Mit der Mängelhaftung wird im Allgemeinen die sogenannte Gewährleistungsfrist bezeichnet, welche das Bauunternehmen gegenüber dem Bauherren hat. Diese Mängelhaftung beträgt nach der Bauabnahme fünf Jahre.
Das bedeutet: Treten innerhalb dieser Fünfjahresfrist Mängel am Bauobjekt auf, kann der Bauherr diese gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen und die Beseitigung dieser fordern. Aus diesem Grund ist es jedem Bauherren empfohlen, vor Ablauf der Mängelhaftung eine Bestandsaufnahme durch einen Experten durchführen zu lassen, welcher das Bauobjekt begutachtet.
Sollten hier Schäden und/oder Mängel ersichtlich sein, hat der Bauherr hiermit die letzte Möglichkeit, das Bauunternehmen auf seine Mängelhaftung aufmerksam zu machen.