Nachfinanzierung

Wenn die geplante Baufinanzierung die Baukosten wider Erwarten doch nicht decken kann oder zusätzlich vorher ungeplante Mehrkosten auf den Bauherrn zukommen, dann kann eine Nachfinanzierung nötig werden. Diese kann bei einem Kreditinstitut der Wahl in Form eines nachträglichen Sonderdarlehens beantragt werden.

Allerdings sind aufgrund fehlender Kreditsicherheiten die Zinskonditionen für die Nachfinanzierung meist wesentlich höher als für das reguläre Baudarlehen. Hinzu kommt, dass die Bank bei einer solch eher geringen Summe eines Darlehens zur Nachfinanzierung aufgrund des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes meist einen sogenannten Kleindarlehensaufschlag geltend macht.

Daher ist es sinnvoll, bei der Baufinanzierung von Anfang an auf eine höhere Baudarlehenssumme zu setzen, um unvorhergesehene Mehrkosten daraus bestreiten zu können und so eine teurere Nachfinanzierung möglichst zu vermeiden. Sollte dennoch eine Nachfinanzierung nötig werden, so werden hierfür meist folgende Unterlagen verlangt:

  • Nachweis/Aufstellung über die noch auszuführenden Baumaßnahmen
  • Bestätigung über die Höhe der anfallenden Mehrkosten (beim verantwortlichen Architektenbüro zu erfragen)
  • aktueller Einkommensnachweis
  • der die Nachfinanzierung betreffende Finanzierungsantrag

Steht einer Kredit-Genehmigung zur Nachfinanzierung nichts im Wege, wird die betreffende Bank den Zweitkredit in der gewünschten Höhe gewähren. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte dies in der Regel auch die Bank sein, die den Erstkredit, also das eigentliche Baudarlehen gewährt hat.