Ein Lageplan ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil eines Bauantrags. Er besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Das Erfordernis des Lageplans regeln die Bauordnungen der Bundesländer. Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer enthalten spezifische Formerfordernisse für den Lageplan, beispielsweise hinsichtlich des Maßstabs oder des Umfangs, in dem die Nachbargrundstücke darzustellen sind. Die Hessische Bauordnung verwendet die Bezeichnung Liegenschaftsplan. Dieser enthält ähnliche Darstellungen wie der Lageplan.
Die Grundlage für den Lageplan ist die amtliche Katasterkarte, auch Flurkarte genannt. Auszufertigen ist der Lageplan von einem vereidigten Fachmann für die Vermessung oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Der schriftliche Teil des Lageplans enthält alle Angaben, die für die Entscheidung über den Bauantrag maßgeblich sind. Insbesondere sind darin das Grundstück, der Bauherr und die Nachbargrundstücke genannt. Bestehen Baulasten, sind diese ebenfalls aufgeführt. Daneben enthält der schriftliche Teil des Lageplans alle wesentlichen Daten zum Bauvorhaben.
Der zeichnerische Teil stellt maßstabsgetreu den Umriss des geplanten Gebäudes dar. Ersichtlich sind die Dachform, die Dachneigung sowie die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken.
Die Bebauung auf den Nachbargrundstücken ist mit im Plan enthalten. Dies ist wichtig, um zu beurteilen, wie der geplante Bau auf schon vorhandene Gebäude einwirkt. Entscheidende Fragen sind beispielsweise, inwieweit der geplante Neubau die Nachbargrundstücke verschattet oder ob ausreichend Flächen für Flucht- und Rettungswege verbleiben.