Nachbarschaftsrecht

Wo Menschen auf engstem Raum gemeinsam wohnen, da müssen Regeln und Verhaltensweisen aufgestellt werden. Die Ge- und Verbote binden beide Seiten und sollen einen späteren Streit schon im Vorfeld vermeiden.

Das Nachbarschaftsrecht behandelt dabei die Frage, worauf alle beteiligten Parteien zu achten haben. Zwar gilt allgemein das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, doch der spät abends bellende Hund, der weithin wahrnehmbare Geruch des Grills oder die vielleicht etwas zu laute Musik bei der Gartenparty sind immer wieder ein Fall für die Gerichte – und so ein Zwist soll durch das Nachbarschaftsrecht eigentlich verhindert werden. Denn wer kann schon in Glück und Zufriedenheit leben, wenn das dem Nachbarn nicht passt?

Ab § 903 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch das Nachbarschaftsrecht. Aber Vorsicht: Nicht immer halten sich die einzelnen Bundesländer und Kommunen exakt an die dortigen Vorgaben. Oftmals muss je nach Landkreis und Stadt damit gerechnet werden, dass eigenständige Ge- und Verbote erlassen wurden.

Das kann in besonderem Maße in naturnahen Gebieten gelten. Sie dienen der Erholung und weisen zumeist strengere Gesetze auf. Schon vor dem Bau oder dem Kauf eines Hauses lohnt es sich daher, in das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Ortes einen kritischen Blick zu werfen. Nicht alles, was der angehende Bauherr aus seiner vorherigen Immobilie kennt, wird auch hier erlaubt sein. Es drohen somit Streitigkeit mit Amt und Nachbarn.