauen Angaben zur Wohn- und Nutzfläche müssen im Kauf- sowie Bauvertrag festgehalten werden und dürfen bei Fertigstellung des Hauses nicht abweichen. Bauherren haben so die Möglichkeit, Preise bei ähnlich großen beziehungsweise kleinen Objekten zu vergleichen und haben so eine gute Verhandlungsbasis gegenüber dem möglichen Bauunternehmen, welches für den Bau des Eigenheims verantwortlich ist.